Beiträge von E_Horndasch

    Hallo,
    vielleicht hilft hier die DKR008 weiter:

    Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.
    ......
    Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.

    Frage:
    Wurde eine LE, behandelt? Dann dürfte Sie die HD sein, wenn auch bei Entlasung der dringende V.a. noch bestanden hat.

    Zitat


    Original von R. Schaffert:

    Dann lesen Sie mal die Hinweise zu F10 - F19. Dort steht ein ausführlicher Text, unter anderem:


    Hallo Hr. Schaffert,
    den habe ich sehr wohl gelesen. Nur verstehe ich unter psychopathologischen Befunden etwas anderes. Vielleicht mit etwas mehr \"Substanz\". Oder was verstehen Sie unter einer Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen genau? da kann ich doch alles darunter subsummieren.

    Zitat


    Original von FUSS:
    Und in diesem Fall wird es dem Krankenhaus zur Last gelegt, dass man das Kind komfortabler behandelt hat.


    Hallo,
    weil komfortabel erst einmal nix mit dem im SGB V verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot zu tun hat.

    Hallo Hr. Heller,
    vielleicht liegt es daran, dass Internisten immer noch die ganzheitliche Betrachtung vorziehen (deshalb auch die ausufernde Diagnostik ohne ND-Relevanz :d_zwinker: ) und den Sinn des Ganzen in Frage stellen.


    Und dann kann man schon ins Grübeln kommen.

    im Gegensatz die operativ tätigen Kollegen:

    Aussagen eines Chirurgen während meiner studentischen Ausbildung auf eine Nachfrage zu einem Krankheitssbild: \"kann man das operieren? Nein? dann interessiert es mich auch nicht.\"


    Nix für ungut. Schöen Tag an alle Internisten/Chirurgen/Gynäkologen und alle anderen hier nicht namentlich erwähnten Kollegen