Beiträge von Ordu

    Was mich im Falle des Patienten mit Herzkatheter stört, ist, dass sich das Gericht bei seiner Entscheidung auf die Gutachten des MDK beruht. Die neuen MDK-Gutachter werden wohl tunlichst vermeiden, den anderen MDK-Gutachtern zu widersprechen. Von einer Unabhängigkeit des MDK kann mann inzwischen ohnehin nicht mehr sprechen. Machmal hat man sogar das Gefühl, dass sich sog. \"beratende Ärzte\" bei den Kassen \"neutraler\" verhalten als MDK.

    Daher wäre hier dringend geboten gewesen, auch die Meinung der Kliniker zu erfahren, die tagtäglich Verantwortung für die Pat. übernehmen müssen (im Ggs. zu MDK). Das finde ich sehr schade. Jedenfalls ist dieses Urteil nicht in meinem Namen!

    Gruß
    Ordu

    Eine spezifische Diagnose konnte nicht erfolgen, eine mehr symptomatische Therapie wurde durchgeführt. Ich schlage als HD vor:
    M85.95 Veränderung der Knochendichte und -struktur, nicht näher bezeichnet: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk]

    Gruß
    Ordu

    Hallo Hütti,

    eine Metastase wurde wohl praktisch ausgeschlossen, und daher auch keine Behandlung erfolgt. Falls Schmerzen vorlagen, dann wäre dies als Symptom HD.
    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    wenn es sich hier um die Metastase eines wohl bis dato nicht bekannten Mama-Ca handelt, dann ist Mamma-Ca die HD. Eine Behandlung des Mamma-Ca ist dafür nicht erforderlich. Anders würde sich der Sachverhalt darstellen, wenn die Grunderkrankung bereits bekannt wäre.

    Gruß
    Ordu

    Die Immunsuppression durch Corticosteroide wäre - wenn überhaupt - dann kodierbar, wenn auch das Mittel zum Zwecke der Immunsuppression verabreicht wurde, und nicht als dessen Nebenwirkung aus einem anderen Indikationsgrund auftritt!

    Gruß
    Ordu

    Nein, es kann nicht darum gehen, gleich auf die \"schwachen\" zu hauen. Das ist höchst unsozial und ausserdem ist nur ein Relikt aus dem Steinzeitkapitalismus! Wenn sich jedoch jemand \"selbstgefällig\" benimmt und meint, er stehe über allem (wie manche Gutachter) und nicht bereit ist zu lernen, dann bleibt allerdings für den nichts mehr zu tun. Es fehlt meines Erachtens ein solches QM beim MDK, um solch eklatante Qualitätsmängel zu beseitigen. Hier wäre der Gesetzgeber gefordert.

    Gruß
    Ordu

    Niemand hat etwas gegen MDK-Prüfungen, wenn sich die MDK-Gutachter auch nur ansatzweise an das gesetzlich festgelegte Neutralitätsprinzip halten und die Realitäten im Krankenhaus nicht ignorieren würden. Wenn man inzwischen über jedes 2. MDK-Gutachten mit dem Kopf schütteln und sich fragen muss, ob diese Gutachter ihre klinische Weiterbildung womöglich auf einem anderen Planeten -wo offenbar fast alle stat. Behandlungen ultra kurz dauern und das meiste ohenhin selbstverständlich ambulant erfolgen kann - absolviert hätten? Die Realität ist, dass MDK mit aller Gewalt um jeden Preis versucht, dem Krankenhaus einen Bärendienst zu erweisen. Dabei werden die DKR immer so interpretiert, wie sie gerade am besten zugunsten der Kasee passen. Wenn es sein muss, fühlt man sich an eigene Kodierempeflungen auch nicht gebunden. Selbst wenn ein bestimmter Sachverhalt in früheren Gutachten als korrekt anerkannt wurde (z. B. MDRD-Formel), gilt plötzlich nicht mehr >> Guatchten nach Bauchgefühl! Man könnte noch Dutzende solcher Beispiele anführen. Kurz: MDK ist zu sehr parteiisch, deren Gutachten lässt sehr viel zu wünschen übrig! Letzlich sind dies \"Ungutachten\"
    Gruß
    Ordu

    Zitat


    Original von ERembs:
    Guten Tag

    Insider (die die Zahlen kennen) berichten inoffiziell:

    Die Ergebnisse des kollegialen Dialoges in Bayern sind nach Ansicht der Führung des MDK zu „günstig“ für die Krankenhäuser

    Gruß

    E Rembs


    Kein Wunder: Im kolegialen Gespräch sind die Argumente der Krankenhauseite meistens plausibel und daher zu akzeptieren.
    Ohne direkte Beteiligung der Krankenhausseite kann MDK deutlich leichter Gutachten wider besseres Wissen produzieren (natürlich wohlwissend, dass meistens ja nicht geklagt werden wird). Daher möchte man allein für sich sein.

    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    diagnostischer Aufwand allein erfüllt auch das Kriterium zur Kodierung eines Erregers, vor allem wenn es sich um einen obligat anzugebenden Code handelt! Ein sachlicher -unparteiischer- Gutachter würde auch zu dieser Erkenntnis kommen.

    Gruß
    Ordu