Hallo Nastie,
nur zur Definition.
unter einem nachgelaufenen Befund verstehen wir hier (in unserem KH) z.B. das Ergebnis eines während des stationären Aufenthaltens abgenommenen Untersuchungsmaterials, das aber erst nach Entlassung des Patienten eintrifft. z.B. Aufwändige Histologien (Kundige Mitstreiter erinnern sich hier an die unklaren Neubildungen, denen mit dieser Neufassung der DKR der Garaus gemacht wurde).
Der von Ihnen beschriebene Fall wäre kein nachgelaufener Befund sondern ein poststationärer oder nachstationärer Befund. Über die Wertigkeit haben wir ja schon diskutiert.
Schönes WE (lt. Wetterbericht kommt ja jetzt die Erfrischung)