Beiträge von Killmer

    Hallo werte Mitstreiter!

    Für micht stellt sich die Frage, ob der verschlossene Shunt entfernt wurde. Ist dies der Fall müßte die Hauptprozedur die 5-394.6 sein. Die HD ist der Shuntverschluß. Bei dieser Konstellation kommt es auch nicht zu einer Fehler-DRG.

    Mit freundlichem Gruß
    Killmer

    Hallo Herr Dr. Blaschke,

    wir stehen in unserem Haus vor dem selben Problem. Die Abrechnung über das Krankenhaus, mit einer \"Aufwandsentschädigung\" für die Belegärzte, wird m. E. zu Schwierigkeiten mit den Kassen führen. Diese wissen, daß es sich um Belegabteilungen handelt, welche ihre Leistungen üblicherweise über die KV abrechnen. Somit aus dem KV-Budget vergütet werden. Ziehen Sie die Leistungen aus diesem Budget heraus, würden die Kassen \"doppelt\" zahlen. Angesichts der massiven Versuche der Kostenträger Zahlungen zu verweigern, wird es hier entsprechend zu Auseinandersetzungen kommen.

    Wir favorisieren deshalb die Erhebung eines Nutzungsentgeltes. Nur die Anästhesien werden durch unser Haus bzw. unseren ermächtigen Anästhesisten abgerechnet.

    Mit freundlichem Gruß

    Killmer