Beiträge von Elke_Mummert

    Hallo Forum,

    in der Anlage 6 zum Katalog hat es noch eine Ergänzung gegeben:

    [c=blue]\"Aufgrund der in der OPS-Version 2006 neu etablierten Kodes
    8-825.* Spezielle Zellaphereseverfahren ist eine Anpassung in Anlage 6
    zur Fallpauschalenvereinbarung 2006 beim Zusatzentgelt ZE2006-15 Zellapherese
    notwendig geworden.
    Die hier aufgeführten OPS-Kodes wurden um die neu etablierten Kodes erweitert.\"[/code]

    http://www.g-drg.de/service/drg_aktuell.php

    Viele Grüße
    Elke Mummert

    Guten Morgen,

    bei medinfoweb gab es heute die Meldung

    \"Die von der AOK entwickelte Datenbank steht exklusiv den AOK-Versicherten unter http://www.aok.de zur Verfügung. [c=blue]Journalisten können das Programm vier Wochen testen mit den folgenden Login-Daten:Nickname: aok-krankenhaus
    Kennwort: navigator[/code]\"

    Viele Grüße
    Elke Mummert

    Hallo Herr Müller,

    durch die Entgeltschlüssel 76000592 bis 76000596 werden
    tatsächlich nur die OPS 8-837.m0 bis 8-837.m4 (entsprechend
    dem OPS 2004) abgebildet.

    Mit dem 76000190 \"ZE2005-19 Medikamente-freisetzende
    Koronarstents, OPS 8-837.m*\" und der Menge 5 müsste auch
    für die 8-837.m7 die 301er-Übermittlung möglich sein.

    Viele Grüße
    Elke Mummert

    Hallo Zwaennie, hallo liebe Forumsteilnehmer,

    das InEK schreibt dazu in den Hinweisen zum Meldebogen:

    \"Am 17.12.2004 haben die Selbstverwaltungspartner daher die Vereinbarung nach § 17 b Abs. 5 KHG für das Jahr 2005 geschlossen und festgelegt, dass der DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2005 für jeden voll- und teilstationären Fall 0,85 € beträgt (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’: 0,59 € und Zuschlagsanteil ‚InEK’: 0,26 €).
    Der bis zum 1. Juli 2005 an die InEK gGmbH zu zahlende Betrag ergibt sich aus der Ist-Fallzahl des abgelaufenen Geschäftsjahres 2003 multipliziert mit dem o. g. Zuschlagsbetrag nach § 5 der Vereinbarung.\"

    Damit ist klargestellt, dass das InEK gern den vollen Betrag überwiesen hätte!

    Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr

    Elke Mummert


    Hallo zusammen,

    nun liegt eine Version für 2004 doch noch vor:
    Mindestmengenvereinbarung

    Die Bereiche Mamma-OP und Herzkatheter sind uns damit ja vorerst
    erspart geblieben...

    Viele Grüße
    Elke Mummert

    Guten Morgen zusammen,

    im § 8 Abs. 2 KHEntgG steht zur Abrechnung
    der nachstationären Behandlung:

    "Zusätzlich zu einer Fallpauschale dürfen berechnet werden:
    (...) 4. eine nachstationäre Behandlung [red]nach § 115a[/red] des
    Fünften Buches Sozialgesetzbuch, (...)"

    Ich denke, damit sind doch die Tarife nach der Anlage 2 des
    § 115a gemeint und nicht eine Abrechnung von
    Langliegerzuschlägen - oder??

    http://www.dkgev.de/pub/newpdf/vor…_2001-11-12.pdf


    Viele Grüße
    Elke Mummert

    Guten Morgen,

    eine Mindestverweildauer gibt es bei der Neugeborenen-Abrechnung
    nur für die DRGs P01Z, P60A und P60B.
    Die übrigen DRGs für Neugeborene können auch bei einer Verweildauer
    unter 24h abgerechnet werden, dann werden jedoch Abschläge
    entsprechend Katalog fällig!

    Viele Grüße aus Hameln
    Elke Mummert

    Hallo Forum,

    in der Stellungnahme des BMGS wird ja ausdrücklich auf den Gesamtsummenvergleich zur Ausgleichsberechnung abgestellt, eine gesonderte Ermittlung für einzelne Entgeltarten soll es nicht geben.

    Zum guten Schluss wird jedoch auf den neuen § 6 Abs. 3 KHEntgG hingewiesen - dort ist nun dargelegt, dass die individuell vereinbarten "Noch-Nicht-Katalog-Leistungen" dem Ausgleich nach der Bundespflegesatzverordnung unterliegen - vor dem Gesamtsummenvergleich ist [blue]für 2004[/blue] eine Berichtigung durchzuführen.

    Wie verhält es sich aber für die [red]2003er[/red] Leistungen aus diesem Bereich?
    Da davon gerade die teuren Transplantationen betroffen sind, wäre eine klare Aussage für die Leistungssteuerung durchaus bedeutsam...

    Viele Grüße und ein sonniges Wochenende
    Elke Mummert