Beiträge von Tessi-CKOschatz

    Hallo Forum,
    wir kodieren in unserem Haus bei Entbindungsfällen den OPS 9-500.0
    \"Präventive Maßnahmen, Patientenschulung, themenorientierte Basisschulung\".
    Geschult wird der Umgang mit dem Neugeborenen, Stillen, Baden, Wochenbett, Pflege, Ernährung, etc. Das sehen wir als eine themenorientierte Schulung.
    Dieser OPS ist nicht entgeltrelevant, aber wir sind seit 2007
    \"Kalkulationshaus\", deshalb akzeptiert die KK die Kodierung nicht und schickt jede Rechnung ohne MDK-Prüfung zurück. :t_teufelboese:
    Begründung: Nach den Kodierrichtlinien des Schlüsselverzeichnisses ist die Kodierung von präventiven Maßnahmen, wie Schulung zur Pflege des Neugeborenen, ausgeschlossen. ???!!!! wo steht das bitte ???
    Die Kasse hat einfach Angst, dass der OPS irgendwann entgeltrelevant werden könnte.
    Eine Anfrage beim DIMDI brachte folgende Antwort: \"Im OPS wird nicht festgelegt, ob eine Schulung der Mütter zum Umgang mit Neugeborenen mit dem Kode 9-500.0 kodiert werden kann. Die im Hinweis zu diesem Kode angegebenen Schulungen sind Beispiele. Diese Liste ist nicht abschließend.\"

    Wie sehen das andere Kodierer, können wir oder nicht? :d_gutefrage:

    hi merguet,
    wozu gibt es denn den Landesvertrag nach §112?
    §14 MDK/SMD-Prüfverfahren:
    \"......sofern eine KK konkrete Zweifel..........übermittelt sie innerhalb von 6 Wochen .......dem KH eine Prüfanfrage........Eine qualifizierte Prüfanfrage liegt vor, wenn die persönlichen Daten.......sowie die Prüfgründe explizit benannt sind, beispielsweise: Notwendigkeit, HD, ND mit genauer Bezeichnung, OPS mit genauer Bezeichnung, Verweildauer mit Angabe des zu prüfenden Zeitraumes.....\".
    Weshalb sollten wir ein Gutachten akzeptieren wofür kein Prüfauftrag gestellt wurde?

    Guten Tag Andi,

    vorstationär können Sie nur abrechnen, wenn der Patient keine stationäre
    Behandlung benötigt. Ansonsten ist die Vorbereitung in der DRG mit drin.
    Den klassischen vorstationären Tag gibt es nicht mehr.
    Der Einweisungsschein von einem externen Arzt ist immer noch Voraussetzung, jedoch akzeptiert die Kasse (bei uns jedenfalls) auch ein Rettungsprotokoll. Ein Einweisungsschein von der Notfallambulanz wäre nicht ratsam, denn es würde sicher bei der Kasse komisch ankommen, wenn der Arzt erst einen Einweisungsschein ausstellt und dann feststellt dass eine stationäre Behandlung nicht notwendig ist.Ich würde versuchen den ersten Behandlungstag als rein vorstationär abzurechnen.
    Solche Fälle sind Gott sei Dank nicht zu häufig.
    Viele Grüße


    Tessi :sonne: