Hallo,
nach meiner Kenntnis ist ein Gremium beim MD-Bund (derzeit noch MDS) dabei, diese Richtlinie zu erarbeiten. Inhaltlich gibt es dazu noch keine wesentlichen Informationen, aber nach dem, was bekannt ist, wird die Richtlinie die betreffenden OPS, die jeweiligen Kriterien, notwendigen Unterlagen, Checklisten, Einzelheiten zum Verfahren (Aktenlage / vor Ort Prüfung) und regelhafte Geltungsdauer enthalten.
Es wird ein Stellungnahmeverfahren geben, bei dem unter anderem die DKG Stellung nehmen kann. Außerdem muss das BMG die Richtlinie genehmigen.
Danach wird die Richtlinie vom MD-Bund (MDS) veröffentlicht, was sicherlich in den Medien und Rundschreiben der Krankenhausgesellschaften mitgeteilt wird. Laut Aussagen von Beteiligten des MDK wird der Zeitplan voraussichtlich eingehalten, die Richtlinie also spätestens am 30.04. veröffentlicht.
Man kann sich natürlich bereits jetzt auf Strukturprüfungen vorbereiten, da die Kriterien ja weitgehend bekannt sind und man auch die voraussichtlich erforderlichen Unterlagen sicherlich zum großen Teil absehen kann. Die Beantragung einer Strukturprüfung (beim örtlich zuständigen MD) macht jedoch erst nach Veröffentlichung der Richtlinie Sinn (sonst kann es sein, dass der MD einen Tag nach der Veröffentlichung vor der Tür steht und man selbst hat doch noch nicht alles vorbereitet). Wenn die Richtlinie veröffentlicht ist, sollte die Beantragung dann jedoch möglichst rasch erfolgen (meine Empfehlung: spätestens bis zum Ende des 3. Quartals 2020), denn dann ist von einer rechtzeitigen Beantragung auszugehen und das Krankenhaus aus der Verantwortung für eventuelle Verzögerungen der Prüfung.
Schöne Grüße,