Beiträge von Killmer

    Hallo wertes Forum!

    Meiner Erkenntnis nach gibt es von der KV-Nordrhein keine Liste! Zumindest ist im Download der KGNW nichts zu finden. Die vorliegenden Listen lassen immer noch genug \"Spielraum\" für Telefonate und manuelle Eingaben.

    Die Freude der niedergelassenen Ärzte bzw. deren Helferinnen wird mit jedem Anruf wachsen.

    Zum Glück wird alles entbürokratisiert


    Viele Grüße
    Frank Killmer

    Hallo Herr Stafflinger!

    Haben Sie die Isolierung in einem \"Komfortzimmer\" durchgeführt (s. Vereinbarung über Mindestmerkmale bei Zimmerausstattungen)?
    Dann würde ich den Zuschlag für berechtigt halten.
    Wir weisen darauf hin, dass eine Isolierung in einem \"normalen\" Zimmer durchgeführt wird. Möchten Sie ein Zimmer mit \"Komfort\" zahlen Sie auch.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Hallo Lucky!

    In unserem Haus ist ein ermächtigter Angiologe. Der Großteil der seiner Leistungen werden ambulant erbracht. Dies gilt auch für umfangreiche Interventionen in Verbindung mit Prostavasin. Nur in Ausnahmefällen nehmen wir Patienten anschließend stationär auf.

    Sie sollten nochmal mit Ihrem Angiologen reden.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Hallo liebe Mitstreiter!

    Grundsätzlich würde ich die geriatrische Frühkomplexbehandlung von einer geriatrischen Fachabteilung abhängig machen. Meines Wissens gehören der Barthel-Index und der MMSE zum Standartprogramm unserer Geriater.
    Die Zahl der Therapeuten spielt keine Rolle. Die Inhalte müssen erfüllt sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Killmer

    Hallo wertes Forum!

    Zumindest bei Fällen in denen die Obduktion der Feststellung einer Berufserkrankung dient, sollte der Code m. E. eingesetzt werden. Denn in diesen Fällen würde die GKV ihre Kosten der BG weiter berechnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Killmer

    Hallo Maddoc!

    In unserem Haus werden \"pflegerelevante Diagnosen\" vom Pflegepersonal erfasst. Was pflegerelavante Diagnosen sind, wurde mit der Pflegediestleitung festgelegt. Wir haben hier primär Diagnosen, die primär vom Pflegepersonal versorgt werden. Hier zählen Dekubitus, Inkontinenzen, Ulcera etc..

    Die eingegeben Diagnosen sind vom Arzt zu überprüfen und ggfs. zu berichtigen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Hallo GeRo!

    Die Behandlung beim niedergelassenen Arzt ist Konsilleistung. In Ihrem Fall wird das Honorar der Patientin berechnet (abzgl. 15% gemäß § 6 GOÄ). Im Regelfall müssen auch die Chemotherapeutika vom Patienten beglichen werden. Immer mehr private Kassen versuchen jedoch, genau diese Kosten auf das auftraggebende Krankenhaus abzuwälzen. Ähnliche Probleme ergeben sich in unserem Haus für Kontrastmittel.

    Ich warte seit geraumer Zeit auf eine Stellungnahme der KGNW zu dieser Problematik. Bis dahin werden wir die Auslagen gemäß § 10 GOÄ (ob nun KM oder Chemotherapeutika) dem Konsil- Patienten berechnen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer