Beiträge von Leonhardt

    Guten Tag,

    erstaunlich fand ich die Aussagen der DKG auf dem Dt. Krankenhaustag. Wenn ich es richtig verstanden habe, hatte der DPR eine PKMS Version 2.0 definiert und in umfangreichen Praxistests bestätigt, dass der Dokumentationsaufwand durch diese Version deutlich sinkt, ohne dass die Trennschärfe darunter leidet. Offenbar wurde diese Version aber gar nicht in der AG OPS diskutiert, sondern statt dessen wurde im OPS 2012 die Version 1.0 erweitert (z.B. zusätzliche Patientengruppe Plegiker), womit der Kode noch komplizierter geworden ist.

    Vielleicht spielt es hierbei eine Rolle, dass das InEK mit einer komplett überarbeiteten Version 2.0 keine sachgerechten ZE für 2012 hätte definieren können.

    Was mich auch etwas verwirrt hat, war die ursprüngliche Aussage des InEK, dass ab 2012 auch auf IMC-Units PKMS zu kodieren sei. In der OPS-Definition findet sich dagegen die ursprüngliche Formulierung, dass der Kode nur auf "Normalstationen" zu verwenden sei.

    Alles sehr rätselhaft...

    Viele Grüße,

    Guten Tag,

    meine Frage betrifft weniger das Def.-HB als den Report Browser.

    Dort werden für jede DRG die Anteile Kurz-/ Normal- und Langlieger ausgewiesen. Mich interessiert, ob die Fälle mit Verlegungsabschlag bei den Kurz- oder bei den Normalliegern gezählt werden.

    Vielen Dank!

    Guten Abend Herr Horndasch,

    grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, allerdings gilt die Regel "ein mal Status 2, immer Status 2" nur in den Fällen, in denen der Grund für den Status 2 eine Vergütung der Leistung im neuen DRG- oder ZE-Katalog ist.

    Es gibt andere Beispiele, in denen ein Antrag zunächst den Status 2, in einem späteren Jahr den Status 1 erhält (z.B. Romiplostim: 2009 Status 2, 2010 und 2011 Status 1). Ganz allgemein zu sagen, dass ein erneuter Antrag sinnlos ist, halte ich daher für nicht ganz richtig.
    ...ich bin daher auch sehr zuversichtlich, dass unser NUB-Antrag für roboterassistiertes Operieren nun im 5. Versuch endlich mal den verdienten Status 1 erhält... ;)
    Der Hinweis auf Rückfrage beim Hersteller / Anbieter ist hilfreich; manchmal gibt es ja eine neue Studienlage o.ä.

    Viele Grüße!

    Zitat


    meine Frage betrifft die Differenzierung der ICD-Codes I11.0- und I11.9-. Aktuell wurden bei einer Patientin mit echokardiographisch nachgewiesender hypertensiver Herzkrankheit die Codes I50.14 und I11.00 kodiert. Von einem MDK-Gutachter wurde die I50.14 anerkannt; die I11.00 sei jedoch in I11.90 zu ändern, Begründung: eine 'Kongestion = Stauung' sei nicht nachgewiesen. Unsere Kardiologen verstehen 'kongestive Herzinsuffizienz' im Sinne des im angloamerikanischen Sprauchraum benutzten Begriffs 'congestive heart failure' (CHF) für die Herzinsuffizienz mit dem führenden Symptom Luftnot bzw. Ödeme. Zudem ist der Begriff 'kongestive' in der Codedefinition in Klammern gesetzt. Wir gehen daher davon aus, dass bei jeder hypertensiven Herzkrankheit mit Herzinsuffizienz der Code I11.0- zur Anwendung kommt.
    Meine Frage lautet daher zusammengefasst: Wird eine hypertensive Herzkrankheit mit Herzinsuffizienz mit I50.- & I11.0- oder mit I50.- & I11.9- verschlüsselt? Wie ist der Begriff 'Kongestion' hier zu verstehen?
    Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen,

    Antwort:

    Zitat


    In der englischen Originalfassung findet sich der Begriff "CHF" als Klassentitel bei I50.0 (s.u.)

    I50.0 Congestive heart failure
    Congestive heart disease
    Right ventricular failure (secondary to left heart failure)

    Insofern ist mit dem Begriff die Herzinsuffizienz in der Ausprägung der Rechtsherzinsuffizienz gemeint, was unserer Kenntnis nach auch dem angloamerikanischen Gebrauch des Terms entspricht. Die Bewertung des "non-specific modifiers" im Klassentitel bei I11.0- als
    "optional" ist korrekt. Letztlich bedeutet dies, dass hier beide Formen der Herzinsuffizienz (Link- und Rechtsherzinsuffizienz) gemeint sind.

    Zitat

    [size=10][font='Verdana'][size=10][font='Verdana']

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte teilen Sie mir mit, wie eine (deutliche) Koprostase ohne Ileus zu verschlüsseln ist.

    Gemäß alphabetischem Verzeichnis ist eine Koprostase mit K56.4 zu verschlüsseln. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen vertritt dagegen im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Auffassung, dass wegen der Überschrift des Dreistellers K56 dieser Code nicht zutrifft, sondern vielmehr K59.0. Meiner Meinung nach handelt es sich bei einer Koprostase jedoch nicht um eine 'Sonstige funktionelle Darmstörung'. Auch die gemäß alphabetischem Verzeichnis anzuwendende Kodierung eines Subileus mit K56.7 zeigt meiner Ansicht nach, dass mit K56.- nicht ausschließlich Zustände mit (komplettem) Ileus kodiert werden.


    Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüße,


    Antwort:

    Zitat

    [size=10][font='Verdana, Helvetica, sans-serif']
    [align=left]Die Koprostase wird nach Alphabetischem Verzeichnis zur ICD-10-GM 2010 der Schlüsselnummer K56.4 zugeordnet. Auch im Alphabetischen Verzeichnis der original WHO-Ausgabe lautet der Eintrag: Coprolith or coprostasis K56.4 Wir haben keinen Anhalt, dass diese Zuordnung nicht korrekt sein sollte. Hinsichtlich der Definition des Begriffs "Koprostase" (ggf. ohne Ileus, wenn es das denn gibt), bitte wir um Klärung mit der zuständigen Fachgesellschaft (z.B. https://www.mydrg.de/www.dgvs.de)

    Guten Morgen,
    ein altes Problem. Ich hatte im Januar 2010 folgende Frage ans DIMDI gestellt:

    Zitat

    Sehr geehrtes Klassi-Team,
    angeregt durch Differenzen mit dem MDK möchte ich Sie um eine Auskunft bzgl. des o.g. ICD-Codes bitten. In unserem Klinikum werden häufig Kinder von diabetischen Müttern entbunden. Auch wenn kein Syndrom gemäß ICD P70.- vorliegt, erfolgt häufig eine mehrtägige Monitorüberwachung auf der pädiatrischen Intensivstation.
    Wir kodieren in diesen Fällen als ND den o.g. Code Z83.3. Der MDK ist der Auffassung, dass wegen des für Z80-Z99 aufgeführten Gruppenexklusivums ein Code aus Z00-Z13 zu verwenden sei und schlägt Z03.8 oder Z13.1 vor.

    Unserer Auffassung nach kann mit dem Exklusivum nur gemeint sein, dass neben einem Code aus Z00-Z13 nicht zusätzlich Z83.3 für den selben Sachverhalt kodiert werden darf. Wenn der Zustand, wie hier, jedoch spezifischer mit Z83.3 als mit einem Code aus Z00-Z13 zu verschlüsseln ist, so ist nur Z83.3 anzuwenden.

    Der MDK-Logik folgend könnten Codes, für die ein Exklusivum genannt ist, grundsätzlich nicht verschlüsselt werden. Dies widerspricht unserer Auffassung nach der ICD-Logik.

    Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen,

    Im Juni wurde ich um etwas Geduld gebeten, auf Nachfrage im Dezember nochmals. Bisher habe ich leider keine Antwort erhalten.

    Übrigens empfiehlt der Kodierleitfaden der GKIND ebenfalls die Kodierung der ND Z83.3 in diesen Fällen.

    Viele Grüße,

    Guten Tag Frau B.W.,
    ich hatte oben versucht, anhand des ICD-Inklusivums zu begründen, dass P-Codes ausdrücklich auch nach der Neugeborenenperiode angewendet werden können. Ihren Einwand kann ich daher nicht verstehen. Was meinen Sie mit \"mein Grouper lässt dies auch nicht zu\"? Allein des Sachverhalt dass die Fehler-DRG 963Z ermittelt wird heißt ja noch nicht, dass der Fall nicht abrechenbar ist.
    Gibt es andere Auffassungen?

    Schönes Wochenende,

    Hallo Forum,
    diese Stilblüte aus einem Gutachten möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
    \"... sind am 05.11., 06.11. und 07.11. keine 6-stündigen Abstände zwischen den neurologischen Verlaufsuntersuchungen erfolgt, sondern nur 3 bzw. 5 Stunden\".

    Schönes Wochenende!