Beiträge von J-Schikowski

    Liebe Kollegen,
    für QS-Med. in Zusammenhang mit Clinicom/CareCenter kann ich (nach kleiner händischer Korrektur der Datei) erfolgreiche Datenübermittlung vermelden. Daten scheinen plausibel, für uns ist erfreulicherweise das Thema 2004 durch.
    Schönes WE wünscht

    Hallo Aclau,
    die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling, RV Mitteldeutschland, bietet in unregelmässigen Abständen Weiterbildungsveranstaltungen für med. Dokumentare an. Die nächste ist für März zum Thema: Kodierung im Fachgebiet Kardiologie geplant. Diese Veranstaltungen sind unentgeltlich. Bei Interesse nehemen Sie bitte direkt Kontakt mit mir auf. (Sie haben eine PN).
    Mit freundlichen Grüssen

    Hallo Student,
    bei uns wird bereits nach Aufnahme eine s.g. Arbeits-DRG ermittelt, um dem Arzt erste Hinweise auf die VWD zu geben, dies wird auch nach OP nochmals wiederholt, da dann ja meist eine andere Zuordnung erfolgt. Abschließend für die Rechnung wird nach Entlassung die DRG ermittelt.
    MfG

    Hallo,
    in einem Gespräch mit verantwortlichen Mitarbeitern eines großen Softwarehauses wurde mir mitgeteilt, dass die Fallzusammenführung nur \"manuell\" erfolgen kann. Softwarelösungen wird es dafür nicht geben. Der Fall aus 2005 muss erst in ICD/OPS nach 2004 zurückgruppiert werden, um dann die richtige DRG zu ermitteln. Fraglich ist allerdings die Größenordnung der Fallzahl, für die das zutrifft. Für unser Haus werden das überschaubare Fallzahlen sein, die natürlich Aufwand für das MC bedeuten.
    MfG ;(;(;(

    Hallo Aurora,
    die amb. OP nach § 115b ist nicht an Quartale gebunden, Sie stellen ja direkt der Kasse eine Rechnung und nicht der KV. Die Rechnung kann also unmittelbar nach Abschluß aller Behandlungsmaßnahmen erstellt werden. Sie kann auch quartalsübergreifende Konsultationen enthalten.
    Mfg

    Hallo GeRo,
    die Arzneimittelversorgung für die Zeit nach der Entlassung ist Sache des Niedergelassenen Kassenarztes. Der KH-Arzt ist nicht berechtigt Rezepte auszustellen. Auch die Mitgabe von Med. ist nur in der Menge erlaubt, die die Zeit bis zur Erreichbarkeit der nächsten regulären Sprechstunde des KV-Arztes überbrückt. Mehr sollten Sie auch nicht tun, denn Sie bekommen es nicht vergütet, wenn Sie Medikamente verschenken. Bei der strikten sektoralen Trennung des deutschen Systems ist der Kassenarzt nun mal für die amb. Versorgung zuständig und er muss die Med. verordnen. Über sein Budget sollten Sie sich keine Sorgen machen, er denkt ganz bestimmt auch nicht über DRG und Relativgewichte nach.
    Grüsse aus Thüringen

    Hallo Volker,
    sicher macht es keinen Sinn, aber es ist mal wieder eine schöne Liqiuditätshilfe für die Kassen. Allerdings hat man ja die neuen Zusatzentgelte auch noch nicht ausgegliedert und rechnet nach BFW 2004 ab, u.U. eine kleine Liquiditätshilfe für das eigene Haus!
    Gruß Joris

    Hallo Simon,
    wir als KH haben es zunehmend mit wenig qualifizierten Anfragen der Kassen (auch über den MDK) zu tun. Prüfraten von 33 bis 50 % bei kleineren Kassen kann ich belegen. Da vergeht einem schon die Lust zur Kommunikation. Würde die Kasse eine med. \"Clearingstelle\" mit einem ärztlichen oder zumindest med. gebildeten Ansprechpartner bereitstellen, die mit uns Kontakt aufnimmt, wäre sicher vieles leichter. Aber warum soll ich einer Verwaltungsfachangestellten, die mir mitteilt, dass die Abrechnung von 10xHistologieziffer bei einer amb. Koloskopie nach §115b unglaubwürdig erscheint, auseinandersetzen warum dies notwendig ist. Letztlich wird sie sich auf mangelnde Entscheidungsbefugnis berufen und doch den MDK einschalten. Da kann ich mir die Vordiskussion gleich sparen.
    MfG