Hallo Herr Eckhardt
nachdem wir den von Ihnen beschriebenen Weg beschritten hatten bekamen wir von einer sehr großen dt. Primärkasse ein mehrseitiges Anschreiben des Justitiars der uns erläuterte, warum dies nicht statthaft ist. Ganz kurz: Prüfung und Entscheidung ob stationär trifft allein der KH-Arzt, dies später anzuzweifeln ist Recht der Kasse, den Streit entscheidet das Sozialgericht - Patienten dürfen nicht einbezogen werden. Hinsichtlich Versorgung von Komplikationen im HNO-Bereich gibt es hier \"auf dem Lande\" einen Konsenz - Erreichbarkeit des HNO-Arztes zur Intervention in max. 15 Min., sonst ist stat. Überwachung akzeptiert.
MfG
Beiträge von J-Schikowski
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Hallo Kollegen,
ich möchte die Diskussion noch etwas erweitern: es erfolgt eine Wandlung von amb. OP-Fall nach stationär wegen Komplikationen. Pat hatte aber den ersten ambulanten Kontakt zur OP-Vorbereitung bereits 14 Tage vor OP-Datum, bei amb. OP wäre dies nach EBM abzurechnen gewesen.
Bei Wandlung des OP-Falles könnte man nun auf \"vorstationäre Behandlung\" spekulieren, dem steht aber die 5 Tagesfrist entgegen. Lösche ich den ambulanten Erstkontakt aus meinem KIS und \"schenke\" die Leistung der Kasse weil der Gesetzgeber diesen Fall nicht bedacht hat und sie sowieso mit der stat. Vergütung abgegolten ist?
Ich freue mich auf die Diskussion.
Viele Grüsse aus Thüringen -
So werden gerade gewonnene wichtige Kodierkenntnisse für eine BG-Klinik geschützt und nicht der Gefahr der Überschreibung ausgesetzt.
Ich fühle mich geehrt :rotwerd: , dass jemand mir zutraut, ich könnte \"überschreiben\".
Grüsse Joris -
Hallo Forum, hallo Dirk,
war gestern wegen unserem Regionaltreffen leider nicht im Netz, find es es aber toll :i_respekt: , dass Dirk hier so offensiv und mit \"Freude am Unterhaltungswert :biggrin: \" die Geburtshilfe beackert (gibt bei Kursen zu diesem Thema seinen Mitarbeitern immer frei). Also dem ist nichts hinzuzufügen, auch ein zusammengeführter Fall ist retrospektiv zu betrachten und bei Vorliegen von Komplikationen fällt O80 weg.
Viele Grüsse aus Thüringen -
Zitat
Original von Killmer:
... sollte es kein Problem sein, eine Ermächtigung von der KV für diese Leistungen zu bekommen.Hallo Herr Killmer,
ohne Ihnen persönlich Nahe treten zu wollen: :totlach: hier sind Sie doch weit von der hiesigen Realität entfernt, sollten Sie aber einen bisher noch nicht bekannten Trick haben, an die Ermächtigung/Zulassung zu kommen: Sie hätten meinen allergößten :i_respekt:
Grüsse -
Zitat
Es soll noch Orte ohne niedergelassene Onkologen geben. Vielleicht sollten auch manche Medizin-Controller aus priveligierten Verhältnissen nicht den vorauseilenden Gehorsam predigen.
Hallo Herr Heller,
gerade weil ich nicht in einem privelegierten Umfeld tätig bin, fällt es sehr schwer, den Patienten klar zu machen, dass auch ein KH nichts zu verschenken hat. Wenn sich die Kasse weigert, den Fall stationär abzurechnen, bleibt nichts als ein dickes Minus oder ein Prozeß. Diese Risiken muss man den Kollegen klar machen, damit der Ball dahin zurückgespielt wird, wo er hingehört - zu den KV-Fürsten, die mit Hilfe der Kassen verhindern, dass wir an der ambulanten Versorgung von Onko-Patienten teilnehmen.
MfG -
Hallo Graf Jo,
warum nicht? Es wird gängige Praxis werden müssen, da stat. Aufenthalte sich in zunehmenden Maße nicht vergütet werden. Und da die niedergelassenen Onkologen it allen Mitteln dafür kämpfen, das z.B. die Chemoth. nicht im KH sondern in ihrer 25 km entfernten Praxis durchgeführt wird, sollte das auch für Transfusionen gelten. Wir können die Welt des SGB V nicht besser machen als sie ist, auch wenn es uns aus ethischen Gesichtpunkten oftmals schwer fällt.
Grüsse -
Hallo Tenni,
bei dem Hintergrund und dem Wunsch, wieder in KH einzusteigen, würde ich schon eine fundierte Ausbildung über 3 Tage hinaus anstreben (siehe z.B. Beitrag D.D. Selter)
Viel Erfolg! -
Hallo Herr Siefert,
ich schließe mich Herrn Killmer an, die Behandlung endet erst, wenn auch die geplante nachstationäre Versorgung abgeschlossen ist, es liegen mir keine\"Proteste\" von Kostenträgern zu dieser Verfahrensweise vor.
MfG -
Hallo Tenni,
welche Grundausbildung haben Sie denn absolviert bzw. welche Tätigkeit im KH haben SIe bis vor 2 Jahren ausgeübt?
MfG -
Hallo Forum,
wir hatten kürzlichen einen Fall von Organspende im Haus. Pat. verstarb am Nachmittag, die Station gab als E-Datum und Zeit den Todeszeitpunkt ein, die Oragnentnahme war um ca. 20.30 Uhr abgeschlossen,die entsprechenden Prozeduren für die Organentnahme ließen sich nun nicht mehr im KIS registrieren, da der Pat. ja \"entlassen\" war.
Welche Empfehlungen oder praktische Erfahrungen gibt es Ihrerseits: Entlassungszeitpunkt erst nach Abschluß der Organentnahme? Organentnahme nicht mit dokumentieren, da Versicherungsverhältnis mit Eintritt des klinischen Todes erlischt? Ich bin sehr gespannt auf Ihre Reaktionen.
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