Beiträge von Killmer

    Werte Mitstreiter,

    meines Erachtens diskutieren wir um das eigentliche Problem herum!

    Anscheinend sind wir uns im großen und ganzen einig, daß Blutkonserven in der Regel ambulant verabreicht werden können.

    Wenn ein Belegarzt eine Chemotherapie ambulant durchführen darf, hat er in normaler Weise auch die Zulassung für substituierende Behandlungen wie Bluttransfusionen. Es stellt sich mir also die Frage: \"Warum werden die Bluttransfusionen nicht auch vom Belegarzt duchgeführt?\"

    Da das Krankenhaus auf seinen Kosten \"sitzen\" bleibt, wäre hier der Ansatzpunkt zur Beseitigung des Problems und auch die Streitereien mit den Kassen entfielen dann.

    Mit freundlichen Grüßen
    F. Killmer


    Mit freundlichen Grüßen
    F. Killmer

    Hallo ToDo!

    Beurlaubung = prima Idee. Würde dem Sachverhalt sicher gerecht.
    Diese Idee hatten wir auch schon. Ergebnis = Beurlaubungen sind nur mit vorheriger Genehmigung der Kasse erlaubt (Reklamation einiger Kassen).
    Vorherige Genehmigung = noch mehr Schreibaufwand für Ärzte, noch mehr Kontrollarbeit für die Patientenverwaltung.

    Außerdem Reklamietionen der Patinten wegen der Zuzahlung für die Beurlaubungstage.

    Prinzipiell geht es um korrekte Verschlüsselung unter Beachtung der Regeln
    durch beide Seiten und um einen vernünftigen Umgang miteinander. Ich halte von persönlichen Angriffen auch nicht viel. Die Sachbearbeiter haben ebenfalls ihre Vorgaben.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Hallo Herr Schikowski!

    Vielleicht bin ich zu optimistisch. :sonne: In unserem Versorgungsgebiet gibt es zwei niedergelassene Onkologen. Auf Grund der guten Kooperation mit diesen, ist es uns bisher gelungen, unsere Ermächtigung für die Hämatologie/Onkologe mit Einschränkungen zu behalten.

    In einem weiteren Haus (anderes Versorgungsgebiet), hat ein Chefarzt die Ermächtigung für die ambulanten Chemotherapien und Substitutionsbehandlungen beantragt.

    Doch zurück zum Ursprungsproblem. Die Transfusion erfolgt nach Chemotherapie durch die Belegärzte! Warum nicht durch die Belegärzte???
    Anscheinend wälzen die Belegärzte nicht \"rentabele Leistungen\" auf das Krankenhaus ab, oder sehe ich das falsch?

    Schönen Feierabend!

    Mit freundlichem Gruß
    Killmer

    Hallo Herr Hirschberg!

    Im § 1 Abs. 3 KFPV 2004 steht \"Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patienten ...\".Hier wird anscheinend nicht zwischen (weg)verlegten und (zu)verlegten Patienten unterschieden.

    M. E. greift hier ausschließlich § 3 Abs. 2 KFPV 2004. Ergo ist der Verlegungsabschlag zu berücksichtigen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Hallo ToDo!

    Sicherlich ist es sinnvoll Patienten erst zu entlassen, wenn die Histologie vorliegt. Leider häufen sich in solchen Fällen Anfragen der Kostenträger wegen der Verweildauer und auch die MDK-Gutachten tragen nicht dazu bei, diese Praxis bei zu behalten.

    Führen Sie den Fall durch und überschreiten die OGvD der DRG, wird massiv versucht, die zusätzlichen Entgelte zu streichen. Was böte sich mehr an, als die Wartezeit zwischen Entnahme zur histologischen Untersuchung und Befundeingang.

    Der Standpunkt der Kassen ist durchaus verständlich, doch leider nicht immer DKR-konform. Vielleicht bieten die DKR 2005 hier eine vernünftige Lösung für beide Seiten (wäre ein Wunder).

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Hallo Herr Schikowski!

    Eben weil Sie nicht in einer \"priviligierten\" Gegend arbeiten, sollte es kein Problem sein, eine Ermächtigung von der KV für diese Leistungen zu bekommen. Die Kosten würden sich stark reduzieren, denn die Konserven werden auf Rezept vom Lieferanten (Blutbank) abgerechnet. Sollten Sie selbst über eine Blutbank verfügen flösse dieser Erlös zu Ihnen. Die Transfusionsbestecke und ggfs. zusätzlich benötigte Medikamente könnten ebenfalls separat abgerechnet werden.

    Dumm ist, daß die KV-Erlöse in der Regel die Personalkosten eines Krankenhauses nicht decken. Aber wie heißt es so schön: Lieber den Spatz in der Hand.... .

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Hallo Herr Siefert!

    Ich würde hier die ursprüngliche Erkrankung als HD verschlüsseln.
    Wenn die Korrektur-Op geplant war, müßte Sie äquivalent zur Draht-/Nagel-/Schraubenentfernung bei Frakturen oder der Rückverlagerung eines Stomas gesehen werden.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Hallo Herr Stern, Herr Eckhardt!

    T81.0 + C18.2 scheinen mir ebenfalls plausibel. Müßte nicht auch die D62 mitverschlüsselt werden? Zumindest sind unsere Operateure bei der Gabe von EK\'s der Ansicht, dies sei erforderlich. Ich habe bis jetzt auch nichts gegenteiliges gelesen.

    Schönes Wochenende!!!
    F. Killmer

    Hallo Herr Selter!

    Selbstverständlich haben Sie recht mit der Codierung der Z49.1. Codiere diese bei allen teilstationären Dialysen natürlich als HD. Habe dies als selbstverständlich vorausgesetzt.

    Schönes Wochenende

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer