Beiträge von Oliver-Schumann

    Sehr geehrter Herr Heller,

    ich habe eine ähnliche Erfahrung mit der E1-Plus gemacht. Für den Zeitraum in dem Sie noch nach BPFlV abgerechnet haben muß die E1-Plus nachgearbeitet werden, besonders was die Neugeborenen betrifft.
    bei der Abrechnung nach BPFlV wurde zuerst jedes Neugeborene als gesundes Neugeborenes aufgenommen. (Patienten, mit diesem Kennzeichen werden grundsätzlich in allen Statistiken unterdrückt, ab SP 5 können diese extra ausgewertet werden). Wenn das Neugeborene krank war, wurde es nach BPFlV entalssen und als Patient aufgenommen. Diese Neugeborenen wurden dann auch separat abgerechnet.
    Für den Grouper sind dies zwei Fälle. Der este Aufenthalt wird als Entbindung gezählt mit Abschlägen u.GVD und der zweite Aufenthalt ergibt wiederum eine andere DRG. Woher soll das System denn auch wissen, dass dies unter DRG-Gesichtspunkten ein Fall ist. Meines erachtens ist kann das System gar nicht anders.

    Ich habe bei uns alle Fälle vom 01.01.-31.03.03 mit Neugeborenen angesehen und überprüft. Diese ziehe ich dann von meinen Statistiken jeden Monat wieder ab. Ist ein heiden Geschäft, lässt sich aber meines erachtens nicht vermeiden.

    Gruß

    Oliver Schumann