Hallo Forum,
folgender Fall ist kürzlich bei uns aufgetreten und sorgt nun
für Verwirrung.
Ein Patient war vorstationär zur Gastroskopie mit Biopsie. Der Befund war so, daß der Patient ein paar Tage später stationär kam.
Im EDV-System wurden in den vorstationären Aufenthalt der OPS für die
Gastroskopie und die Biopsie eingegeben und im Zusammenhang mit den Daten des stationären Aufenthaltes an die Krankenkasse übermittelt.
Kurz danach hat sich Kasse mit der Feststellung gemeldet, sie käme auf eine andere DRG wie wir. Daraufhin sollte ich den Fall prüfen und
mir ist aufgefallen, daß unser System die vorstat. Gastroskopie mit berücksichtigt hat und damit der Fall in der G47B landete, die Kasse das nicht mit berücksichtigt hat und damit in der G73B landete.
Rein intuitiv hätte ich jetzt gesagt, die Kasse hat recht, die vorstat. Kodes gehören nicht in den stationären Fall. Aber da vorstat. und stationärer Fall letztlich ein Fall sind, wurde diskutiert, ob es denn nicht doch richtig wäre, die Kodes mit hinzuziehen.
Da fiel mir dann nur noch mydrg ein, da ich meine intuitive Einstellung rechtlich nicht begründen kann.
Kann jemand helfen?
Vielen Dank schon mal und ein schönes Wochenende
K. Ebersbach
Medizinisches Controlling