Beiträge von Ordu

    Hallo,

    dafür gibt es keine speziellen Codes oder Stern-Codes. Kodierung erfolgt allgemein:

    z. B. N31.88 für die Blasenentleerungstörung und einen passenden Code aus G82.4 ff für die spastische Tetraparese.

    Gruß

    Ordu

    Beispiel: Schweiz
    „Wir würden uns einen MDK wünschen!“
    Verwaltungsdirektor eines schweizer Universitätsspitals

    Ob dieser Spitaldirektor sich dessen bewußt ist, worauf er sich mit diesem Wunsch einlässt, wenn der Schweizer MDK eines Tages genauso "sachliche und völlig neurtale" Gutachten erstellt wie der Deutsche MDK !!

    Gruß

    Ordu

    Das beste Vorhaben dieser Gesetzgebung ist die Einrichtung von hoffentlich neutralen Schlichterstellen. Wenn dadurch irgendwann erreicht werden kann, dass die MDK-Gutachten auch wirklich "Gutachten" sind, weil sich die Gutachter an die Regeln halten, wäre viel erreicht! Dieser Entwurf wird bei der endgültigen Verabschiedung wahrscheinlich etwas anders aussehen.

    Gruß

    Ordu

    Hallo medman2,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass die nach MDK-Gutachten geänderten DRGs der Kalkulationshäuser (hierbei kann es sich nicht nur um Rückzahlung an die Kasse sondern auch um eine Zuzahlung an das KH handeln) nach Abschluss der DRG-Kalkulation durch InEK berüksichtigt werden können. Das wäre viel zuviel Aufwand (gesamte Kalkulation für das betreffende Jahr nochmals mit aktuellen Daten durchführen) und würde höchstwahrscheinlich am Primärergebnis so gut wie nichts ändern.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Ordu

    Zitat

    Ich bin mir (nicht) sicher, was beispielsweise ein HNO-Arzt als Diensthabender Arzt der KV bei Komplikationen nach einer Koronarangiographie machen wird....... In ein Krankenhaus einweisen?.........


    Genau, damit die ambulante Behandlung im Krankenhaus erfolgen kann! Es muss aber den Pat. spät. um 23.55 aus der ambulanten Behandlung entlassen!


    Gruß
    Ordu

    Zitat

    Es ist perfide und hinterhältig, wenn allgemein so getan wird, als seien die MDK-Gutachten hierfür geeignet, obwohl alle Beteiligten wissen, dass das oft genug nicht der Fall ist.


    Exakt das ist das Problem. Die MDK-Instituition in dieser Form ist für eine solche Feststellung völlig unggeignet, weil nicht neutral!
    In letzter Zeit wird mit aller Gewalt versucht zu Gunsten der Kasse zu entscheiden, indem die DKR und Medizin auf den Kopf gestellt werden. Vom selben Gutachter werden solche Diagnosen nicht mehr anerkannt, obwohl er diese früher in völlig gleichen Konstellationen ohne weiteres anerkannt hatte.

    Gruß

    Ordu

    Offensichtlich handelt es sich bei diesem Nutzen von ASS um erste Erkenntnisse und noch nicht um eine allgemein anerkannte Therapieoption. Daher wird man wohl noch nicht den Tumor oder seine Metastasen aufgrund einer solchen Behandlung kodieren dürfen.

    Gruß

    Ordu

    Hallo GenS,

    die Übername der PID in die QS-Bögen in den betreffenden Modulen ist mit der bisherigen Praxis von Siemens absolut unzufriedenstellend, weil die Versichrtenkarte immer beim aktuellen Fall eingelesen werden muss. Ich habe auch bereits mehrfach auf die sehr schwierige Umsetzung in der Praxis hingewiesen. Hier sollten die PID auch dann übernommen werden, wenn diese im KIS bei einem anderen Fall der gleichen Person gefunden werden. Aufgrund dieses Fallbezugs haben wir jede Menge QS-Bögen aus 2011 ohne diese PID. KIS-Hersteller muss jedoch hier eine einfachere Lösung anbieten.

    Gruß

    Ordu