Hallo Herr Meyer,
durch die InEK-Kalkulation werden eben keine \"Preise\" ermittelt, sondern nur Bewertungsrelationen, d.h. Gewichtungen einzelner Leistungen zu einer fiktiven Durchschnittsleistung. Das DRG-System an sich ist kein Preissystem sondern ein Verteilungssystem. Nach Abschluß der Konvergenzphase sollte es so sein, das die jeweiligen \"Landesbudgets\" anhand der Leistungsbasis DRG \"gerecht\" verteilt sind.
Nach derzeitigem Gesetzesstand werden die Budgetdaten, der in den Ländern angesiedelten KH zur Bestimmung der Landesbaserate herangezogen.
Oberster Grundsatz bei der Ermitllung der Landesbaserates bleibt jedoch die Beitragssatzstabilität. Wenn man mal grob ansetzt das die Ø-Baserate 150 € niedriger liegt als die Ø-Kosten in der Kalkulation, würde ein Ansatz der \"InEK-Baserate\" für die Kostenträger 150€ Mehrkosten je Bewertungsrelation 1 bedeuten. Bei einem KH mit einer Summe von 10.000 Bewertungsrationen sind das 1,5 Mio €. So wünschenswert das für das einzelne KH auch wäre, die Gesamtsumme für die gesamte Republik wäre von den kostenträgern nur noch über deutliche Beitragssatzerhöhungen zu finanzieren, und das will der einzelne Versicherte auch nicht.
Viele Grüße
U.Janßen