Beiträge von Ruppel

    Guten Morgen Herr KKDRGSB,
    zu uns in die Notaufnahme kommt alle 2-3 Tage ein bekannter Alkoholiker:dance1:, nicht unvermögend, in einer bekannten gesetzlichen Kasse versichert. Der Zustand ist in der Regel überwachungspflichtig, bzw. das Soziale Umfeld (Mitbewohner, Passanten, DRK, Polizei u. auch Psychatrie) wollen den Patienten einfach nicht. Wir im übrigen auch nicht, aber bei uns landet er halt immer wieder. Ein Anruf bei der Kasse führte auch nicht zum Erfolg, ebenso die Verweigerung der Unterschrift auf dem Transportschein.
    Neulich habe ich besagten Patienten mit dem DRK zurück in dessen Wohnung geschickt, vor der Wohnungstüre wurde kein Schlüssel gefunden, so wurde er halt wieder gebracht. :roll:
    Den Schwarzen Peter haben wir. Legen wir ihn auf den Hof vor dem Krankenhaus, werden wir einerseits als unbarmherzig bzw. der unterlassenne Hilfeleistung bezichtigt, andererseits wird er erneut vom DRK aufgegriffen und zu uns gebracht (Mit neuem Transportschein!:))
    Sie aLs Fachmann/Frau werden mir jetzt doch sicherlich ein Patentrezept sagen können: Wie rechnen wir ab! Und wie werden wir den Typ los? :drink:
    F.Ruppel

    Guten Abend!
    Ich würde Abrechnen. Erstens ist es jedem selbst überlassen wann, wo u. wie er seine Patienten aufklärt. Ein weiteres Aufklärungsgespräch am Tag vor der Operation hat noch nie geschadet!!!!

    Zweitens kann es nicht Schuld des Krankenhauses sein, wenn z.B. der Patient trotz entsprechendem Hinweis sein ASS weiter eingenommen hat oder am Tag der Op geraucht hat oder einen Infekt bei Aufnahme kund tut, der dann im Rahmen der weiteren Diagnostik zum Absetzen des Patienten führt. Die Kasse würde sich derlei Dienstleistungen bezahlen lassen. Auch ein plötzlich aufgetretener Notfall der das Op-Programm mal wieder völlig über den Haufen wirft, kann nicht unbedingt dem Krankenhaus angelastet werden, außer es liegt ein eindeutiges Organisationsverschulden vor.
    In einem Fallpauschalensystem sollten die Pauschalen und das Instrument zur Ermittlung derselben so funktionieren, dass aus der Hauptdiagnose u. der entsprechenden Z-Diagnose mit einer Verweildauer von einem Tag auch die entsprechende DRG ermittelt wird, wenn dieses Vorgehen schon dezidiert in den Kodierregeln so steht! Das tut´s aber nicht. Dann brauchen wir aber auch keine Sondevereinbarungen oder ähnliches, sondern dann wird halt abgerechnet u. der Fehler im Grouper korrigiert. Eine faire Lösung wäre, wenn man bei Wiederaufnahme dann einfach die Tage von der Verweildauer wieder abzieht.

    F.Ruppel

    Guten Abend!
    Hat sich eigentlich schon mal jemand mit dem Problem Verlegung auf Wunsch des Patienten beschäftigt. Beispiel: Hüftnahe Fraktur wird mit Prothese versorgt und auf Wunsch der Patientin am 6. p.o. Tag heimatnah verlegt. Dort wird sie dann noch 11 Tage stat. behandelt bevor sie in Reha geht. Wenn man das so alles überschlägig kalkuliert, würde die Kasse auch wenn sie die Transportkosten nicht übernimmt ziemlich draufzahlen. Aber was sollen wir den Patienten sagen? Oder kann die Kasse überhaupt ablehnen? Und was ist wenn ein privater Kostenträger dahinter steht?:))
    F. Ruppel

    Guten Abend zusammen!

    Ich glaube nicht dass die Aufgabe darin liegt durch unendlich viele Kodierregeln, Fachsimpeleien oder MDK Drohungen die Ärzte die für eine ordnungsgemäße Kodierung verantwortlich gemacht werden zu verunsichern. Erstens ist eine Hypo- oder Hyperkaliämie in der Tat grundsätzlich ein ernstzunehmendes Erkrankungsbild und dürfte auch an den Universitätsklinika neben der Bananendiät suffizient behandelt werden. Und wer nach 5 Tagen Diclophenac die Niereninsuffizienz produziert hat, hat ein enormes Problem nicht nur mit der Niere. Und die Thrombozytopenie als Folge einer Low-Dose Heparinisierun ist auch nicht unerheblich usw..
    Es geht doch nicht allein um den Ressourcenverbrauch bei den Nebendiagnosen sondern um die Erfassung der das Krankheitsbild beeinflussenden Komorbiditäten u. Komplikationen (CC-level) Herr Roeder wird das besser wissen als ich. Ergo sollte der Grouper entsprechende Fälle korrekt rausfischen. Nachdem ja jetzt in ganz Deutschland fast jeder Patient mit derlei Nebendiagnosen versehen wird, werden diese geschätzten Nebendiagnosen bei der einen oder anderen DRG als optimierendes Beiwerk in Zukunft vom Tisch fallen. Das eigentliche Problem wird sein, dass durchwegs relevante Nebendiagnosen aber derzeit ohne CC-level von der Kodiergemeinde als weniger "produktiv" eingeschätzt, nicht kodiert werden. Sie werden aber bei der weiteren Systemanpassung, da ja dann in den Datensätzen nicht vorhanden, fehlen.
    Deswegen der Rat aus Oberschwaben in´s Allgäu: Kodieren!
    F. Ruppel