Beiträge von Killmer

    Hallo Herr Hollerbach, hallo riol!

    So einfach wie Sie, sehe ich das Ganze nicht.
    Die Erkrankung war bereits vor Entlassung bekannt und behandlungsbedürftig. Die erneute Aufnahme erfolgte zu einem vereinbarten Zeitpunkt und dummerweise auch noch sehr zeitnah nach dem letzten Aufenthalt. Meines Erachtens liegt hier sehr wohl eine Beurlaubung vor.

    Mit freundlichen Grüßen.
    Frank Killmer

    Hallo Herr Miller!

    Wenn es sich um einen ermächtigten Arzt Ihres Hauses handelt, schauen Sie sich mal die Ermächtigung an. Es gibt die verschiedensten Einschränkungen(Zuweiser, Leistungsspektrum, Fallzahl, spez. Erkrankungen etc.).

    Der schnellste und sicherste Weg ist im Zweifel Ihre KV zu fragen. Diese erteilt die Ermächtigung.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Hallo werte Mitstreiter!

    Meines Wissens wird die Abklärungsuntersuchung / stationsersetzende Leistung mit dem GOÄ-Einfach-Satz abgerechnet. Allerdings darf der Rechnungsbetrag die vorstationäre Pauschale nicht überschreiten. Wir praktizieren dies problemlos seit Jahren. Rechtsgrundlage folgt auf Wunsch morgen!

    Im o. g. Fall wären eine Beratung, eine symptombezogene Untersuchung, Arztbrief und CT [Preis wie bei vorstationärer Abrechnung(Ultrafast-CT bzw. Spiral-CT mit 5169 Höchstwert CT)] mit den evtl. Nebenleistungen (KM,3D) abrechnungsfähig.

    In manchen Fällen werden die Fälle nach Rücksprache mit der Kasse auch vorstationär abgerechnet.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Hallo Herr Cramer!

    Nur weil die DKR geändert wurde, heißt dies nicht, dass Sie den Dekubitus nicht mehr codieren können.

    Der Dekubitus stellt ein eigenes komplexes Krankheitsbild dar, welches nicht auf Patienten mit \"diab. Fußsyndrom\" begrenzt ist.

    Wir verweisen auf DKR D003 (Ressourcenverbrauch) und haben hiermit keine Abrechnungsschwierigkeiten.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer