Hallo werte Mitstreiter!
Meines Wissens wird die Abklärungsuntersuchung / stationsersetzende Leistung mit dem GOÄ-Einfach-Satz abgerechnet. Allerdings darf der Rechnungsbetrag die vorstationäre Pauschale nicht überschreiten. Wir praktizieren dies problemlos seit Jahren. Rechtsgrundlage folgt auf Wunsch morgen!
Im o. g. Fall wären eine Beratung, eine symptombezogene Untersuchung, Arztbrief und CT [Preis wie bei vorstationärer Abrechnung(Ultrafast-CT bzw. Spiral-CT mit 5169 Höchstwert CT)] mit den evtl. Nebenleistungen (KM,3D) abrechnungsfähig.
In manchen Fällen werden die Fälle nach Rücksprache mit der Kasse auch vorstationär abgerechnet.
Mit freundlichem Gruß
Frank Killmer