Ich kenne diese Problematik nur zu gut:
Bei mir liegen die standardisierten Textbausteine der KK tagtäglich auf dem Tisch, dass sie der Annahme sind das die DRG XY zur Abrechnung kommen müsste, dass der Fall hätte ambulant oder innerhalb von X Tagen hätte erbracht werden können und somit nur die unstrittige bzw. keine Zahlung angewiesen wird.
Das noch vor MDK Prüfung.
In unseren offenen Posten Listen stechen die KK die dieses Vorgehen systematisch betreiben aufgrund der hohen Forderungsvolumina mit Abstand heraus.
Bei telefonischer Nachfrage wird auf das gute Recht im Landesvertrag verwiesen. Auf schriftliche Einwände und Mahnung seitens des KH wird nicht reagiert.
Das größte Problem wird die Definition des "substantiierten Einwandes" sein.
Mein Fazit: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn jeder von uns die berufliche Zeit und das entsprechende Budget hätte jeden Fall direkt vor Gericht auszufechten, würde es sicherlich auf diese Fragestellung bereits eine konkrete und auf den Wortlaut auslegbare Antwort geben.
Ehrlich gesagt sehe ich mich dem Vorgehen der KK aktuell (hoffnungslos) ausgeliefert.