Hallo Forum,
mal einen kleinen Tip aus freundlicher Hand, da auch wir mit fären mitteln kämpfen.
Welch eine KK zahlt einfach keine Rechnung, sollte es die geben, habt ihr als KH eindeutig das Recht Verzugszinsen zu berechnen, das ist wohl jedem der an diesem System teil nimmt klar.
Also wenn ich im KH ansässig wäre würde ich mich nicht groß auf Diskussionen mit den KKs einlassen, zahlen Sie nicht innerhalb der Frist, zack Verzugsinsen drauf.
Wir als KK zahlen grundsätzlich ersteinmal alles was auf den Tisch kommt und holen es uns dann nach entsprechender Entscheidung zurück, einzige Ausnahme ist, bei eindeutig falscher Abrechnung.
Wovon hier aber gesprochen wird ist wohl das so genannte Zurückbehaltungsrecht, wonach die KKs den Rechnungswert eines strittigen Fall zurückbehalten wenn das entsprechende KH in einer gewissen Zeit die Berichte oder sonstige Unterlagen nicht versendet.
Aber dies wurde auch eindeutoig geregelt, wenn eine KK von sich aus Berichte anfordert darf Sie kein Zurückbehaltungsrecht ausüben, was anderes allerdings ist wenn Sie Aufgrund einer MDK-Anforderung dieses ausübt.
So genug zu diesem Thema
Noch einen schönen Donnerstag.
Gruß
Dubbel