Beiträge von tvm

    Hallo Forum,

    da ich nicht mit dem täglichen Praxisbetrieb konfrontiert bin, habe ich eine Frage, die sich aus meinen eigenen, vielleicht unpassenden Überlegungen heraus ergeben hat.
    Da Jod-131-MIBG ein 131-Jod-Atom enthält und zur Therapie z.B. von Schilddrüsentumoren eingesetzt wird, kann dann beim Einsatz von Jod-131-MIBG zusätzlich zum OPS-Code 8-013.g.- auch ein Code für die Radiojodtherapie 8-531.- spezifiziert werden? Oder liege ich da völlig daneben? Immerhin wäre das gruppierungsrelevant.

    Viele Dank für Ihre Antworten.
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    ?(

    Hallo Forum,

    ich befasse mich noch nicht lange mit der Abrechnung ambulanter Operationen. Da ich relativ wenig Unterlagen zu diesem Thema gefunden habe, möchte ich mich an Sie wenden, da ich hoffe, dort die Experten zu finden, die meine (vielleicht Anfänger-)Fragen beantworten können.
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    :augenroll:

    Leider habe ich meinen Beitrag versehentlich in die falschen Rubrik gestellt, deshalb versuche ich es hier noch einmal:
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    :(

    Zu EBM-Ziffern 34291 kann zusätzlich die Sachkostenpauschale 40300 zu EBM-Ziffer 34292 die Pauschalen 40302 und 40304 berechnet werden. nach dem Text enthalten diese die Kosten für Kontrastmittel. Enthalten sie auch die Kosten für den Herzkatheter oder können diese Kosten zusätzlich als Einzelvergütung 07 berechnet werden?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar. javascript: nix()
    :)

    Hallo Forum,

    ich befasse mich noch nicht lange mit der Abrechnung ambulanter Operationen. Da ich relativ wenig Unterlagen zu diesem Thema gefunden habe, möchte ich mich an Sie wenden, da ich hoffe, dort die Experten zu finden, die meine (vielleicht Anfänger-)Fragen beantworten können. javascript: nix()
    :augenroll:

    Hier meine Frage:
    Zu EBM-Ziffern 34291 kann zusätzlich die Sachkostenpauschale 40300 zu EBM-Ziffer 34292 die Pauschalen 40302 und 40304 berechnet werden. nach dem Text enthalten diese die Kosten für Kontrastmittel. Enthalten sie auch die Kosten für den Herzkatheter oder können diese Kosten zusätzlich als Einzelvergütung 07 berechnet werden?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar. javascript: nix()
    :)

    Guten Tag Zabi,

    meiner Meinung nach ist die Situation noch ein bisschen komplizierter. Sie hängt davon ab, welches Entgelt Ihr Krankenhaus für DRG K01A vereinbart hat. In § 2 Abs. 4 KFPV 2004 steht nämlich, dass nicht zusammengfasst werden soll, \"soweit tagesbezogene Entgelte nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes abzurechnen sind.\" Wenn das Krankenhaus also ein solches Entgelt (Schlüssel beginnt mit 85) vereinbart hat - und wahrscheinlich auch, wenn kein Entgelt vereinbart wurde und € 600 pro Tag abgerechnet werden - wird nicht zusammengeführt. Wenn dagegeben ein fallbezogenes Entgelt vereinbart wurde (Schlüssel beginnt mit 86), steht nichts dazu in KFPV. Vermutlich hängt es von der OGVD ab, die das Krankenhaus für diese DRG individuell mit den Krankenkassen vereinbart hat. Sollte die 0 sein, denke ich auch, dass dann nicht zusammengefasst wird.

    Viele Grüße aus Nürnberg
    tvm

    Hallo Forum,

    ich stolpere gerade über einen Fall und die dazugehörige Codierrichtlinie.

    Die Hauptdiagnose des Falls ist I25.11 (atherosklerotische Herzkrankheit), als Nebendiagnosen sind I25.21 (alter Myokardinfarkt), I10.90 und E66.0, als Prozedur 1-275.0 (Koronarangiographie) eingetragen. Der Fall wird in DRG F44B gruppiert.

    Jetzt sehe ich in Coderrichtlinie 0901c, dass
    \"ein Myokardinfarkt, der mehr als vier Wochen (28 Tage) nach dem Eintritt behandelt wird, \" ... \"mit
    I25.8 Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit
    zu verschlüsseln\" ist.
    Heißt das, dass in diesem Fall I25.8 statt I25.11 Hauptdiagnose sein müsste? Das wäre gruppierungsrelevant, denn dann würde der Fall in DRG F43C gruppiert werden.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
    tvm

    Hallo Susanne,

    da ich nicht in der Praxis codiere, hier nur ein Vorschlag eines Theoretikers:

    Hauptdiagnose E86
    Nebendiagnose F03 (oder spezifischer)

    Der Anlass für den Krankenhausaufenthalt war ja die Exsikkose.

    Beim OPS bin ich mir nicht sicher, ob es überhaupt dafür einen passenden Code gibt, da Code 8-010 ja nur für Neugeborene gilt.

    Viele Grüße aus dem sonnigen Nürnberg,
    tvm

    Hallo Frau Zierold,

    ich würde ICD K80.41 vorschlagen. Soweit ich die Definition des DIMDI verstanden habe, ist darin sowohl die Cholecystitis als auch die Cholangitis enthalten. Diagnose K81.0 wäre dann nicht mehr nötig.

    Auf den PCCL hat das Weglassen von ICD K81.0, soweit erkennbar, 2004 sowieso keine Auswirkung, höchstens 2003.

    Viele Grüße aus Nürnberg,
    tvm

    Hallo Herr Miller,

    es ist so, wie Sie sagen. DRG F20A wird erreicht, wenn die Hauptdiagnose eine Diagnose mit Ulceration ist
    (I83.0, I83.2, I70.23, I70.24) oder der PCCL > 2 ist.

    BasisDRG I01 ist soweit ich weiss die einzige BasisDRG, bei der beidseitige Prozeduren eine Rolle spielen. Ansonsten bleibt der Aufwand dafuer immer unberuecksichtigt.

    Viele Gruesse aus Nuernberg
    tvm

    Hallo Herr Balling,

    das Problem, dass Basis-DRG I27 Vorrang vor I30 hat, scheint mir darin zu liegen, dass Basis-DRG I27 in A und B aufgespalten ist, I30 aber nicht. Wenn ihr Fall noch CCL-relevante Nebendiagnosen hätte, die einen PCCL von 3 oder 4 ergäben, würde der Fall in DRG I27A gruppiert werden, die höher bewertet ist als I30Z. Fehlt die Nebendiagnose, wird der Fall nach I27B gruppiert, die niedriger bewertet ist als I30Z. Die Reihenfolge der Basis-DRGs richtet sich offensichtlich nach dem Kostengewicht der DRG mit dem höchsten Schweregrad. Dadurch kann es bei Fällen, die Prozeduren für beide DRGs haben, zu Problemen kommen. Eine Lösung dafür sehe ich nicht, es sei denn, man würde alle Basis-DRGs eines MDC immer nach den gleichen Kriterien splitten oder die Eingruppierung nicht zunächst nach der Basis-DRG, sondern gleich nach der DRG vornehmen.

    Viele Grüße aus Nürnberg
    tvm

    Hallo Gerda,

    vielleicht fehlt die Angabe des Geschlechts.
    Wenn es nicht daran lag, können Sie bitte den Gruppierungsstatus nennen. Dieser enthält normalerweise den Hinweis auf die Angabe, die Probleme bereitet.

    Viele Grüße
    tvm

    Hallo Hugo,

    ich bekomme in diesem Fall kein Grouperproblem, wenn wenn ich codiere:

    Diagnosen I25.10 und I65.2
    OPS (bin leider kein Mediziner) 5-397.05 oder 8-836.41

    In beiden Fällen führt die Gruppierung in DRG F14B. Da die Hauptdiagnose I25.10 aus demselben MDC stammt wie die Diagnose, die zur Operation führt, ist die Gruppierung normal.
    Haben Sie vielleicht andere Diagnosen oder Prozeduren verwendet?

    Viele Grüße aus Nürnberg
    tvm