Beiträge von Janssen

    Hallo Herr Meyer,

    durch die InEK-Kalkulation werden eben keine \"Preise\" ermittelt, sondern nur Bewertungsrelationen, d.h. Gewichtungen einzelner Leistungen zu einer fiktiven Durchschnittsleistung. Das DRG-System an sich ist kein Preissystem sondern ein Verteilungssystem. Nach Abschluß der Konvergenzphase sollte es so sein, das die jeweiligen \"Landesbudgets\" anhand der Leistungsbasis DRG \"gerecht\" verteilt sind.

    Nach derzeitigem Gesetzesstand werden die Budgetdaten, der in den Ländern angesiedelten KH zur Bestimmung der Landesbaserate herangezogen.

    Oberster Grundsatz bei der Ermitllung der Landesbaserates bleibt jedoch die Beitragssatzstabilität. Wenn man mal grob ansetzt das die Ø-Baserate 150 € niedriger liegt als die Ø-Kosten in der Kalkulation, würde ein Ansatz der \"InEK-Baserate\" für die Kostenträger 150€ Mehrkosten je Bewertungsrelation 1 bedeuten. Bei einem KH mit einer Summe von 10.000 Bewertungsrationen sind das 1,5 Mio €. So wünschenswert das für das einzelne KH auch wäre, die Gesamtsumme für die gesamte Republik wäre von den kostenträgern nur noch über deutliche Beitragssatzerhöhungen zu finanzieren, und das will der einzelne Versicherte auch nicht.

    Viele Grüße
    U.Janßen

    Hallo Herr Meyer,

    die Kalkulationsdaten dürfen keine Rolle für die Ermittlung der Landesbaserate spielen, da diese für die Budgetermittlung genutzt wird und das Selbstkostendeckungsprinzip schon vor Jahren abgeschafft wurde.

    Zur Ermittlung der Landesbaserate dürfen also nur Budgetdaten herangezogen werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    U.Janßen

    Hallo Herr Schrader,
    die Katalogeffekte für die einzelnen Krankenhäuser werden in den Budgetverhandlungen bei der Ermittlung des hausindividuellen BFW berücksichtigt.
    Mfg
    U.Janßen

    Hallo,
    wenn man sich die von der AOK veröffentlichen Basisfallwerte für das Land Schleswig-Holstein anschaut(UNI-Kliniken um die 2.700 €), kann man von der Höhe des Wertes eigentlich nicht überrascht sein.
    kassandra:
    Das Kalkulationsergebnis des InEK spielt für die Ermittlung des Landesbasisfallwertes überhaupt keine Rolle. Grundlage sind nur die vereinbarten Budgets des Vorjahres.

    Gruß
    U.Janßen

    Liebe Forumsmitglieder,
    meiner Meinung nach werden beim Vergleich des InEK-Wertes und den zu vereinbarenden Basisfallwerten Äpfel mit Birnen verglichen. Der Ø-Wert den das InEK ermittelt hat, wurde auf Basis der Ist-Kosten ermittelt. Der zu vereinbarende Basisfallwert wird jedoch auf Basis der Budgets errechnet. Da wir seit Jahren kein Selbstkostendeckungsprinzip mehr haben, liegen die beiden Werte mehr oder weniger weit auseinander.
    Gruß
    U.Janßen

    Hallo Herr Zacher,
    wir haben das gleiche Problem. Ich habe beim InEK um eine Klärung gebeten, aber noch keine Antwort erhalten. Wenn diese vorliegt werde ich das Ergebnis mitteilen.
    Abgesehen davon halte ich eine DRG-konforme Angabe des Aufnahmegewichtes für problematisch, da es sich beim Aufnahmegewicht auch um eine Anforderung des § 301 handelt.
    mfg
    U.Janßen

    Hallo,
    aus unseren Erfahrungen in Bremen und Niedersachsen kann ich berichten,daß es für die Psychiatrie keine Steigerungsrate gibt.
    Selbst wenn die Kassen die Steigerungsrate akzeptieren würden, würde die Genehmigungsbehörde ablehnen. Der einzige Weg an die Steigerungsrate zu kommen wäre der Klageweg.
    mfg
    U.Janßen