Beiträge von Ordu

    Hallo,

    Z08.0 ist nicht richtig, weil es sich nicht um eine einfache Nachkontrolle handelt. Es geht vielmehr um die Abklärung der Gewichtsabnahme. Ein Rezidiv des anamnestsichen Coecumcarcinoms wurde ausgeschlossen.

    Wenn die Gewichtsabnahme auf den coloskoisch erhobenen Befund zurückgeführt werden kann, ist diese HD. Ansonsten ist der Gewichtsverlust die HD.

    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    Zitat


    Original von PoltERGEIST:
    Hallo nika,

    kodiere ich dann auch nicht die Neubildung, sondern den Grund der Aufnahme nach DKR D002.

    Etwas zur sprachlichen Differenzierung:

    Grund der Aufnahme war die Neubildung : Pat. kommt ursprünglich mit C49.9 zur Chemo. Diese wird aber nicht durchgeführt.

    Dennoch blieb der Pat. stationär wegen: dysurische Beschwerden >> es erfolgt ein DJ-Wechsel.Danach hohes Fieber und Candida im Blut. Behandlung mit Caspofungin.

    Somit hat retrospektiv der Harnwegsinfekt, der bereits bei Aufnahme vorlag, die stat. Behandlung (hauptsächlich) veranlasst und ist daher als HD anzugeben (obwohl dies nicht der eigentliche Aufnahmegrund ist).

    Gruß
    Ordu

    0905d Hypertensive Nierenerkrankung (I12.–)
    Steht eine Nierenerkrankung in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Nierenerkrankung (z.B. aus N18.– Chronische Nierenkrankheit) gefolgt von I12.– Hypertensive Nierenkranheit anzugeben. Wenn für die Nierenerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM außer I12.– Hypertensive Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein
    kodiert.

    Hallo,

    der Pat. kommt wegen hypertensiver Entglesiung und hat zusätzlich eine
    hypertonie bedingte Niereninsuff. Nach der Kodierregel 0905d wird für mein Verständnis I10.91 zur HD und die hypertonie bedingte Niereninsuff.
    I12.01 zur ND.

    Die Überschrift für I12 lautet: Hypertensive Nierenkrankheit.
    Bei diesem Pat. steht aber als Veranlassung die hypertensive Entgleisung im
    Vordergrund, und nicht die Niereninsuff.

    Gruß
    Ordu

    Wenn die Patientin bereits auf der Station war (also in ihrem Bett lag) und erst danach gestürzt ist, bleibt die HD die gynäkologische Erkrankung. Bei der Fraktur handelt es sich in diesem Fall um eine Komlikation. Somit gibt es wahrscheinlich eine Fehler-DRG, die ja auch für solche Fälle konstruiert und höher bewertet sind.

    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    beim 2. Auftreten der Epistaxis wurde der Pat. offensichtlcih in der HNO-Praxis behandelt und anschließend stationär überwiesen zur RR-Einstellung. Somit ist der Grund der stat. Aufnahme nicht mehr die Epistaxis und Pat. wird stationär nicht deswegen weiterbehandelt und damit auch keine Fallzusammenführung erforderlich! Die Aussage des MDK \"Aufnahme zur Kontrolle der Epistaxis\" ist Unsinn! Diese Kontrolle kann am besten HNO-Arzt selbst machen und eine stat. Aufnahme nur dafür ist auch nicht erforderlich. Eine schwer einstellbare Hypertonie ist dagegen ein Grund für eine stat. Aufnahme. Das hat der MDK-Internist auch bei hunderten von Patienten selbst praktiziert. Jetzt, wo er die Kassenseite vertritt, kann er tolle Hypothesen auf dem Papier entwerfen!

    Gruß
    Ordu