Beiträge von E_Horndasch

    Hallo,
    bei uns hat sich die Sitte eingebürgert, das jedes Gutachten, welches die Verweildauer kürzt, an den zuständigen Chefarzt weitergeleitet wird, sofern für mich als verantwortlichen MCler aus der Doku keine Grundlage für den Widerspruch hervorgeht. Diese Verfahren haben wir jetzt auch auf dei Vorbereitung der In-Haus-Prüfungen erweitert. Es wird ein langer und steiniger Weg werden, aber vielleicht merken doch einige der Kollegen, dass sie Arbeit verlagern könen, wenn sie die Assistenten zur Doku während des Aufenthaltes anhalten.

    Guten Morgen,
    vielleicht solten wir uns mal die offiziellen Texte zu Gemüte führen:

    T80.1 Gefäßkomplikationen nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken;
    Phlebitis, Thrombembolie, Thrombophlebitis nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken.

    T80.2 Infektionen nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken;
    Infektion, Sepsis, Septikämie, Septischer Schock nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken

    Verknüpfung zum DIMDI

    und danach ist die Phlebitis für mich eindeutig der T80.1 zuzuordnen. Die Frage ist nun ob der Phlebitis-Kode
    I80.8 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger Lokalisationen
    oder der Kode
    T80.1 Gefäßkomplikationen nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken
    die Thrombophlebitis nach Infusion am Arm spezifischer beschreibt.

    Hallo,
    ich würde in einem solchen Fall die J15.9L kodiren, da sie ja von einer bakteriellen Pneumonie ausgingen (Oder warum sonst das Antibiotikum?).
    Inwieweit der V.a. Infiltrat tastächlich einem Infiltrat entspricht müsste im Zweifelsfall anhand des Röntgenbildes geklärt werden. Leider ist hier die medizinische Terminologie der befundenden Ärzte (oft auch in Unkenntnis der Symptomatik des Patienten) sehr uneinheitlich.
    Gibt es ein Röntgenbild nach Therapie?