Hallo,
konkreter Vorschlag:
Sie oder die durchführenden Kollegen beantragen eine Ermächtigung für die in Frage kommenden Leistungen.
dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) sie bekommen die Ermächtigung - alles gut
b) sie bekommen eine Ablehnung unter Hinweis auf die mehr oder weniger zahlreichen ambulanten Erbringungsmöglichkeiten. An die können Sie dann die Pat. verweisen.
Nur weil manche Niedergelassene nicht zu anderen Niedergelassenen überweisen wollen können sie im Umkerhschluss nicht automatisch ins KH geschickt werden.
das hier Verteilungskämpfe auf dem Rücken der Pat. ausgefochten werden ist traurig aber wahr.