Hallo
es geht doch hier nicht um die Frage, was zu einer Palliativbehandlung gehört, sondern ausschließlich um die Frage, ob die Zeiten des Seelsorgers - der sehr häufig nicht vom Krankenhaus bezahlt wird - vom Krankenhaus abgerechnet werden können.
Doch, es geht genau um die Frage, was zur Palliativbehandlung gehört und nicht um die Kosten im Einzelfall! Denn anders als in der Psychiatrie mit dem OPS für Therapieeinheiten sollen hier nicht die Kosten der Personalbindungszeit abgebildet werden also nicht die Kosten der Leistungen des Seelsorgers, sondern der OPS für Palliativbehandlung und sein Zusatzentgelt vergütet die Kosten der Leistung einer Palliativbehandlung am gesamten Fall.
Ein Patient mit palliativer Behandlung, dessen Symptomkontrolle vielleicht relativ einfach ist, der aber überwiegend spirituellen Beistand braucht (beispielsweise um als gläubiger Mensch mit seinem Leben abzuschließen und im spirituellen Sinne in Frieden sterben zu können) kostet nicht deutlich weniger, als ein durchschnittlicher Palliativpatient, selbst wenn der Seelsorger von seiner Kirche und nicht vom Krankenhaus bezahlt wird. Der Seelsorger gehört zum Team, deshalb sind seine Leistungen auch relevant.
Bei den operativen OPS wird ja auch keine Unterscheidung gemacht, wie viele Ärzte am Tisch standen oder ob im Einzelfall mal statt eines Assistenzarztes ein Famulant die Haken gehalten hat. Das fließt lediglich in der Kalkulation in die durchschnittlichen Fallkosten ein, die den Preis der Fallpauschale bestimmen.
Im Prinzip widerspricht diese Entscheidung dem Prinzip der Fallpauschalen,
Schöne Grüße,