Beiträge von Peko

    Liebes Forum,

    wir haben bei der OPS-Ziffer 8-981.* (neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls) eine Prüfqoute von 95 % eines \"großen Kostenträgers mit viel grün im Logo\" bei der [c=darkred]Einzelfallprüfung [/code] !!!

    Im Auswertungszeitraum wurden von 76 Komplexbehandlungen bei Patienten diese Kasse 72 Prüfungen über den MDK eingeleitet. Kleinere Kassen haben oft eine Prüfqoute von 100% z.B. 5 Fälle = 5 MDK-Prüfungen.

    Wie ist aus Ihrer Sicht die Einzelfallprüfung gemäß § 275 Abs. 1 SGB V zu interpretieren. Ist es zulässig solch einen Wahnsinn zu veranstallten?

    Oft wird akribisch danach gesucht ob in den vorgegeben Zeitrastern des OPS-Kodes die Körpertemperatur gemessen wurde oder rechtzeitig Ergotherapie erfolgte, usw.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Koske

    Liebes Forum,

    ich habe auch eine Frage zu Abrechnung der Hebammen.

    1. ) Wo steht etwas dazu?

    2.) Wenn ich Hebammen als KH mit einem Werkvertrag binde und als KH bezahle, (Alternativ würde die Beleghebamme mit der Kasse der Mutter abrechnen) dürfte ich demnach die Bewertungsreation in der Hauptabteilung abrechnen und müsste nicht die BW Hauptabteilung mit Beleghebamme abrechnen. Oder ?

    Mfg P. Koske

    Liebe Mitglieder,

    dank der vielen Beiträge zu meiner Fragestellung, sehe ich meine Meinung eher bestätigt. Wir haben unseren hausindividuellen \"Katalogeffekt\" bereits ermittelt.
    Ich wage sehr zu bezweifeln, dass auf landesebene die Anpassung der Basisfallpreise für die Krankenhäuser im positiven Sinne erfolgt, indem die Abschläge der Bewertungsrelationen = Zuschläge auf Landesebene bedeuten.
    Ich denke auch nicht, das in den hausindividuellen Budgetverhandlungen, die Kassenseite die negativen Effekte dieser Abschmelzung durch zusätzliche Finanzierungen egalisiert. Dann könnte man ja gleich im Berechnungsschema (B2) eine offizielle zusätzliche Position für diesen Effektausgleich einfügen - dann hätten die KH auch die erhoffte Liquiditätssicherheit.
    Werden die Kassen nicht eher behaupten, die Abschläge in der Bewertungsrelation resultiert aus den aus der Kalkulation genommenen \"Zusatzentgelten\" - immerhin steht das ja auch so im Abschlußbericht des IneK ?

    Übrigens.. das mit dem schnellen verhandeln hat ja auch negative Auswirkungen. Dort wo der Basisfallpreis sinkt, sinkt auch die Liquidität. Und...wie würden Sie verhandeln, ohne Landesbasisfallpreis?

    MfG P. Koske

    Liebe Forummitglieder,

    das InEK hat aus methodischen Gründen die \"Bezugsgröße\" zur Kalkulation um 5,086% angehoben und muß deshalb im Gegenzug die Bewertungsrelation um ca. 5% absenken.

    Die Absenkung dürfte doch so ziemlich jedes Haus (wenn auch nicht in vollem Umfang) treffen. Jedes Haus erziehlt seine Erlöse durch Multipikation seines Basisfallpreises mit der Summe aller Bewertungsrelationen. ....Und genau diese wurde um ca. 5% abgesenkt.
    Das InEK hat seine Bezugsgröße (wie Basisfallpreis der KH) erhöht, um nicht den \"Erlös\" bzw. die Bewertung der DRG\'s insgesamt zu erhöhen wurde jedoch im Gegenzug die Bewertungsrelation gesenkt.

    Ich dachte bisher, diese Änderung der Bezugsgröße wäre in der Umsetzung für die KH neutral. Das ist aber keinesfalls so, oder können die KH einfach Ihre Basisfallpreise anheben und so der abgesenkten Bewertungsrelation anpassen? Wohl kaum!!!

    Wie sehen Sie diese \"Absenkung der Bwertungsrelation\" um ca. 5%?

    Grüße P. Koske

    Hallo Forum,

    neben den beiden Excel-Lösungen die ich hier bereits entdeckt habe, bieten auch SBG-Berlin (unter Kodip) und ID-Berlin (ID-Diacos) Lösungen zur Erfassung der internsivmedizienischen Leistungen / Scores an.

    Weiterhin hat SBG-Berlin eine Erfassung für Arzneimittel und Blutprodukte für die Zusatzentgelte mit Historie (Einzelgaben - Tag für Tag werden registriert und am Ende kumuliert und ein OPS-Code ermittelt) entwickelt.

    Bei ID-Diacos gibt es nach meinen Recherchen bisher nur eine Erfassung für den gesamten Zeitraum des Patientenaufenthalts (man gibt eine Menge ein und es wird ein OPS-Code ermittelt).

    MfG aus Potsdam P. Koske

    Hallo Herr Raddatz,

    mittlerweile haben wir ja gleich mehrere \"Frontlinien\" auf dem Schlachtfeld des B2-Formulars.

    Ihre Ausführungen zu den \"33%\" - Mehrfällen und deren Finanzierung habe ich verstanden und das würde ich auch so rechnen. Nur was genau gilt an dieser Stelle für die Zusatzentgelte? Das ich in Zeile 28 alle ZE nach nach §7 KHEntgG herausrechnen muß, ist eindeutig. Meine Frage bezog sich auf die Zeile 12 des Berechnungschemas.

    Beispiel: 1.000€ Budget, 100 Fälle vereinbart, aber 1100 Pkt. CM erbracht bei 110 Fällen erbracht- =(erbrachte und neu zu planende Leistung [1.100 €]- vereinbartes Erlösbudget [1.000 €]=100 € Mehrleistung, dann 33% von 100 = 33 € Mehrleistung. Diese sind Einzutragen in Zeile 12, da man eine Mehrleistung für 2005 an FP plant die zu 33% finanziert werden. (Das war nochmal Ihr Beispiel).

    Jetzt kommt nach meiner Ansicht hinzu, wieder Beispiel:

    500€ für ZE\'s vereinbart, aber 550€ ZE erbracht und zusätzlich ZE in Höhe von 1.000€ geplant (da die FPV 2005 erheblich erweitert wurde). Das bedeutet die Leistungsveränderung ist: (erbrachte und neu zu planende Leistung für ZE [1.550€]- vereinbare ZE aus Vorjahr [500€] = 1.050€ Mehrleistung für ZE in 2005.

    Mit meinem Beispiel will ich nur bekräftigen, daß im FPÄndG Abs. 4 auch von Zusatzentgelten und nicht nur von FP gesprochen wird. Jetzt dazu meine Frage: Wie fließen die ZE in die Zeile 12 zur berechnung mit ein? 33% von 1.050€ oder 33% von 50€ (nur die Tatsächliche Mehrleistung) und 100% von 1.000€ für die neue Planung?

    Warum mache ich mir an der Stelle sorgen? Setzen Sie mal in die Nummer 12 einen Betrag von Null oder kleiner ein; Ihre Basrate [c=crimson]\"schmilzt nur so dahin\". [/code] Deshalb bin ich der Ansicht, daß neue Zusatzentgelte, die aus der DRG kalkulation in 2005 erstmals herausgenommen wurden zu 100% finanziert werden und in die Zeile 12 des B2 einfließen müssen. Sonnst würde man ja seine Sachkosten nur zu 33% bekommen. Wie sehen Sie das? :grouper:

    Jetzt noch meine Anmerkung zu Ihrem Beitrag vom 29.11.2004.
    Meiner Ansicht nach, sind die Zusatzentgelte dem Erlösbudget in Zeile 18 (bzw. Zeile 16) zuzurechnen (Siehe dazu Absatz 5- bzw. alter Absatz 4). Also z.B. (Bewertungsrelation 1.000 x BR Land 2.500 + 10.000 € ZE nach §7 KHEntgG) Hier sind nicht enthalten, die ZE aus §6 KHEntgG und die Überliegerentgelte.
    Die Überliegerentgelte und die ZE nach §6 KHEntgG befinden sich weder im Ausgangswert (Zeile 15) noch im Erlösvolumen (Zeile 16), daher ist die Berechnung aus meiner Sicht i.O..

    In der Zeile 3 werden Entgelte die aus §6 KHEntgG rückgerechnet(hinzu addiert) die nun im Jahr 2005 in ZE\'s kalkuliert sind und daher nicht mehr individuell zu verhandeln sind . Bsp. Habe ich in 2004 das ZE 23 individuell vereinbart so kann ich es in 2005 bundesweit bewertet nach ZE06 abrechnen. (Diesen Beträge hatte ich in 2004 rausgerechnet und darf sie nun wieder eingliedern).

    Etwas viele Infos, aber wo wir schonmal so weit sind müssen wir das jetzt auch durchziehen, oder?!!

    MfG Peter Koske

    Zitat


    Original von raddatz:
    :sterne:
    Hallo,

    die Mehrleistugnen beziehen sich wirklich nur auf \"Mehrfälle\"; hierfür bekommen Sie in 2005 33% \"Budgetsteigerung\" (natürlich nur bezogen auf die vereinbarten Mehrfälle); und vorausgesetzt die Kostneträger spielen mit....

    Hallo Herr Raddatz,

    verstehe ich Sie richtig? Sie meinen beispielsweise (um bei den Zusatzentgelten zu bleiben), dass ich ein ZE01 bei dem ich 100 Fälle mehr erbracht habe als vereinbart,diese 100 \"Mehrleistungen\" nur zu 33% in das B2 einfließen.
    Und alle neuen Leistungen, (z.B. ZE12) die ich für 2005 plane, dürfen zu 100% einfließen?

    MfG P. Koske

    Zitat


    Original von Lueckert:
    Hallo,

    ich verstehe das anders, Mehrleistung bezieht sich nur auf Mengensteigerung.


    Hallo Herr Lueckert,

    man könnte die Mehrleistung nur auf Mengensteigerungen beziehen, aber im Gesetz steht wörtlich \"nach Art und Menge\". Das heißt für mich, steigere ich meine \"Arten\" an ZE\'s dann trifft diese Regelung auf alle ZE\'s zu auch auf die nach §7 KHEntgG die ich neu 2005 erbringen möchte. So lese ich dieses Gesetz.

    MfG P. Koske

    Hallo liebe Kollegen,

    im FPÄndG wird im neuem Absatz 4 Satz 1 beschrieben wie im Berechnungsschema B2 die Zitat: \"Veränderungen von Art und Menge der voraussichtlich zu erbringenden Fallpauschalen und Zusatzentgelte\" zu berücksichtigen sind. Hier wird weiter geschrieben, das Zusätzliche Leistungen im Jahr 2005 nur zu 33% finanziert werden und Sie dashalb auch zu 21,2% im Ausgangswert zu berücksichtigen sind.

    Dazu meine Interpretation des Gesetzes mit der Bitte mir Ihre Meinung dazu mitzuteilen:

    Alle neuen ZE in 2005 dürfen nur zur 33% in die Nummer 12 des B2 Schemas eingetragen werden.
    Das bedeutet, die (großen) Häuser können zwar erheblich mehr ZE in 2005 abrechnen (siehe FPV 2005), jedoch finanziert der Gesetzgeber genau für die Mehrleistung von 2004 zu 2005 nur 33%.
    Das halte ich für unhaltbar. Gerade haben die Häuser ermittelt, das sie über die Abrechnung der ZE einen bedeutenden Betrag durch die Abschmelzung des Casmixes um 5,086% kompensieren können und im selben Moment erhalten alle KH nur 1/3 des Betrages für die zu mehr vereinbarenden Zusatzentgelte in 2005 finanziert? Das kann doch wohl nicht sein? Wozu hat sich den der Gesetzgeber die vielen neuen ZE ausgedacht, wenn die Häuser diese Mehrleistungen nur zu einen Bruchteil in 2005 erstattet bekommen?
    Ich hoffe, ich habe hier eine zu korrigierende Interpretation des Gesetzes dargestellt, ansonsten haben wir eine zusätzliche Budgetabschmelzung die gut in der Schublade der Zusatzentgelte versteckt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen und der bitte um Ihre Meinungsäußerung

    P. Koske

    Liebe Kollegen,

    hat ein Haus bereits in der Vergangenheit ein ZE40 aus der KFPV2004 vereinbart? Wir möchten für 2005 das ZE2005-36 (analog dazu) vereinbaren, daher interessieren mich die Erfahrungen aus den Budgetverahndlungen bzw. die herangehensweise bei der Kalkulation des \"wesentlichen zusätzlichen Aufwands, insbesondere des Pflegedienstes\".
    Welche Kosten kann man und welche Argumente sollte man gegenüber den Vertragspartnern kommunizieren? :erschreck:

    Freundliche Grüße P. Koske