Beiträge von Killmer

    Hallo Herr Horndasch!

    Meines Wissens ist der Einweisungsschein (klein rot und im Durchschreibsatz) ein KV-Formular und somit nur von zugelassenen Ärzten zu nutzen! Dieser wird von den Kassen ggfs. als Nachweis der Einweisung gefordert.

    Mit freundlichen Grüssen

    Schönes Wochenende

    Frank Killmer

    Hallo Herr Lindenau!

    Ihnen bleibt wahrscheinlich nur die Abrechnung als Notfall.

    Meines Wissens muss auch für die Abklärungsuntersuchung eine Einweisung vorliegen. Der Notarzt kann nur einen Einweisungsschein ausstellen, wenn er eine Zulassung hat. In unserem Bereich stellen die Krankenhäuser die Notärzte, somit keine Zulassung ergo kein Einweisungsschein.

    Eine Abrechnung als Konsil ist ebenfalls nicht möglich. Die stationäre Behandlung in der Psychatrie endete mit der Verlegung. Nur bei einer direkten Rückverlegung wäre es ein Konsil.

    Wenn Sie einen guten Draht zur Kasse haben, könnten Sie versuchen eine vorstationäre Pauschale abzurechnen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Hallo Herr Horndasch!

    Ich halte Ihre Sichtweise schon für etwas sehr einseitig. Meine Erfahrung zeigt, dass eine korrekte Codierung mit entsprechender Dokumentation immer akzeptiert wird. Dies hat sich anscheinend aber noch nicht in allen Häusern herumgesprochen. So kann es Ihnen durchaus passieren, dass ein Patient mit einer COPD mal mit, mal ohne diese codiert wird und dies im selben Krankenhaus. Wonach soll die Kasse sich nun richten?

    Ich kann mich Herrn Schaffert nur anschliessen. Bei bestimmten schweren Erkrankungen müssen die Krankenhäuser mit in die Versorgungspfade eingebunden werden. Nur so kann eine effiziente Versorgung der Patienten/Versicherten gewährleistet werden. Je eher alle Beteiligten dies erkennen, je besser für die Patienten und letzt endlich auch für die Kassen.

    Mit freundlichen Grüssen
    Frank Killmer

    Hallo Herr Selter!

    InBezug auf die Hersteller haben Sie den Nagel auf den Kopf getroffen. Dummerweise handeln diese genau so. Die Packungsgrössen werden häufig nicht auf die für eine Standarttherapie erforderlichen Mengen abgestimmt. Zumindest bei hochpreisigen Medikamenten ist dies zu beobachten. Somit ist der \"Verlust\" bei den Krankenhäusern vorprogrammiert.

    Mit freundlichen Grüssen
    Frank Killmer

    Hallo ratlos!

    Haben Sie den Patienten über die \"Wahlleistung\" informiert? Haben Sie ihm erklärt, dass er ggfs. einen Teil der Behandlungskosten selber tragen muss? Haben Sie dies schriftlich?

    Wenn ja, können Sie die Narkose direkt mit ihm abrechnen und die OP würde ich direkt mit der Kasse abrechnen.

    Wenn nein, ergibt sich ein Problem. Denn zur Abrechnung mit dem Patienten muss dieser vorher über die entstehenden Kosten informiert werden und schriftlich zustimmen. Ohne Zustimmung keine Liquidation. Siehe hierzu die allgemeinen Bestimmungen der GOÄ.

    Eine weitere Variante wäre die Abrechnungen nach EBM mit dem Patienten. Dieser kann dann im Kostenerstattungsverfahren einen Teil der Aufwendungen zurück bekommen. Allerdings setzt auch dies einen schriftlichen Behandlungsvertrag voraus.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer