Beiträge von Killmer

    Hallo wertes Forum!

    Nur mal so nebenbei bemerkt. Ärzte operieren ambulant! In der Regel läuft es doch so, dass ein niedergelassener Arzt oder ein Krankenhaus eine Leistung als ambulant durchführt. Dies schweigt sich rum und andere ziehen nach. Kein Angebot keine Nachfrage.

    Wären nicht manche Krankenhäuser in den 90er Jahren auf den Zug ambulantes Operieren aufgesprungen. Wer weiß? Jetzt darüber zu Klagen, dass der Leistungsumfang immer größer wird, scheint mir etwas verspätet. \"Die Geister die ich rief...\".

    Vielleicht gibt es eine vergleichende Statistik über die ambulant erbrachten OP\'s gemäß § 115 b von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Wäre doch interessant zu sehen, ob der niedergelassene Chirurg Hernien lap. ambulant erbringt.

    Wir arbeiten in einem Ballungsgebiet. Hier wird es mit der Gefahr von Nachblutungen als G-AEP-Kriterium schwierig.

    MfG
    Frank Killmer

    Nochmal Hallo!

    Der Patient kann bei Einzelkosten über 25 EUR einen Kostennachweis verlangen.
    In solchen Fällen müssen Sie eine Rechnungskopie übersenden.

    Dies ist besonders für die Medikamentenabrechnung von Interesse. Einige Häuser neigen dazu Ihre Medikamente nach Roter Liste zum Apothekenverkaufspreis abzugeben. Dies ist nicht erlaubt, da Sie nur Ihre Kosten berechnen dürfen.

    MfG
    Frank Killmer

    Hallo Herr Horndasch!

    Die Regelung gilt für alle Medikamenten und Materialien gemäß § 10 Ersatz von Auslagen GOÄ. So können auch z. B. Nahtmaterial und Einmal-Abdecktücher berechnet werden. Um den Überblick nicht zu verlieren, sollten Sie eine Wertgrenze festlegen. Ein Medikament für 0,20 EUR würde ich nicht berechnen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Hallo Klinikpf!

    Herrn Horndasch muss ich vehement widersprechen. Für Wahlleistungspatienten (Chefarztwahl) gilt: Der Patient zahlt alle durch Dritte (Krankenhausexterne) erbrachten Leistungen, siehe hierzu § 6a GOÄ und § 10 GOÄ.

    Die PKV\'en versuchen seit Jahren die zum Teil horrenden Materialkosten auf die auftraggebenden Krankenhäuser abzuwälzen. Diese Versuche scheiterten bisher auch vor Gericht.

    Leider habe ich eine schlechtes Gedächtnis und müsste erst am meinem Arbeitsplatz nach der entsprechenden Veröffentlichung suchen.

    Unseren Chefärzten wurden bisher alle Materialkosten in vollem Umfang von Konsilpatienten erstattet. Bei Widersprüchen der PKV des Patienten reicht bisher die Androhung eines Gerichtsverfahrens um weitere Diskussionen zu verhindern.

    MfG
    Frank Killmer

    Hallo Mabu!

    Sollte die postoperative Versorgung nicht durch Sie erfolgen, wird dem weiter behandelnden Arzt eine Überweisung zugesandt. Nur auf der Grundlage diese Scheins kann er die postoperative Versorgung abrechnen. Dies ist ein immenser Verwaltungsaufwand. Passt allerdings ins Bild!

    MfG
    Frank Killmer

    Hallo Herr M.!

    Ihr Kollegin wird nicht im luftleeren Raum gearbeitet haben. Die Abrechnungen müssen mittlerweile grundsätzlich per EDV erfolgen. Die relevanten Ziffern und Diagnosen müssten sich dort finden lassen.

    Sie sollten sich praktischer Weise alte Fälle anschauen und dich die entsprechenden Ziffern notieren.

    Ihre Verwaltung bekommt quartalsweise eine KV-Abrechnung mit Fallzahlen und Ziffern. Auch diese läßt sich nutzen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Hallo Herr Lindenau!

    Die Einweisung kann Ihr ermächtigter Krankenhausarzt ausstellen. Schließlich hat dieser die Operationswürdigkeit unter stationären Bedingungen festgestellt.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer