Hallo,
dafür gibt es keine speziellen Codes oder Stern-Codes. Kodierung erfolgt allgemein:
z. B. N31.88 für die Blasenentleerungstörung und einen passenden Code aus G82.4 ff für die spastische Tetraparese.
Gruß
Ordu
Hallo,
dafür gibt es keine speziellen Codes oder Stern-Codes. Kodierung erfolgt allgemein:
z. B. N31.88 für die Blasenentleerungstörung und einen passenden Code aus G82.4 ff für die spastische Tetraparese.
Gruß
Ordu
Beispiel: Schweiz
„Wir würden uns einen MDK wünschen!“
Verwaltungsdirektor eines schweizer Universitätsspitals
Ob dieser Spitaldirektor sich dessen bewußt ist, worauf er sich mit diesem Wunsch einlässt, wenn der Schweizer MDK eines Tages genauso "sachliche und völlig neurtale" Gutachten erstellt wie der Deutsche MDK !!
Gruß
Ordu
Das beste Vorhaben dieser Gesetzgebung ist die Einrichtung von hoffentlich neutralen Schlichterstellen. Wenn dadurch irgendwann erreicht werden kann, dass die MDK-Gutachten auch wirklich "Gutachten" sind, weil sich die Gutachter an die Regeln halten, wäre viel erreicht! Dieser Entwurf wird bei der endgültigen Verabschiedung wahrscheinlich etwas anders aussehen.
Gruß
Ordu
Hallo medman2,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die nach MDK-Gutachten geänderten DRGs der Kalkulationshäuser (hierbei kann es sich nicht nur um Rückzahlung an die Kasse sondern auch um eine Zuzahlung an das KH handeln) nach Abschluss der DRG-Kalkulation durch InEK berüksichtigt werden können. Das wäre viel zuviel Aufwand (gesamte Kalkulation für das betreffende Jahr nochmals mit aktuellen Daten durchführen) und würde höchstwahrscheinlich am Primärergebnis so gut wie nichts ändern.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Ordu
ZitatIch bin mir (nicht) sicher, was beispielsweise ein HNO-Arzt als Diensthabender Arzt der KV bei Komplikationen nach einer Koronarangiographie machen wird....... In ein Krankenhaus einweisen?.........
Genau, damit die ambulante Behandlung im Krankenhaus erfolgen kann! Es muss aber den Pat. spät. um 23.55 aus der ambulanten Behandlung entlassen!
Gruß
Ordu
ZitatEs ist perfide und hinterhältig, wenn allgemein so getan wird, als seien die MDK-Gutachten hierfür geeignet, obwohl alle Beteiligten wissen, dass das oft genug nicht der Fall ist.
Exakt das ist das Problem. Die MDK-Instituition in dieser Form ist für eine solche Feststellung völlig unggeignet, weil nicht neutral!
In letzter Zeit wird mit aller Gewalt versucht zu Gunsten der Kasse zu entscheiden, indem die DKR und Medizin auf den Kopf gestellt werden. Vom selben Gutachter werden solche Diagnosen nicht mehr anerkannt, obwohl er diese früher in völlig gleichen Konstellationen ohne weiteres anerkannt hatte.
Gruß
Ordu
Offensichtlich handelt es sich bei diesem Nutzen von ASS um erste Erkenntnisse und noch nicht um eine allgemein anerkannte Therapieoption. Daher wird man wohl noch nicht den Tumor oder seine Metastasen aufgrund einer solchen Behandlung kodieren dürfen.
Gruß
Ordu
In dem Dokument steht u. a.
Glaubwürdigkeit und Seriosität der Anzeige
Aha! Ob diese Attribute für die MDK-Gutachter wohl auch gelten???
Gruß
Ordu
Hallo,
das ist ein purer Schwachsinn, was da die Knappschaft behauptet. Es gibt keinerlei Regel oder Vorschrift, die so etwas vorsieht. Hier dürfen Sie nicht nachgeben!
Gruß
Ordu
Hallo,
für Dekubitus-Daten gilt die Abgabe bis 15.6.2012
Die Abgabefrist für die anderen Daten der externen QS aus dem Vorjahr war bis jetzt immer 28.2. des Folgejahres.
http://www.geqik.de/fileadmin/Date…ll/Qsak0111.pdf
Seite 9.
Gruß
Ordu
Hallo GenS,
die Übername der PID in die QS-Bögen in den betreffenden Modulen ist mit der bisherigen Praxis von Siemens absolut unzufriedenstellend, weil die Versichrtenkarte immer beim aktuellen Fall eingelesen werden muss. Ich habe auch bereits mehrfach auf die sehr schwierige Umsetzung in der Praxis hingewiesen. Hier sollten die PID auch dann übernommen werden, wenn diese im KIS bei einem anderen Fall der gleichen Person gefunden werden. Aufgrund dieses Fallbezugs haben wir jede Menge QS-Bögen aus 2011 ohne diese PID. KIS-Hersteller muss jedoch hier eine einfachere Lösung anbieten.
Gruß
Ordu