Beiträge von MCA-Martin

    Hallo Herr Dr. Neiser,

    vielen Dank, für Ihren Hinweis. Ich hatte mich bei meiner M/M Abfolge nur von meinem aktuellen Fall leiten lassen und wäre mit Sicherheit Gefahr gelaufen auf dem Schlauch stehen zu bleiben. Innerhalb der oGVD haben Sie vollkommen Recht.

    MfG

    M.Preißer

    Hallo Herr Dr. Neiser,

    vielen Dank für Ihre Ausführungen, ich sehe es genauso und werde mein bestes versuchen es dem Kostenträger und dem MDK nochmal so darzustellen.
    Über weitere interessante Ausführungen oder Erfahrungen mit ähnlichen Fällen würde ich mich sehr freuen.

    Zitat

    In diesem Fall werden Sie jedoch oft dieselbe Basis DRG haben oder ?

    Ja, aber aufgrund der Abfolge M -> M erfolgt keine verplichtende Wiederaufnahme.

    Sonnige Grüße

    M.Preißer

    Hallo ins Forum,

    ich möchte unter diesem Thema eine weitere Frage zu Komplikationen ins Forum stellen. Ich habe über die Such-Funktion keine befriedigende Antwort auf meine Fragen gefunden.
    Wie ist denn die allgemeine oder konkrete Meinung bei Wiederaufnahmen im Rahmen einer chronischen Erkrankung (z.B. COPD oder Hepatische Enzephalopathie)? Ist in den Fällen bei denen z.B. die ungünstige Wetterlage oder die Incompliance des Patienten in der Häuslichkeit, zu einer akuten Vershlechterung der Grunderkrankung führt, eine Komplikation?
    Die Berliner Krankenhausgesellschaft hatte 2003 eine Hilfestellung zur DRG-Abrechnung verfasst, in der ein erneutes Auftreten einer chronischen Erkrankung nicht als Komplikation zu werten ist. Wie vefahren andere Häuser mit dieser Problematik oder gibt es vielleicht schon Stellungnahmen dazu die ich übersehen habe. Vielen Dank.

    Mit sonnigen Grüßen

    Martin Preißer

    Hallo Forum,

    wir verfahren in den geschilderten Fall von Andi genau so, denn die Indikation zu stat. Behandlung wurde ärztlicherseits gestellt.
    Ich habe aber noch eine ganz andere Frage zur vorstatonären Behandlung:

    Werden die Patienten die vorstaionär untersucht werden, für diesen Tag krank geschrieben oder gilt diese Behandlung formal als Krankenhausbehandlung und bedarf keiner AU-Bescheinigung?


    Viele Grüße

    Martin

    Hallo,

    ich denke schon das eine vorstationäre Behandlungohneanschließende vollstationäre Behandlung möglich ist. Absatz 1 im §115a sgt unter anderem, wie schon von Herrn Schaffert aufgeführt, das eine vorstationäre Behandlung auch zur Klärung einer stat. Behandlung dient.
    Wenn diese Klärung zu rein med. Gründen einer nicht möglichen stationären Behandlung führt, wie soll dies dann bitte Abgerechnet werden?
    Es ist doch nicht unüblich das Patienten ihre Einweisung zu geplanten stationären Behandlungen schon einige Zeit vor dem eigentlichen Aufnahmetermin erhalten und aus dem subjektiv gefühlten Wohlbefinden, nicht noch mal beim HA vorstellen. Nun liegt in der Aufnahmeuntersuchung z.B. eine Entgleiste Gerinnung vor, die OP ist nicht möglich, eine Stationäre Behandlung nicht gerechtfertigt. Was bleibt ist eine vorstationäre Behandlung.


    Gruß aus Sachsen

    M.Preißer

    Hallo GeRo,

    Sie können die B61Z abrechnen! Sofern Ihr Haus diese DRG nicht verhandelt hat, können Sie pro Tag 600,-€ berechnen. (Siehe § 10 FPV 2005)
    Ich würde Ihre vorgeschlagene Kodierung so lassen, denn Sie hatten ja einen erheblichen Pflegeaufwand.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Sachsen

    Martin Preißer

    Hallo,

    wir kodieren in unserem Haus alle Keime die festgestellt worden sind und hatten auch diesbezüglich fast nie Probleme mit dem MDK (lediglich Kopie von Befund zusenden). Natürlich wurden diese auch behandelt.

    Die Argumentation in Ihrem Fall ist meiner Meinung nach Fadenscheinig, ich gehe davon aus das bei unterschiedlichen Keimen auch unterschiedliche Antibiotika`s im Resistrogramm angeboten wurden. Nun hat sich das KH an das Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, auf dem der MDK auch immer gerne rumreitet und es soll auch nicht richtig sein. Für mich nicht nachvollziehbar!
    In den DKR ist nicht`s gegenteiliges vermerkt, die Inkl. & Exkl. des ICD verhindern auch keine Mehrfachangabe verschiedener Keime, also kodieren.

    Wie Sie richtig vermerken lernt auch das System noch :).

    Meine ganz persönliche Meinung!

    Gruß

    Martin Preißer

    Hallo Forum,

    auch ich möchte kurz eine Frage zur Kodierung von Nebendiagnose bei Wirbelsäulenverletzungen loswerden.
    Bei instabilen und bedingt stabilen BWK und LWK Frakturen ist oft in unseren MRT-Befunden von einem \"deutlichem Knochemarksödem\" zu lesen.
    Gibt es damit Erfahrungen? Ich bin bis jetzt immer an der S34.0 hängengeblieben, gibt es noch andere Möglichkeiten?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    Gruß aus Döbeln.

    M.Preißer

    Hallo Forum,

    es ist unheimlich interessant wie drei Buchstaben die Gemüter erhitzen können. Aber mir geht es ja nicht anders.
    Ich möchte gern zu dieser umfangreichen Diskussion auch noch eine Frage beisteuern (ich hoffe nicht, das ich sie hier jetzt überlesen habe).
    Gibt es eine Frist in der die Unterlagen zur MDK-Prüfung bei der KK bzw. beim MDK eingegangen sein müssen?
    Eine nicht näher bez. große KK verlangt von uns das wir innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anforderung der med. Begründung die erforderlichen Unterlagen zusenden.
    Gibt es da Erfahrungen?

    Ein schönes WE wünscht allen

    Martin Preißer

    Hallo Forum,

    ich möchte unter diesem Thread auch eine Frage bez. der Arthroskopie loswerden.
    In unserem Haus werden häufig Stellschrauben u.s.w. nach Refixationen in einer erneuten OP nachgezogen, ich habe hierfür noch keinen passenden OPS Kode gefunden. Wie wird in anderen Häusern verfahren?
    Für die Hilfe im voraus vielen Dank.

    MfG

    M.Preißer