Beiträge von E_Horndasch

    Guten Tag,
    vor der Einschaltung des Hausjuristen würde ich mal mit dem Sachbearbeiter der KK telefonieren.
    Hatten wir alles auch schon. Das ist der Fluch der automatisierten Datenverarbeitung mit computergestützter Plausibilitätskontrolle ohne händische (menschliche) Nachkontrolle.
    Die Sachen haben wir bis jetzt alles auf dem kleinen Dienstweg regeln können. Und zwar sowohl die Transportkosten, also auch die Aufforderung die während der \"Unterbrechung des Aufenthaltes\" vom Hausarzt verordneten Medikamente zu bezahlen.

    Diese Bemerkungen gelten für den Einzelfall. Nach dem Motto: kann mal passieren. Sollte sich das aber wiederholen oder gar systematisch werden, dann würde ich auch anders reagieren, da dies doch mit einem ziemlichen Aufwand auf KH-Seite verbunden ist. Gerade wenn die Fälle schon etwas älter sind.

    Hallo Willm,

    in den DKR heisst es (fettmarkierung von mir):
    Das verlegende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung und gibt die zutreffenden Kodes an:
    - für den Zugang bei maschineller Beatmung (8-70),
    - für die Tracheostomie (5-311; 5-312),
    - für maschinelle Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen (8-711),
    wenn diese Maßnahmen von der verlegenden Einrichtung durchgeführt worden sind.
    Das aufnehmende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung, bei Neugeborenen wird zusätzlich ein Kode aus 8-711 zugewiesen. ...

    Für mich heisst das, dass jedes Haus seien zeiten erfast. Bin allerdings nur Internist, kein Germanist oder Jurist. Vielleicht lese ich das dann falsch.

    Guten Morgen,
    zuerst einmal wird das InEK diesen Post nicht beantworten, auch wenn der Titel des Themas so heisst. Nur zur Klarstellung, damit da keine falschen Hoffnungen aufkommen. Sie werden hier nur Antworten von Gleichgesinnten und anderen Mitstreitern im System bekommen.
    So auch meine:
    Wenn das InEK das \"schriftlich bestätigt hat\", dann dürfte es doch ein leichtes für die PKV sein, Ihnen einen Abdruck des Schreibens zukommen zu lassen.

    Wir stellen jedenfalls Portokosten und Kopierkosten in Rechnung.

    Sehr geehrtes Forum,
    ich habe leider in der Suche nix passendes gefunden:
    Folgender Kasus:
    Pat. wird wg. subtrochantärer Oberschenkelfraktur rechts mit Gammanagelosteosynthese versorgt. wobei distal zunächst auf eine Verriegelung verzichtet wurde wegen des ausgesprochen schweren Einbringens des langen Gammanagels, der eine massive Verklemmung erreicht hat.

    In einem Zweiteingriff wurde nun in 5 Tage später in zweiter Sitzung die distale Verriegelung durchgeführt.

    Mit welchem OPS wird der Zweiteingriff kodiert?
    5-790.0h? Aber es wurde in diesem Eingriff keine Osteosynthese durchgeführt
    5-786.0? Ist aber nur Zusatzkode und auch nicht zur Frakturbehandlung zugelassen.
    5-789.3h? Es wird ja was neues eingebracht und nicht nur das alte revidiert.
    5-983? Ist irgendwie sehr unspezifisch.

    Oder sehe ich den Wald vor Bäumen nicht mehr?
    Danke für Tips.

    Hallo Frau Mertens,
    bei dem eigenständigen Krankheitsbild habe ich mir nur auf die ICD-Systematik und nicht auf die Medizin im eigentlichen Sinne bezogen. Ist zwar meist identisch, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Nicht immer kann ja auch eine Ursache gefunden werden.