Beiträge von R. Schaffert

    Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Frau Klein,
    :besen:
    Ich möchte jetzt nicht den Streit zwischen den Berufsgruppen im Krankenhaus weiter anfachen, aber einige Ihrer Aussagen bedürfen aus meiner (zugegeben ärztlicher) Sicht doch eines Kommentars:

    Zitat


    Original von PatKlein:
    Die Pflege reißt sich keineswegs darum, noch mehr Bürokram zu machen. Aber sie kapiert vielleicht einfach ein bisschen schneller als die Ärzte, dass Dokumentation auch einen sittlichen Nährwert hat.

    Die Frage ist doch, ob dadurch ein Patient besser behandelt oder gepflegt worden ist? Denn ich halte die Behandlung und Versorgung von Patienten immer noch mit Abstand für die Hauptaufgabe der am Patienten arbeitenden Menschen. Es ist sicher Richtig, dass die Pflege durch relativ konsequente Dokumentation eineiges in Bezug auf Ihre Bewertung und den Personalschlüssel erreicht hat. Tatsache ist aber auch, dass die Dokumentation Kapazität bindet (Wobei Ihre Anmerkung, ob weniger Dokumentation auch mehr Zuwendung bedeutet, auch auf das Pflegepersonal anwendbar sein könnte). Es ist einfach schwer, das Optimum zu finden: Maximale Dokumentation bei minimalem Aufwand. Dazu bedarf es tatsächlich einer besseren EDV-Unterstützung.

    Zitat


    Original von PatKlein:
    Wenn die Energie, die in den letzten 18 Monaten von Ärzten und Ärzteverbänden (allen voran der Marburger Bund) ins Jammern und Lamentieren gesteckt wurde, in Schulungen und EDV-Verbesserungen investiert worden wäre, bräuchte jetzt niemand mehr so laut lamentieren. Aber ich muss natürlich zugeben: jammern ist viel einfacher und macht in kollektiven Gruppen auch richtig Spass.;) ;) ;)

    Dieses Jammern bezieht sich allerdings nicht nur auf die Dokumentation. Wenn, wie in unserem Haus, die aufgrund einer Stechuhr jetzt "Gleitzeitkonto" genannten Überstunden des ärztlichen Personals zwar hervorragend dokumentiert werden, am Ende des Monats jedoch zusammengestrichen werden, wenn mache Chefärzte dumme Kommentare abgeben (Assistent verlässt um 18 Uhr die Klinik und trifft auf CA: "Na, freien Nachmittag heute!"), wenn zur formalen Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes so lange getrickst wird, bis zwar nicht weniger Arbeit, wohl aber weniger Geld auf dem Lohnzettel da ist usw., dann darf vielleicht auch lamentiert werden.
    ;(
    Ja, ich weiß, die Ärzte sind zu einem großen Teil selbst daran Schuld.:sleep: Sie haben schon immer zu denen gehört, die sich entweder aus dem Argument der "Menschlichkeit" oder aufgrund einer immer vager gewordenen Karriereaussicht ausbeuten ließen. Aber vielleicht darf auch irgenwann damit Schluss sein?
    :kong:
    Letztenendes ist das eine (Arbeitszeit)wie das andere (EDV) eine Frage des Geldes. Und das, so wird behauptet, sei für das Gesundheitswesen und insbesondere für die Krankenhäuser nicht da.
    I)
    Lasst uns also doch lieber an einem Strick ziehen und nicht darum streiten, ob die eine Gruppe mehr oder weniger dokumentieren darf, oder mehr oder weniger arbeitet, als die andere. Lasst uns lieber gemeinsam darum kämpfen, dass der die Arbeit von Schwestern, Pflegern, Ärzten und anderen Gesundheitsarbeiterinnen und -arbeitern von der Politik und unserer Gesellschaft in ihrem Wert erkannt wird und die dafür erforderlichen Mittel erhält. Abgesehen von dem Wert eines funktionierenden Gesundheitssystems für die Gesellschaft ist der Gesundheitssektor auch in wirtschaftlicher Hinsicht bedeutend und beispeilsweise fast doppelt so groß (Anteil am BIP, Arbeitsplätze) wie die Autoindustrie, die "heilige Kuh" der deutschen Wirtschaft.
    :banane:
    Trotzdem schönen Tag noch,
    :)
    R. Schaffert
    Medizincontroller der Kliniken des Wetteraukreises!

    Schönen Guten Morgen allerseits und insbesondere Herr Schmidt!

    Die zitierte Aussage ist richtig, aber...
    In aller Regel therapieren Sie (da die Therapie unspezifisch) das Symptom Bauchschmerzen und nicht spezifisch die Appendendizitis. Gäbe es beispielsweise eine anerkannte antibiotische Behandlung der Appendizitis, und sie würden antibiotisch behandeln, dann würde Ihre Aussage gelten . Ich nehme aber an, dass die einzige spezifische Therapie der Appendizitis, die der MDK kennt, die Operation ist.

    Bliebe Ihnen noch, die Appendizitis nachzuweisen (bspw. durch eindeutigen Sonobefund) und trotzdem konservativ zu behandeln.

    Ansonsten bleibe ich bei der Ansicht, dass in der Masse der Fälle R10.3 als Hauptdiagnose und zur Erklärung der stationären Behandlung Z03.8 als Nebendiagnose korrekt wäre.

    Schönen Tag noch,
    R. Schaffert
    Chirurg, MC der Kliniken des Wetteraukreises

    Schönen guten Tag allerseits! :look:

    Ich persönlich halte Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen für treffender als Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden.

    Denn in der Regel werden die Patienten wohl eher aufgenommen, um bei Verschlimmerung eingreifen zu können, also zur Beobachtung und nicht, weil von vornherein ein Eingriff/Maßnahme geplant war, die dann aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt wurde. Außerdem hört sich unterschwellig vielleicht die Z53 für manchen so an, als habe das Krankenhaus organisatorisch etwas verpennt und deshalb den Patienten wieder entlasen müssen.
    :shock2:

    Aber abgesehen davon, dass m. E. mit der Z03.8 die tatsächlichen Gründe für die stationäre Behandlung besser abgebildet werden, ist wohl keine der beiden Nebendiagnosen verboten.

    Bei der Hauptdiagnose werden Sie sich wohl allerdings fragen lassen müssen, wie sie zu der Sicherheit, dass es sich tatsächlich um eine Appendizitis gehandelt habe, gekommen sind.
    :mdk:
    Denn das Symptom R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches, dass neben vielleicht etwas Fieber und Leukozytose möglicherweise das einzige ist, was der Patient bietet, würde als HD (nach meinem Grouper) etwas geringer bewertet (lt. ID-Diacos cw=0,42). Oder haben Sie bei jedem dieser Patienten einen eindeutigen Sonobefund? (Warum operieren Sie dann nicht?)
    :chirurg:
    Ich vermute, Sie werden viel Spass mit dem MDK haben?!.
    :itchy:
    Trotzdem schönen Tag noch
    wünscht R. Schaffert
    Chirurg, MC der Kliniken des Wetteraukreises

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 17.01.2002 editiert. ]

    Schönen guten Morgen allerseits! :)

    Zitat


    Original von PatKlein:
    :( Wenn die Sepsis schon bei Aufnahme bestand, finde ich es ja noch alles halbwegs logisch. Aber wenn die Sepsis erst während des Verlaufes auftrat? Dann wäre es doch wohl das Kniegeleksempyem, die Sepsis ND.

    Ich sehe das auch so. Allerdings bleibt trotzdem oft genug noch Spielraum: Bestand bei Aufnahme vielleicht Fieber, das als erstes Anzeichen der Sepsis interpretiert werden könnte? Ich würde mich in solchen Grenzfällen den Kassen oder dem MDK gegenüber immer auf die in den DKR festgelegte Entscheidungsfreiheit des behandelnden Arztes berufen.

    Aber natürlich ist die Dokumentation das A und :shock2: ! Wenn bei Aufnahme nichts dokumentiert ist, was auf eine Sepsis hinweist und sie erst im Verlauf manifest wird, kann man sie meiner Interpretation nach nicht abrechnen.

    Schönen Tag wünscht
    Reinhard Schaffert

    Guten Morgen allerseits!

    Ich halte es für wichtig, Symptome zu verschlüsseln, schon allein, um die stationäre Behandlung mancher Patienten mit "schwacher" endgültiger Diagnose zu erklären.

    Beispiel:
    Aufnahme wegen starker Oberbauchbeschwerden --> in Gastro lediglich Gastritis.

    HD: Gastritis
    Hier wird die stationäre Behandlung (abgesehen von einer vielleicht dramatischeren Aufnahmediagnose und nur für ein bis zwei Tage) erst durch die zusätzlichen Schlüssel Oberbauchbeschwerden und Z03.4 Beobachtung... auch für diejenigen ersichtlich, denen nur die Schlüsselnummern vorliegen (Krankenkasse).

    Ich versuche den Kolleginnen und Kollegen zu vermitteln, die Problematik des Patienten möglichst gut über die Schlüssel abzubilden. Dazu gehören eben meist auch die Symptome, denn sie sind schließlich die eigentlichen Probleme des Patienten. Das wird in manchen DRG auch gewürdigt (Bsp. Schlaganfall)


    Fröhlichen Tag noch,
    Reinhard Schaffert

    Schönen Tag allerseits!

    Ich habe da eine Frage an andere Betroffene:

    Nicht nur unter DRG-Gesichtspunkten bereitet mir unsere seit kurzem neu eröffnete Geriatrie insbesondere bei internen Verlegungen einige Kopfschmerzen.

    • Schon jetzt führt die geriatrische Weiterbehandlung der bei uns primär akut internistisch oder chirurgisch behandelten Patienten zu furchterregenden Aufenthaltsdauern :shock2:. In aller Regel bleibt die Diagnose der Akutbehandlung bestehen, erst recht nach den Kodierrichtlinien, da ja keine neue Aufnahme stattfand. Der geriatrische Aspekt kommt allenfalls in den Nebendiagnosen zum Tragen, dort allerdings auch nicht sehr spezifisch, oder?
    • Im DRG-Zeitalter bedeutet das dann, dass ein multimorbider Patient, der nach SHF und TEP-Implantation ins Pflegeheim geht genau so viel einbringt, wie der gleiche Patient, der noch 2 Wochen geriatrisch nachbehandelt wird, weil er noch zu Hause lebt. Ist das so? :shock1:
    • Wie ist das heute bei Fallpauschalen, die nicht gesplittet sind (z.B. Osteosynthese einer pertrochanteren Fraktur)? Läuft die FP in der Geriatrie weiter bis zur GVD? :nuke:


    Wie handhabt Ihr diese Probleme? Wer hat gute Ratschläge?

    Trotzdem noch einen schönen Tag :dance1:
    wünscht

    Reinhard Schaffert

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 05.12.2001 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 05.12.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von cjacobs:
    Hallo Herr Merguet

    <Sie schreiben>
    plus anästhesist oder erfahrenem arzt
    </ende merguet>

    Was für ein schöner sprachlicher Lapsus ist Ihnen da passiert... Wäre ich :chirurg:, würde ich mich :)) hämisch :)) darüber hermachen. So ;) ich nur ein bisschen.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Lieber Herr Jacobs,

    da muss ich als mathematisch Vorbelasteter doch intervenieren! Denn entgegen mancher umgangssprachlicher Auffassung (und soweit ich mich erinnere auch entgegen gewissen Hinweisen im ICD oder OPS) können bei logischem &quot;oder&quot; auch beide Teilaussagen wahr sein.

    Freundliche Grüße,

    Reinhard Schaffert

    Zitat


    Original von GPoschmann:
    Was die ambulante TIA-Behandlung betrifft, benötigt man eine gute Haftpflichtversicherung, denn die Rechtssprechung ist eindeutig: wer eine TIA heimschickt, die sich zu einem persistierenden neurologischen Defizit entwickelt, wird von jedem Richter in Deutschland wegen Fahrlässigkeit verknackt

    Das Problem wäre zu lösen:

    [*] Die Krankenkassen übernehmen gleichzeitig das Haftpflichtrisiko des Arztes. :nuke:

    Alternativ:

    [*] Die MDK-Ärzte zahlen die Hapftplichtversicherung der behandelnden Ärzte.:shock2:

    Vielleicht würde dann der haftungsrechtliche Aspekt auch von Kassen-/MDK-Seite stärker berücksichtigt.
    :kong:

    R. Schaffert

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 07.11.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von Cramer:
    Irgendwie kommt mir bei manchen Sachen ja die Galle hoch: gruppieremn Sie mal irgendeinen operative DRG mit G81.9 (=unspezifisch) und dann mit G81.1 oder G81.0 (was die Kodierrichtlinien ja fordern)...
    -> Aha-Effekt.

    Der gleiche Effekt tritt mit dieser Nebendiagnose (G81.0/1/9 = Hemiplegie schlaff/spastisch/nnb sogar bei DRG B70_ = Schlaganfall auf (CCL 0/0/2). Kann das jemand erklären? I)
    (Wäre vielleicht ein eigenes Thema wert)

    Gruß,
    R. Schaffert

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 07.08.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von DTA:
    ...das Ziel der Pflege muss es also schnellstmöglich sein, diese geforderten o.g. Zustände zu erfassen, zu katalogisieren und ein Verfahren zu entwicklen, die den Pflegeleistungen einen eigenständigen Platz im GR DRG Abrechnungssystem zuteilen, um somit der Pflege den Erlös zukommen zu lassen, der ihr zusteht!

    Mit freundlichen Grüßen
    DTA

    Hallo,

    klar will jede und jeder seine Arbeit repräsentiert sehen. Es kann aber doch nicht sein (bzw. wir können doch nicht ernsthaft fordern wollen), dass der ICD noch um etliche (zig, hunderte, tausende?) Diagnosen erweitert wird, um schließlich jeder Berufsgruppe (es fehlen noch Physiotherapeuten, Heilpraktiker usw.) &quot;ihre&quot; Diagnosen verschlüsseln zu lassen.

    Zum einen wird schon an anderer Stelle in diesem Forum über die langsam unüberschaubare Zahl von OPS-Schlüsseln diskutiert und mit wachsender Zahl an Verschlüsselungsmöglichkeiten wird die Dokumentation sicher nicht besser, zum anderen kommen wir dann ganz schnell schon aus Zeitgründen an Punkt (b) in Herrn Sommerhäusers Aufzählung.

    Eher wäre ich der Ansicht, Schlüssel wieder zusammenzufassen, deren Ausdifferenzierung keine wesentlichen Konsequenzen hat. Dann wäre wieder Platz für neue Schlüssel. Aber fragt Euch mal ehrlich, muss wirklich ein quersitzender Furz (R14) oder Mundgeruch (R19.6) verschlüsselt werden können oder stimmt nicht vielleicht doch: weniger heißt mehr?

    Jetzt werde ich aber erst einmal etwas gegen meine T73.3 und T73.1 tun und hoffe, dass es nicht in einer T51.8 oder F10er Nummer endet.
    Liebe Grüße, schönes Wochenende :drink:,

    Reinhard Schaffert

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 27.07.2001 editiert. ]