Beiträge von R. Schaffert

    Schönen guten Tag allerseits!

    Die Endfassung der KFPV 2004 ist jetzt da:
    http://www.g-drg.de/ersatzvor2004/…r_2003_04_e.htm

    und ich muss diese Diskussion wieder aufwärmen:

    Wenn ich richtig gelesen habe, ist es jetzt tatsächlich so, dass sich die Abrechnung nach dem Aufnahmezeitpunkt und die Fallzählung nach der Entlassung richtet.

    Folglich muss ich bei den Verhandlungen nur die Fälle vereinbaren, die in 2004 entlassen werden. Dafür muss ich vom Budget den Betrag abziehen, den ich für die Überlieger prospektiv (oder bei späten Verhandlungen tatsächlich) erziele?

    Sehe ich das richtig?

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

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    Schönen guten Tag allerseits!

    Ich war Ende September auf einem Symposium, bei dem unter anderem eine Podiumsdiskussion mit den "üblichen Verdächtigen" (DKG, AOK BV, Krankenhausdirektorenverband, Chefarztverband und BMGS) stattfand.

    Nachdem auf dem Podium der Begriff "prospektive Verhandlung" gefallen war, habe die (zugegeben retorische) Zwischenfrage gestellt, wie man sich denn eine prospektive Verhandlung in den letzten 8 Wochen des Jahres vorstelle.

    Die nach meinem Geschmack etwas lapidare Atwort darauf war, dass prospektive Verhandlungen auch bisher ja nur die Ausnahme gewesen seien und warum man plötzlich damit argumentiere, wenn in vielen Fällen seit Jahren nicht mehr prospektiv verhandelt werde.

    Ich denke allerdings, die Ursache für die Problematik liegt nicht nur beim Ministerium und dem InEK. Schließlich macht das Ministerium letzlich die Arbeit, zu der die Selbstverwaltung nicht in der Lage war und das InEK muss in einem recht engen Zeitrahmen die Daten auswerten und zur Verfügung stellen.

    Solange die prospektive Verhandlung als Regelfall gesetzlich vorgesehen ist, sollte man allerdings auch von allen Seiten bemüht sein, dies zu ermöglichen. Dazu gehört allerdings auch, dass die Verhandlungspartner auf Seiten der Krankenkassen ihre personellen Kapazitäten nicht nur in die Abrechnungsprüfung stecken, sondern auch genügend Verhandler zur Verfügung stehen, damit die gesetzlich vorgesehenen Terminfristen überhaupt eingehalten werden können.

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

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    Schönen guten Tag ToDo!

    Schön, wieder etwas von Ihnen zu hören, ich hatte schon befürchtet, Sie seien wieder ausgestiegen.

    Entschuldigen Sie, wenn ich Ihre Aussage korrigieren muss, aber eine Nebendiagnose muss eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme zur Folge haben, von "Aufwand" ist bei diesen Punkten nicht die Rede. Die Dialyse ist sicherlich eine therapeutische Maßnahme und daher kann die Niereninsuffizienz meiner Meinung nach verschlüsselt werden. Allerdings haben Sie insofern Recht, dass die Gefahr der Doppelvergütung bestünde, wenn es nur um die Dialyse ginge.

    (Nebenbei: Was ist daran so schlimm? Schließlich gibt es auch eine ganze Reihe Maßnahmen, die nicht oder nicht sachgerecht vergütet werden und die wir den Patienten trotzdem nicht vorenthalten (dürfen). Maßstab ist doch sowieso das Budget, und nicht der Einzelfall!)

    Ein Dialysepatient verursacht aber auch noch andere diagnostische und therapeutische Maßnahmen und vor allem einen nicht unerheblichen Betreuungs-, Pflege- und Überwachungsaufwand (nur hier steht etwas von Aufwand) und rechtfertigt daher meiner Ansicht nach durchaus die Verschlüsselung der Nebendiagnose.

    Schönen Tag noch,
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    Reinhard Schaffert

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    Schönen guten Tag Frau Barthel!

    Es handelt sich hier eindeutig nicht um eine Komplikation! Schließlich wurde die 2. Aufnahme vermutlich schon am Ende des 1. Aufenthaltes geplant oder war zumindest abzusehen. Sie dürfen sich auch gerne auf mich berufen.
    ;)
    Bestehen Sie auf jeden Fall auf der Abrechnung von zwei DRGs. Juristisch gesehen beruft sich nach meiner Meinung die Kasse auf ein Recht, das einer Bedingung unterliegt. Daher muss sie nachweisen, dass die Bedingung (Komplikation) erfüllt ist!

    Schönen Tag noch,
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    Reinhard Schaffert

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    Schönen guten Tag allerseits und insbesondre Herr Hirschberg!

    Der ICD hilft uns da nicht weiter:


    Also: die M96.6 darf man nur verschlüsseln, wenn es sich nicht um eine Komplikation handelt (was ist es denn sonst?) und einen Code aus T84.- darf man nicht versschlüsseln, wenn es sich um eine Fraktur handelt???
    I)
    Da es sich bei einer Fraktur durch das Einbringen eines Implantates nun mal eindeutig um eine Komplikation handelt, würde ich hier die T84.0 vorziehen. Die M96.6 würde ich nur verschlüsseln, wenn es nach der Implantation ohne adäquates Trauma zu einer Spontanfraktur im Implantatbereich kommt, beispielsweise weil dort die Knochendurchblutung geschädigt ist (mit Trauma würde ich einen S-Schlüssel verwenden).

    Begründung für T84.0:


    Ich würde übertragen auf orthopädische Implantate die Fraktur als Perforation interpretieren.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

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    Schönen guten Tag eki!

    Der Link zu einem thread ist folgendermaßen aufgebaut:

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=xxxx&Start=n#m

    wobei n die Seitenzahl und m die Nummer des Posts auf dieser Seite ist, die Angaben ab dem & jedoch auch entfallen können. Die ID erhält man, in dem man in der Liste der threads die entsprechende Verknüpfung in die Zwischenablage kopiert oder den Link zu einem thread in einem eigenen Fenster öffnet.

    Der Link kann entweder direkt, oder über einen Text als

    [ url=http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=xxxx&Start=n#m]Text[ /url]

    eingefügt werden.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

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    Schönen guten Tag allerseits und insbesondre Herr Röder!

    Zitat


    Original von RoederN:
    Im Beispiel 1 aus den DKR zu den ND wird sonografische Diagnostik betrieben (Aufwand !). Trotzdem darf der Uterus myomatosus nicht kodiert werden. Es geht also in die Definition schon eine Aufwandskomponente ein, auch wenn das nicht klar ausgedrückt ist. Die Aussage "Alles was Aufwand kann kodiert werden" ist daher nicht haltbar.


    Ich plädiere für eine rein formale Betrachtung der DKR. In dem Augenblick, in dem wir inhaltlich oder mit der Höhe des Aufwandes argumentieren, schaffen wir wieder einen Entscheidungsspielraum (für uns, vor allem aber für den MDK), der mit den Kodierrichtlinien ja gerade formalisiert und homogenisiert werden sollte.

    Der Sonographiezufallsbefund im Beispiel 1 zog keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme nach sich und verursachte auch keinen Pflege- oder Betreuungsaufwand. Auch die Sonographie selbst wurde ja aus anderen Gründen durchgeführt. Deshalb wird der Unterus myomatosus nicht kodiert.

    Der einmalige Kopfschmerz des Patienten dagegen ist eine Beschwerde, die sich während des stationären Aufenthaltes entwickelt und hat die Gabe einer Tablette zur Folge, was unabhängig von dem Preis der Tablette, eine therapeutische Maßnahme ist. Daher sind die Kopfschmerzen nach meiner Überzeugung nach den DKR zu kodieren. Die (geringe) Höhe des Aufwandes muss dann über den (evtl nicht vorhandenen) CCL-Wert der entsprechenden Nebendiagnose abgebildet werden.

    Noch einmal: Der Begriff Aufwand kommt lediglich im letzten der angegebenen Kriterien für die Kodierung einer Nebendiagnose vor und auch dort ohne Angabe einer erforderlichen Mindesaufwandshöhe.

    Schönen Tag noch,
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    Reinhard Schaffert

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    Schönen guten Tag allerseits und insbesondere "Junghaenel"

    Nach den DRK ist eine Nebendiagnose dann zu kodieren, wenn Sie

    • eine therapeutische Konsequenz oder
    • eine diagnostische Konsequenz hat oder
    • erhöhten Pflege- oder Betreuungsaufwand verursacht.


    In den ersten beiden Punkten kommt der Begriff "Aufwand" oder gar "Kosten" nicht vor.

    Das Verabreichen einer Tablette - und sei es sogar nur einmalig ASS - ist eine therapeutische Konsequenz und somit ist die zugrundeliegende Diagnose zu verschlüsseln!

    Zumindest bei Fortführung einer Daueremedikation sagt auch das in den DKR aufgeführte Beispiel eindeutig, dass die Diagnose zu verschlüsseln ist.

    Die dahinterstehenden Kosten (ob minimal oder hoch) fließen in die Kalkulation ein und führen dann (als Mischkalkulation allerdings) dazu, dass eine Diagnose einen CCL-Wert hat oder auch nicht.

    Im übrigen wurde das Thema auch schon hier diskutiert.

    Schönen Tag noch,
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    Reinhard Schaffert

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    Schönen guten Tag allerseits!

    Ergänzend zu Herrn Möckel möchte ich noch feststellen, dass ich die Beweislast, dass es sich um eine Komplikation im Sinne des §8 KHEntgG handelt, bei der Krankenkasse sehe.

    Endgültige Aussagen dazu gibt es wohl erst, wenn solche Fälle bis zum BSG durchgeklagt sind.

    An der Problematik dieses Beispiels ändert sich aber auch 2004 nichts, da weder Abs. 1 noch Abs. 2 des §2 KFPV 2004 (Ref. Entwurf)zutrifft.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

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    Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Ganz ähnlich ist es übrigens, wenn ein Belegchirurg einen stationären Patienten innerhalb des gleichen Hauses an den Beleginternisten zur ÖGD überweist: Beleginternist rechnet ÖGD mit KV ab (ÖGD kodieren oder nicht?).


    Wenn der Beleginternist eine ÖGD bei einem eigenen stationären Patienten durchführt, ist sie zu verschlüsseln. Warum soll sie dann nicht auch bei stationären Patienten anderer Abteilungen verschlüsselt werden?

    Schönen Tag noch,

    --
    Reinhard Schaffert

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    Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    DKR D001a
    Weicht ein Untersuchungsbefund von der klinischen Dokumentation ab [...] muss der Fall vom behandelnden Arzt geklärt werden.Obwohl Untersuchungsbefunde entscheidende Punkt im Kodierungsprozess sind, gibt es einige Krankheiten, die nicht immer durch Untersuchungsbefunde bestätigt werden.

    der behandelnde Arzt ist verantwortlich für
    [list][*]die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, für die sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet

    und

    [*]die Klärung von Diskrepanzen zwischen Untersuchungsbefunden und klinischer Dokumentation.


    Ich bin zwar kein Internist, aber meiner Ansicht nach sind auch Microinfarkte Infarkte und eben keine Angina Pectoris mehr. Vielleicht gibt es ja Definitionen/Stellungnahmen der Fachgesellschaften.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

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