Beiträge von ElisabethKosche

    Danke, B.W.,

    aber warum steht dann bei 5-900 das Wunddebridement im Exklusivum mit Angabe eines Kodes in Klammern? Laut "Hinweise für die Benutzung" des OPS weisen Ausschlussbemerkungen "auf Maßnahmen hin, die einem anderen Kode der Klassifikation zuzuordnen sind. Der zutreffende Kode ist jeweils angegeben. Wenn eine Ausschlussbemerkung keinen Kode enthält, ist die Prozedur, die ausgeschlossen wird, nicht zu kodieren."
    Hier ist der Kode aber angegeben. Was nun?

    Freundliche Grüße

    E. Kosche

    Hallo Medizincontroller1

    wir haben mal gelernt, dass die DKR streng nach dem Wortlaut auszulegen sind - und da steht nichts von "cervixwirksam", wohl aber von aktiver Wehensteuerung. Erfolgte die in Ihrem Fall über 18h?
    Ist nicht gerade die Schwäche der Wehen ein Grund, steuernd einzugreifen? Rein logisch haben Ihre Gynäkologen Recht.

    Freundliche Grüße

    E. Kosche

    Liebe Mitdenker,

    danke für das Mitdenken. Hier nun endlich die genaue Auflistung der Diagnosen und Prozeduren, die das Ganze beeinflussen:
    HD: L98.4
    ND: J96.10, L08.8+ B96.2* B95.2*, N18.3, I69.3 - dieser letzte Kode ist es, der getriggert hat, ohne den PCCL zu erhöhen.
    OPS: 5-913.24 (alle anderen spielen keine Rolle).
    Im Definitionshandbuch steht die I69.3 an dieser Stelle nicht, verweist auch nicht auf diese DRG's.

    Freundliche Grüße

    E. Kosche

    Liebe Mitdenker,

    vielleicht liegt es daran, dass Freitag ist oder am Wetter oder ich stehe einfach auf dem Schlauch:

    Unter 5-896 steht unter Hinweisen:
    Ein Kode aus diesem Bereich ist nicht zu verwenden im Zusammenhang mit ... einer Primärnaht (5-900.0 ff). Ein Wunddebridement ist bei diesen Kodes bereits eingeschlossen.

    Unter 5-900 steht unter Exkl.:
    Wunddebridement (..., 5-896 ff)

    Was soll ich nun machen? Beides kodieren? Nur die Naht kodieren?

    Freundliche Grüße aus der freundlichen Lausitz

    E. Kosche

    Liebe Mitdenker,

    wir haben auch so einen rätselhaften Fall, wo die DRG bei PCCL 4 durch Hinzufügen einer CCL-1-ICD bei gleichbleibendem PCCL=4 von J11D auf J08C springt, Unterschied 3000 €.

    Wo kann man denn dieses Regelwerk nachlesen? Es muss doch irgendwie durchsichtig und nachvollziehbar bleiben, damit man nicht anfängt, an den Software-Entwicklern zu zweifeln. Unsere Ärzte möchten wissen, woran sie sind.

    Freundliche Grüße aus der Lausitz,

    E. Kosche

    Meine Frage an das INEK:
    Wenn eine Schwangere, 18.SSW, mit akuter Appendizitis und generalisierter Peritonitis, ins Krankenhaus kommt und eine Appendektomie erfolgt mit anschließendem Aufenthalt im Fachbereich Gynäkologie, so geht man doch eigentlich davon aus, dass die Schwangerschaft durch die Appendizitis kompliziert wurde und somit die Hauptdiagnose die O99.6 mit O09.2 werden muss, die K35.2 mit angehängten Keimen wird Nebendiagnose. Unter dieser Konstellation kommt man in die DRG O05B, überschreitet bei 12 Tagen Liegedauer die obere Grenzverweildauer um 2 Tage und erhält 3422€.
    Würde die Frau nicht schwanger sein, dann wäre K35.2 mit Keimen die Hauptdiagnose und man käme in die G07C, würde die oGVD nicht überschreiten und landet bei 4779€.
    Wo ist da bitte die Vergütung der Komplizierung der Schwangerschaft? Es erfolgen ja doch eine Menge Untersuchungen, die sonst nicht erfolgen würden, aber man wird bestraft dafür.
    Könnte man das mal ändern?

    Freundliche Grüße
    E. Kosche

    Danke für alle Antworten.
    Es ist in diesem Fall sowieso egal, wie die Entscheidung ausfällt, da eine Fallverknüpfung wegen Komplikation erfolgen muss und da die neue Prozedur die neue DRG triggert, unabhängig von der Diagnose.
    Ansonsten bleibt für mich genau die gleiche Frage, die Findus zum Schluss gestellt hat.

    Freundliche Grüße
    E. Kosche

    Liebe Mitdenker,

    ein Patient mit frisch implantierter Knieendoprothese wird aus der Reha zurück geschickt mit blutig seröser Sekretion und Dehiszenz der OP-Wunde. Es wird eine Revisions-OP durchgeführt. Debridement im Wundbereich. Die Kapsel zeigt sich ohne Defekt, auf Druck entleert sich jedoch blutig-seröse Gelenkflüssigkeit. Daher Entschluss zur Eröffnung der Kapselnähte, Probenentnahme, Entfernung der Pseudosynovialis und des entzündlichen Granulationsgewebes, digitale Entfernung von teilweise organisierten Blutkoageln, Jet-Lavage, Herausluxieren des Inlays und Abgabe zur Sonikation, Säuberung dieses Bereichs, Einbringen eines neuen Inlays, Jet-Lavage und Verschluss sowohl der Kapsel als auch von Subcutis und Haut.
    Als Prozeduren sind sowohl das Wunddebridement als auch der Inlay-Wechsel kodiert. Wenn ich nur die Wunddehiszenz T81.3 oder die Blutung T81.0 zur Hauptdiagnose nehme, dann wird der Inlaywechsel überhaupt nicht in der DRG berücksichtigt, und es kommt X06B mit einer Verweildauer von nur 6 Tagen zustande, also viel zu kurz für einen solchen Eingriff. T84.0 ist aber für mein Verständnis nicht zutreffend, denn es ist nirgends von einer mechanischen Komplikation durch das Inlay die Rede. Könnte man aber vielleicht T84.8 nehmen? Dazu gehört laut Kleingedrucktem auch die Blutung durch die Endoprothese. Ich stolpere aber immer über das "durch Endoprothese" - muss ich das irgendwie beweisen können? Und wie kann man z.B. T84.8 gegen T81.0 abgrenzen?

    Danke für alle fachmännischen oder fachfraulichen Erklärungen,

    E. Kosche

    Danke an KayHo und B.W.,

    der HWI hat keine Beschwerden verursacht - ein urologisches Konsil hat stattgefunden und endet mit der Feststellung: "Die angegebenen Beschwerden bei der Aufnahme haben keine urologische Ursache". Es wurden MRT's an der WS gemacht bei V.a. Spondylodiszitis und diese ausgeschlossen, auch Abdomensonografie und pulmologisches Konsil samt Thorax-CT förderten nichts zutage. Die vorhergehende WS-Behandlung war im Bereich der LWS.
    Für mein Verständnis sind HWI und Bakteriämie nicht "Krankheit" und "Symptom", sondern 2 voneinander unterscheidbare eigenständige (wenn auch aufeinander folgende) Erkrankungen im Sinne der DKR und somit muss ich entscheiden, was von beidem zur Aufnahme geführt hat. Das ist, denke ich, die Bakteriämie.
    Wie denken Sie darüber?

    Freundliche Grüße
    E. Kosche