Beiträge von Kirste

    Sicher war es wohl nicht die primäre Zielstellung
    der G-DRG-Version 2006, eine vordefinierte Zahl
    von CC-Diagnosen zu streichen. Da die bisher
    genannten Antworten auch nicht ganz vollständig
    waren, hier die Liste. Die Zählweise überlasse
    ich dem Betrachter:

    D61.1 entfällt zugunsten der neuen 5-Steller .10, .18, .19
    D70.1 entfällt zugunsten der neuen 5-Steller .1[01289]
    D70.2 vom DIMDI aus der ICD gestrichen (nicht nur vom InEK als CC)
    F17.2 (kennt wohl mittlerweile jeder)
    G20 entfällt zugunsten der neuen 5-Steller .[0129][01]
    I42.8 entfällt zugunsten der neuen 5-Steller .80, .88
    K85.0 entfällt zugunsten der neuen 5-Steller .00, .01
    K85.1 entfällt zugunsten der neuen 5-Steller .10, .11
    T74.0
    T74.1
    T74.2
    T74.3
    T74.8
    T74.9
    Z51.0
    Z51.82

    So, damit sind hoffentlich alle Klarheiten beseitigt.

    Im Zweifel rechnet jeder zertifizierte Grouper aus, was sich
    WIRKLICH im konkreten Fall als CC ergibt, eine allgemeine
    Information, welcher ICD-Code zu welchen CC-Levels führen
    KANN steht auch im Definitionshandbuch, Band 5, Anhang C (S. 603ff).

    MfG
    M. Kirste

    Am Grouper der Kasse kann es jedenfalls mit Sicherheit nicht liegen,
    zumindest wenn er zertifiziert ist :d_zwinker: . Genau genommen darf
    für den Grouper bei den ICD-Kodes keine (!) Seitenangabe
    angefügt werden (sondern muss - wenn vorhanden - vor der Übergabe
    entfernt werden, was evtl. der ein oder andere Grouper aus
    praktischen Erwägungen auch automatisch tut):

    Zitat

    Sonderzeichen wie “+â€, “#â€, “*â€, “!â€, “.â€, “-“ sind erlaubt, Zusätze wie R, L, B, V, A, Z nicht


    Jedenfalls kann es aus diesem Grund (derzeit) prinzipiell keine
    Gruppierungsvorschrift geben, die auf irgend eine Seitenangabe beim
    ICD-Kode abstellt.

    Das schließt nun allerdings nicht aus, dass sich die Kasse auf
    den Standpunkt stellt, aufgrund der in einem früheren Beitrag
    zitierten \"Feststellung der Leistungspflicht\" diese Angabe
    zwingend zu benötigen. Tatsächlich dürfte gerade die Beurteilung
    der Frage, ob eine Erkrankung erstmalig oder wiederholt [an der
    gleichen Seite] auftritt, ohne eine Seitenangabe kaum valide
    durchzuführen sein. Insofern ist für eine DRG-Abrechnung isoliert
    gesehen die Seitenangabe beim ICD-Kode überflüssig bis störend,
    insgesamt gesehen aber mindestens hilfreich.

    MfG
    M. Kirste

    Zitat


    \"Signifikante OR-Prozedur\" oder
    \"Signifikante Prozedur\"

    Gibt es dafür irgendwo eine genaue Definition oder Tabelle?

    \"Signifikante OR-Prozedur\" ist bei den ADRGs P01,
    P03, P04, P05 und P06 jeweils gleichartig definiert
    als \"jede OR-Prozedur außer Tabelle TAB-P01-1\", also
    zu erreichen, wenn irgend eine OR-Prozedur ausser (nur) einer
    der 26 aufgeführten Prozeduren durchgeführt wurde (es kann
    zusätzlich eine der nicht ausreichendenden Prozeduren durchgeführt
    sein, maßgeblich ist, dass es (auch) eine OR-Proz. gibt, die
    nicht in der TAB enthalten ist).

    \"ohne signifikante OR-Prozedur\" ist dann ganz einfach
    das Gegenteil, also gar keine Prozededur oder nur
    nicht-DRG-relevante oder Non-OR-Prozeduren oder welche
    aus der TAB.

    Die TABs heissen nur im Handbuch unterschiedlich, es
    ist in Wirklichkeit immer dieselbe. Ist also egal, ob man
    hier TAB-P01-1 oder TAB-P05-1 anschaut.

    Die DRGs mit \"ohne signifikante OR-Prozedur\" haben intern
    nicht unbedingt tatsächlich eine eigene Tabellendefinition, da sie
    einfach dem \"nein\"-Zweig der positiven Bedingung entsprechen,
    im Handbuch sind allerdings eigene TABs abgedruckt
    (P03 / P63, P64
    P04 / P65
    P05 / P66
    P06 / P67). Nur bei P60 wird eigenständig negativ
    geprüft (aber auch auf Basis der selben Kodes).
    Weshalb bei P66 und P67 nur noch von \"signifikante Prozedur\"
    (also ohne \"OR-\") die Rede ist, ist nicht ganz schlüssig,
    da die zugrundeliegende Bedingung die gleiche wie bei
    P63-P65 ist.

    MfG
    M. Kirste

    SgH Selter,

    ich schätze, Sie liegen mit Ihrer Annahme, dass es sich
    um eine \"Falschanzeige\" im Handbuch wg. der Partitionssprünge
    in der Numerierung der DRGs handelt, goldrichtig.

    Die Grouper schauen aber zum Glück nicht ins Handbuch, sondern
    in den Dateien nach. Hier greift speziell die Datei
    ADRGSP.csv (Verzeichnis CCL der :defman: -CD). Die
    ist schon nach Spaltennummern sortiert und um einen
    CCL von 4 zu erhalten, muss man Spalten mit Nr. < 58 erwischen.
    Hier (in den ersten 347 Zeilen) stehen aber nur operative
    ADRGs (und K40, also zumindest nur nicht-medizinische ADRGs),
    wobei die Routinen für den Handbuch-Druck vermutlich durch
    F51-F59 und I50-I59 irritiert werden. :boom:

    Der Bug sitzt also nicht im Grouper und auch nicht im
    System, sondern nur in der Druckdarstellung. Das ist doch
    wieder beruhigend. :sonne:

    MfG
    M. Kirste

    Vielleicht doch noch ein paar Ergänzungen/Präzisierungen:

    Das Schema, wie ein CCL gebildet wird, ist im Definitionshandbuch :defman:
    im Anhang C auf S. 499 dargestellt.

    Die erste große Weiche ist die Frage \"Neugeborenes\", wenn
    ja, gilt ein stark vereinfachter Algorithmus (dort wird
    der PCCL auch nicht benutzt). Ich nehme an, dass Hr. Selter
    dies mit der Abhängigkeit vom Alter meinte, sonst gibt es die
    nämlich nicht.

    Wo Entlassart (ICD F10-F19) und Geschlecht eine Rolle spielen,
    ist im Anhang C dezidiert aufgeführt (überraschend werden
    Diagnosen mit \"O\" vorne nur bei Frauen als Komplikation
    bewertet :lach: )

    Die Abhängigkeit von Prozeduren ist hoch, wenn auch indirekt.
    Die Prozedur legt nicht nur den Schalter operativ/medizinisch
    um, sie bestimmt insbesondere die Basis-DRG (ADRG). Und
    diese legt wieder eine Spaltennummer fest. Den CC-Nebendiagnosen
    ist eine Zeilennummer zugeordnet. Diese Zeilen- und Spalten-Nummern
    kreuzen sich in der CCL-Matrix und dort steht dann ein
    CCL von 1 bis 4 (im rechten Teil ab der 59. Spalte nur 1 - 3,
    für die nicht-operativen ADRGs).

    Das ganze lässt sich übrigens gebündelt im \"CCL-Kalkulator\"
    nachvollziehen, der auf der CD-ROM des :defman: Handbuchs
    dabei ist (Verzeichnis CCLKalk).

    Von der Hauptdiagnose hängt der CCL zweifach ab: Zunächst
    wird durch die HD natürlich die MDC und ggf. auch die
    (medizinische) ADRG festgelegt (->Spalte der Matrix).
    Wenn eine ND dann glücklich einen CCL erhalten hat, darf
    sie diesen nur behalten, wenn sie der HD nicht zu ähnlich
    ist - wenn doch, dann wird sie auf den CCL=0 gesetzt :besen: .

    Was in diesem Sinne ähnlich ist, bestimmt die CC-Ausschluss-
    Liste (auch auf der CD-ROM, CCexcl.txt bzw. CCexcl.csv im
    Verzeichnis CCL). Und hier setzt nun auch die Abhängigkeit
    von weiteren ND ein: Jede ND wird im Sinne dieser
    Ausschluss-Prüfung im Grouper intern zur HD. Um hier unschöne
    Effekte, wie z. B. Reihenfolgeprobleme bei der Nennung der
    ND (vielleicht erinnert sich noch jmd. im Forum daran ?) )
    zu eliminieren, ist das, was im Handbuch lapidar \"Rekursives
    Ausschlussverfahren\" heißt, mittlerweile recht trickreich
    geworden :bombe: .

    Von der (End-)DRG hängt der CCL nicht mehr ab, aber umgekehrt: Je
    nach PCCL erfolgen nicht nur die Splits innerhalb einer ADRG, seit
    der G-DRG-Version 2005 werden PCCL-Kriterien auch zahlreich
    verwendet, um in auf Z endende DRGs hineinzugelangen (oder eben
    auch nicht, z. B. I05Z -> I48Z)

    Da wir hier ja in der Rubrik \"DRGs for Beginners\" sind, sollte
    das für den Einstieg in die Thematik genügen :sterne: .

    MfG
    M. Kirste

    SgH Bartkowski,

    tatsächlich existiert für die Abfragen zum Eintritt in die
    Beatmungs-ADRGs A06, A07, A09, A11 und A13 jeweils die
    Zusatzbedingung \"und (MDC <=\'21B\' oder MDC >= \'23\')\". Das, was
    damit ausgedrückt wird, ist letztlich \"ungleich MDC 22\" (Verbrennungen).
    Die MDC wird vor Eintritt in die Prä-MDC anhand der Hauptdiagnose
    ermittelt (auch ein Schritt der Gruppierung, der im Handbuch nicht
    so deutlich nachzuvollziehen ist).

    Die Zusatzbedingung steht also zwar nicht in den \"Kullern\"
    mit drin, aber bei den einzelnen ADRG-Definitionen ist sie
    nachzulesen. Insofern: Ja, das Schema ist unvollständig. Es
    empfiehlt sich auch generell, immer noch einmal die formal
    definierten Kriterien bei den ADRG- und DRG-Definitionen
    im Text- bzw. Tabellen-Teil nachzulesen, da die \"Kuller\" nur
    begrenzt viel Platz für die Abbildung der Kriterien bieten und
    daher teilweise mehr als Gedankenstütze zu verstehen sind.

    Inhaltlich (=kostenmäßig) dürfte die Heraustrennung der Schwerbrandverletzten
    aus den sonstigen Beatmungsfällen ein Ergebnis der letzten
    Kalkulationsrunde gewesen sein.

    MfG
    M. Kirste

    SgH Ritter,

    ganz so "schnulli" :baby: ist die Sache mit den Aufnahmediagnosen
    nicht, denn über den Weg des Datenaustauschs kann ja der
    Aufnahmediagnose zum Aufnahmezeitpunkt ohne hellseherische
    Fähigkeiten nicht mit auf den Weg gegeben werden, ob diese
    zum Entlassungszeitpunkt im KIS ein Kreuzchen als
    Hauptdiagnose oder Nebendiagnose bei Entlassung erhalten
    wird (oder durch eine modifizierte Diagnose ersetzt wird).
    Und ob eine Aufnahmediagnose nachträglich zum Entlassungszeitpunkt
    als Hauptdiagnose bestätigt oder einer anderen Hauptdiagnose
    als Nebendiagnose nachgeordnet wird, lässt sich doch deutlich
    übersichtlicher dadurch darstellen, dass der entsprechede Kode
    einfach in der jeweiligen Funktion erscheint.

    Ist z. B. eine Appendizitis (K37) eine Komplikation oder
    Begleiterkrankung einer akuten Appendizitis (K35.9)?

    Oder ist eine K35.9 eine CC zu K35.0 oder K35.1, die zunächst
    noch nicht als solche erkannt oder bezeichnet wurde ?( ?

    Von daher gibt es m.E. schon eine Logik darin, bei der
    Gruppierung nur die zum Entlassungszeitpunkt übermittelten
    Diagnosen einzubeziehen und nicht die unter einem gewissen
    Zeitdruck und naturgemäß geringerem Erkenntnisstadium
    kodierte Aufnahmediagnose.

    Unabhängig von der Logik gibt es dann noch den § 301 bzw.
    dessen Anlagen/Ausführungsbestimmungen :teufel: , hierzu wurde an
    anderer Stelle bereits heftig diskutiert:

    Gruppierung durch die Krankenkassen

    MfG
    M. Kirste

    SgH Ordu,

    sind Sie sicher, dass bei Ihnen das Tool alle Fälle miteinander zusammenführen möchte ?( ? Bei uns werden in der aufgeführten Konstellation die Fälle in zwei verschiedenen Gruppen zusammengefasst, erkennbar an der Numerierung (PatID)-FZ01... bzw. (PatID)-FZ02. Dabei bleibt der Fall
    "19-Feb-03 20-Feb-03 V60B"
    allerdings "solo", die Nachbarfälle sind gerade außerhalb der oGVD. Schiebt man die Daten etwas aufeinander zu, werden tatsächlich alle Fälle zusammengeführt, aber eben in 2 Gruppen zu je 3 Fällen.
    Vielleicht stand Ihnen die Dokumentation nicht zur Verfügung, in der erklärt ist, was ..FZ01-01.. ..FZ01-02.. ..FZ02-01.. ..FZ02-02.. etc. zu bedeuten haben. Es handelt sich dabei um das Dokument "Benutzeranleitung Fallzusammenführung 1.0.pdf", das Ihnen bei Bedarf sicher gern vom Support zugeschickt wird (wenn es sich nicht doch noch in einem ZIP oder auf einer CD anfinden sollte).

    Ansonsten hat Hr. Holm natürlich unwiderlegbar recht, dass ein kritischer Blick :look: nie schaden kann!

    MfG
    M. Kirste