Beiträge von E_Horndasch

    Hallo,
    wenn Sie keine Ermächtigung haben, dann bleibt Ihnen - sofern Sie eine Einweisung haben - nur die Möglichkeit der vorstationären Abrechnung als \"ambulante\" Abrechnung im weiteren Sinne. Oder die Notfallpauschale als \"Minimalabrechnung\".
    Zu den Kriterien für die mögliche stationäre Erbringung haben sich meine Vorredner schon geäussert; zudem gehe ich davon aus, dass dies bei Ihnen intensiv geprüft wurde (entnhehme ich aus \"nach langem hin und her mit MDK und KK\").

    Zitat


    Original von E_Horndasch:


    Werde wieder berichten.

    Guten Tag,
    heute war mündliche Verhandlung. Nun stellt sich eine ganz neue Sachlage dar und ich weiss nicht, ob die Weiterführung in diesem Faden sinnvoll ist.
    Kurz zur MDK-Vorgeschichte. In dem Fall gibt es zwei MDK-Gutachten. Das erste Gutachten ging von einer Komplikation bei der Wiederaufnahme aus und forderte deshalb eine FZL. Im Widerspruch hatten wir dargelegt, dass die Komplikation erst auf dem Transport, bzw. in der aufnehmenden Klinik auftrat. Dem ist der MDK auch gefolgt.

    Nun stellte sich in der mündlichen Verhandlung die Kasse auf den Standpunkt, dass die MDK-Gutachten widersprüchlich seien und demzufolge von ihr nicht anerkannt werden (und wenn dann nur das erste). Sie begehrt Akteneinsicht, damit sich ihre eigenen Ärzte zu dem Fall äussern können. Diese bekommt sie auch, nachdem der Kassenvertreter auf eine Entscheidung des 3. Senates des BSG (BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 15.11.2007, B 3 KR 13/07 R) hingewiesen hat. Danach sind der Krankenkasse im Gerichtsverfahren die Krankenunterlagen zu überlassen.

    Fazit und Szenario für die Zukunft: Kasse beauftragt MDK; MDK entscheidet pro KH; Kasse passt MDK-Ergebnis nicht, und zahlt nicht. Im Klageverfahren begehrt und bekommt die Kasse Akteneinsicht und erstellt eigenes Gegengutachten zum MDK auf Basis der Krankengeschichte. :i_baeh:
    Da interessiert dann das BSG auch kein Datenschutz, kein Arzt-Patientgeheimnis und nix mehr. Wozu haben wir denn dann überhaupt noch den MDK? :erschreck:

    Guten Tag,
    wenn medizinisch beim ersten fall die Fraktur da war und nicht gesehen wurde, dann dürfte trotzdem die Fraktur die HD in beiden Fällen sein; wahrscheinlich dann mit der Konsequenz der FZL.
    Andererseits kommt es bei älteren Leuten immer wieder zu rezidivierenden Stürzen. Es lohnt sich also, danach zu fahnden. Zum einen, um eine entsprechende Abrechnung zu rechtfertigen, zum anderen um die diskrepanten Befunde zu erläutern. Auch die niedergelassenen Kollegen machen sich ja so ihre Gedanken.

    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Und dies bitte jeweils unter Berücksichtigung des Kenntnisstandes zum damaligen Zeitpunkt.

    Guten Tag Herr Heller,
    und was ist mit der Analyse nach Ende des Aufenthaltes (siehe DKR D002)?

    Hallo,
    ich sehe das nicht als Problem von konkurrierenden HD, sondern generell als Problem der HD-Zuweisung.
    Aufnahmegrund im weitestens Sinne war ja offensichtlich das Schreien des Patienten. Oder warum sonst wurde der Notarzt geholt?
    dann stellt sich die Frage: wurde die chrirugische Dagnostik schon stationär durchgezogen? Oder wäre der Patient wieder entlassen worden, wenn die Diagnostik nix ergeben hätte?
    Warum wurde er letztendlich stationär aufgenommen?
    Wegen dem Hb? Wegen dem Crea? Oder wegen der \"Äusserungen\"?
    Nach der Antwort auf diese Frage richtet sich m.E. die HD, selbstverständlich muss die Dokumentation dazu passen.
    Und da gibt es eben (leider) mitunter auch eine Diskrepanz zwischen chirurgischen Kollegen und internistischen Diagnosen (und vice versa).

    Schönen Feierabend allseits
    :i_drink:

    Hallo ptasm,
    Sie werden deswegen wenig feedback bekommen, weil das in jedem Haus individuell mehr oder wneiger geregekt wird und es meisst keine formulierten Stelleneschreibungen hierzu gibt. So zumindest meine Hypothese.