Beiträge von E_Horndasch

    Hallo zusammen,
    Firefox und Adblock sind IMHO eine gute Kombination, um die grellen Farben der Werbewirtschaft zu minimieren.

    Und solange in den news die Werbung als solche gekennzeichnet wird, ist es für mich erträglich. Ist ja manchmal auch was Interessantes dabei.

    Guten Tag zusammen,
    das mit dem Daenschutz ist so eine Sache und zugegeben manchmal auch eine hilfreiche Argumentation für bestimmte Sachbearbeiter, die einem flächendeckend nur mit Textbausteinen und PC-generierten Anfragen als \"Einzelfallprüfung\" kommen.
    Aber ich kann den Sinn nicht erkennen, wenn der KK-Mitarbeiter erst aus dem MDK-Gutachten erfährt, dass der Pat. die berühmte Tablette Kalinor erhalten hat. Oder darf der MDK-Gutachter das nicht in sein Gutachten schreiben??
    Wenn ich das vor Einleitung einer Anfrage mit der KK klären könnte, dann wäre uns erspart:
    schriftliche Anfrage
    Versand Arztbrief
    ablehnendes Gutschten (weil Kalium für Hausarzt nicht relevant und deshalb nicht erwähnt)
    Widerspruch
    Zweigutachten.

    Irgendwie muss das Ganze doch auch noch umstzbar sein.

    Guten Tag zusammen,
    wir haben bei uns das Angebot (oder die Bitte) einer grossen Kasse bei solchen Fällen, die Patienten vorher zu ihnen zu schicken. Und dann wird für alle Beteiligten verbindlich geklärt, ob der Aufenthalt bezahlt wird oder nicht.
    Das Schöne in diesem Zusammenhang ist, dass sich die KK bereit erklärt hat, die \"Botschaft\" an den Patienten zu übermitteln. Das bleibt ja sonst immer am KH hängen.

    Guten Abend,
    evtl. handelt es sich im weitesten Sinne um eine angeborene Fehlbildung der Milz.
    Im Thesaurus finden Sie unter
    Q89.0 - Angeborene Fehlbildungen der Milz
    Akzessorische Milz
    Angeborene Milzverlagerung
    Lien accessorius

    Hilft das?

    Zitat


    Original von B. Schrader:
    wie belege ich eindeutig, dass es sich bei einer hochgradigen Niereninsuffizienz um eine Nierenkomplikation des DM handelt?

    Guten Abend Herr Schrader,
    eindeutig mit einer Nierenbiopsie und dem histologischen Nachweis von entsprechenden Veränderungen.

    Oder sehen das die Nephrologen anders?

    Nur so aus Interesse:
    Benötigen Sie das für eine Auseinandersetzung mit MdK / KK?

    Hallo mare,
    aus meiner bescheidenen internistischen Sicht ist eine Hypoglykämie bei einem mit oralen Antidiabetika eingestelltem Diabetiker wesentlich gefährlicher als bei einem insulinpflichtigem Patienten.
    Grund hierfür ist die wesentlich längere HWZ von oralen Antidiabetika im Vergleich zu Insulin.
    Ein gut mit Insulin eingestellter Diabetiker könnte durchaus nüchtern sein und eine Anfahrt vornehmen, vorausgesetzt er kann gut mit seiner Krankheit umgehen.
    Wie bei vielen anderen Dingen mit AEP und AOP kommt es auf den Einzelfall, seine Umstände und die Dokumentation derselben an. :deal:

    Hallo Norbert,
    meinen Sie im Sinne von Generalunternehmer und Sub-Unternehmer?
    Der Generalunternehmer rechnet mit Auftraggeber (KK) ab und lässt Leistungen hierzu von externen erbringen, die er nach besonderen Verträgen bezahlt.

    Guten Abend Herr Blaschke,
    da haben wir ja alle anscheinend ganz toll aneinander vorbeigeredet und jeder dasselbe gemeint.
    Natürlich geht es in den von mir erwähnten Ausführungen darum, z.B. den MdK-Kollegen auf die Kaliumtherapie hinzuweisen, die so nicht im E-Brief steht. Und dass eine Inkontinenz vorgelegen hat und wie sie versorgt wurde.
    Also alles Daten, die in der Krankengeschichte stehen, aber nicht im E-Brief. Da dies Daten sind, die den weiterbehandelnden Kollegen meist nicht sonderlich interessieren, da dessen Fokus auf ganz anderen Dingen liegt.

    Weitergehende Begründungen für die Kodierung einer Diagnose oder Prozedur (z.B. Auszüge aus Leitlinien, Lehrbüchern, etc) gibt es z.B. von mir dann im Rahmen eines hoffentlich nicht erforderlichen Widerspruches.

    Hallo Frau Piecha,
    die Schwachstellen können Sie aus den Gutachten entnehmen, in denen Ihnen diverse Diagnosen wegen fehlender Dokumentation nicht anerkannt wurden.
    Dabei können Sie auch schön den \"entgangenen Erlös\" in die Diskussion mit den Veranwortlichen einbringen.
    Ob das Ganze dann Inhouse-Schulungen durch Interne oder Externe (oder eine Kombination durch Multiplikatoren-Schulung) sind müssen Sie vor Ort entscheiden.

    Hallo zusammen,
    ist doch eigentlich nichts dagegen einzuwenden, in einem Begleitschreiben zu den übersandten Unterlagen ergänzende Hinweise zu durchgeführten Behandlungen, Maßnahmen, etc (Ressourcenverbrauch) zu geben, die eine Diagnose für den MDK nachvollziehbar machen. Sofern sie z.B.aus dem angeforderten E-Brief nicht hervorgehen.
    Ist in vielen Fällen einfacher, als das Ganze dann im Widerspruchsverfahren zu machen.