Hallo Dirk,
darf man aus Deinem Rundruf zu diesem Dauerbrenner schließen, dass man sich auf höherer Ebene Gedanken macht, das Problem für 2010 zu lösen?
Glückliches Hessen-Kassel! In NRW ist die MDK-Meinung (nicht nur in dieser Frage) äußerst heterogen und von der Person des Gutachters abhängig. Häufig wird die Kombination akzeptiert, je nach Fallkonstellation wird mal T, mal M gestrichen und die Hauptdiagnose willkürlich bzw. nach Erlös festgelegt. Erfreulicherweise führen die Widersprüche, in denen wir Deine Argumentation aus mydrg (s.u., den Thread finde ich gerade nicht) aufgreifen, fast immer zum Erfolg, hier scheut man offenbar den Aufwand bei unklarem Ausgang.
\"Gemäß DKR ist es erforderlich, mehrere Diagnosenkodes zur Beschreibung eines Zustandes anzugeben, wenn ein einzelner Kode nicht vollständig den Zustand beschreiben kann (dies ist Konsens in der Selbstverwaltung, siehe Artikel DKR Version 2006 in „das krankenhaus“, 11.05). Hinweise für diesen Sachverhalt finden sich an unterschiedlichen Stellen der DKR, z.B. Beispiel 5 in der DKR 0401, Beispiel 2 DKR 1510 und Kodiervorgabe in der DKR 0401d „Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen“. Aus den genannten Stellen wird ersichtlich, dass in den Situationen, in denen ein spezifischer Code nicht zur Verfügung steht, unabhängig vom zusätzlichen Aufwand eine Codekombination zu verwenden ist.\"
Klagen mussten wir deswegen noch nicht.
Viele Grüße!