Beiträge von Leonhardt

    Verehrtes Forum,
    in unserer onkologischen Tagesklinik (teilstationäre Abrechnung mit Tagespauschalen, keine ZE) werden seit Jahren sorgfältig für jeden Behandlungstag die durchgeführten OPS-Codes erfasst, also insb. Chemotherapien, Medikamente und Transfusionen. Dies einerseits in der langsam ersterbenden Hoffnung auf teilstationäre DRGs, andererseits auf \"Wunsch\" der Krankenkassen, für den aus meiner Sicht aber keine gesetzliche Grundlage besteht.
    Mich würde interessieren, wie andere Tageskliniken diesbezüglich verfahren, da ich unseren Mitarbeitern den erheblichen Dokumentationsaufwand gerne ersparen würde.

    Vielen Dank für Rückmeldungen, viele Grüße!

    Hallo Herr Balling,
    aus meiner Sicht spielt die Frage, ob die erneute Aufnahme geplant oder nicht geplant war, keine Rolle bei der Zuordnung der Hauptdiagnose. Welcher DKR entnehmen Sie Ihre Auffassung?

    Viele Grüße!

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von LT:
    Kodierung mit 9 an der letzten Stelle für die zentrale Ursache.

    ist nicht ganz korrekt. .9 heißt zerebrale Ursache, nicht zentrale Ursache. Bei Entmarkungsherden im Rückenmark (bei Tetraparese häufig) kodiert man nicht .9, sondern die Höhes der Läsion, da das Rückenmark zwar zum zentralen Nervensystem, aber nicht zum Gehirn gehört.

    Viele Grüße!

    Guten Tag,
    aus meiner Sicht ist die OPS-Vorgabe hier eindeutig: \"Mindestmerkmale: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit ... mit: ... Durchführung der neurosonologischen Untersuchungsverfahren...\".
    Das bedeutet, dass der TCD während der Stroke-Unit-Behandlung stattfinden muss. Dies ist auch medizinisch sinnvoll. Aus meiner Sicht spricht es für einen Qualitätsmangel, wenn der TCD (regelmäßig? ) erst nach 6 Tagen durchgeführt wird. In der Regel erfolgt der TCD am Aufnahmetag, da das Ergebnis erhebliche Konsequenzen für die Akuttherapie hat.
    Viele Grüße!

    Guten Morgen, hallo Dirk,
    das sehe ich anders. Im FPV-Text bezieht sich der \"Verantwortungsbereich\" ganz klar auf die Komplikation, nicht auf die \"durchgeführte Leistung\". D.h., es reicht nicht aus, dass eine vom Krankenhaus durchgeführte Leistung zu einer Komplikation geführt hat, um daraus eine Fallzusammenführung zu machen. Vielmehr muss das Krankenhaus für die Komplikation selbst verantwortlich zu machen sein. Für Herrn Millers Fall bedeutet das: wenn die behandelnden Ärzte von einer Diclofenac-Allergie wussten (oder hätten wissen müssen), dann sind die Fälle zusammenzuführen. Ansonsten handelt es sich um einen schicksalhaften Verlauf, für den das Krankenhaus nicht verantwortlich sein kann.
    Viele Grüße!

    Hallo Dirk,
    darf man aus Deinem Rundruf zu diesem Dauerbrenner schließen, dass man sich auf höherer Ebene Gedanken macht, das Problem für 2010 zu lösen?
    Glückliches Hessen-Kassel! In NRW ist die MDK-Meinung (nicht nur in dieser Frage) äußerst heterogen und von der Person des Gutachters abhängig. Häufig wird die Kombination akzeptiert, je nach Fallkonstellation wird mal T, mal M gestrichen und die Hauptdiagnose willkürlich bzw. nach Erlös festgelegt. Erfreulicherweise führen die Widersprüche, in denen wir Deine Argumentation aus mydrg (s.u., den Thread finde ich gerade nicht) aufgreifen, fast immer zum Erfolg, hier scheut man offenbar den Aufwand bei unklarem Ausgang.

    \"Gemäß DKR ist es erforderlich, mehrere Diagnosenkodes zur Beschreibung eines Zustandes anzugeben, wenn ein einzelner Kode nicht vollständig den Zustand beschreiben kann (dies ist Konsens in der Selbstverwaltung, siehe Artikel DKR Version 2006 in „das krankenhaus“, 11.05). Hinweise für diesen Sachverhalt finden sich an unterschiedlichen Stellen der DKR, z.B. Beispiel 5 in der DKR 0401, Beispiel 2 DKR 1510 und Kodiervorgabe in der DKR 0401d „Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen“. Aus den genannten Stellen wird ersichtlich, dass in den Situationen, in denen ein spezifischer Code nicht zur Verfügung steht, unabhängig vom zusätzlichen Aufwand eine Codekombination zu verwenden ist.\"

    Klagen mussten wir deswegen noch nicht.

    Viele Grüße!

    Guten Tag!

    Zitat


    Original von Willm:
    müsste man dann einen Bereich im Krankenhaus zur Schlaganfalleinheit definieren, oder?

    So ist das. Hängen Sie ein Schild \"Schlaganfallzentrum\" an Ihr Krankenhaus, und werden Sie reich. Herr Heimig hat die oben von Herrn Selter zitierten Hinweise auf einer Tagung des Krankenhauszweckverbandes letzte Woche wiederholt. Die \"kurze Halbwertzeit\" kann ich nachvollziehen - kann mir aber auch vorstellen, dass der Schuss nach hinten los geht, nämlich dass die Kalkulation vom InEK demnächst keine Differenz zwischen den Kosten von 8-981 und 8-98b mehr hergibt. Die neurologischen Stroke Units (vor allem in Kalkulationshäusern) brauchen nur - des kurzfristigen Mehrerlöses wegen - die 8-98b zu kodieren (bringt, wie von Herrn Horndasch angemerkt hat, zumindest bei den Hirninfarkten mit Behandlung 24 bis 72 Std. mehr Punkte) und schon haben wir den Salat. Man darf gespannt sein, wie die neurologischen Fachgesellschaften darauf reagieren.

    Viele Grüße!

    Zitat


    Original von MiChu:
    Seit einiger Zeit wird von Seiten des MDK’s die in Ansatzbringung des Zusatzentgeltes ZE 60 nicht mehr akzeptiert, weil laut Sichtweise des MDK’s bei gleichzeitiger Durchführung der Chemotherapie die Grundkrankheit noch erheblich beeinflusst wird.

    Dies steht für den MDK im Widerspruch zu den Mindestmerkmalen des OPS in dem eine aktive ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung ohne kurative Intention und im allgemeinen ohne Beeinflussung der Grundkrankheit von Patienten mit einer progredienten fortgeschrittenen Erkrankung vorliegen muss.

    Guten Tag,
    wie Herr Schaffert bereits festgestellt hat, liegt hier ein unzulässiger Umkehrschluss des MDK vor.

    Man kann noch weiter gehen und belegen, dass auch eine ggf. kurativ wirksame Chemo/Bestrahlung und die palliative Komplexbehandlung sich nicht ausschließen. Die \"Mindestmerkmale\" und \"Hinweise\" im OPS können sich natürlich immer nur auf den jeweiligen Code beziehen und nicht auf die komplette Behandlung. Das heißt: mit 8-982 wird derjenige Teil der Behandlung bezeichnet und kodiert, der ganzheitlich zur Symptombehandlung durchgeführt wird und für sich genommen ohne kurative Intention durchgeführt wird. Ob darüber hinaus noch andere Maßnahmen durchgeführt wurden ist erst ein mal irrelevant, sonst wären diese Maßnahmen per Exklusivum ausgeschlossen (wobei selbst per Exkl. sich ausschließende Maßnahmen parallel kodiert werden können, wenn sie separat durchgeführt wurden).

    Bezüglich der gleichzeitigen Kodierung mehrerer Komplexbehandlungen hat das DIMDI ja bereits in seinen FAQ Stellung genommen. Ich meine, dass man diese grundsätzliche Aussage auch auf die Kombination Komplexbehandlung + Einzelmaßnahmen anwenden kann.

    Die palliativmedizinische Komplexbehandlung wird nicht nur bei Tumorerkrankungen, sondern z.B. auch bei Patienten mit schweren Allgemeinsymptomen und begrenzter Lebenserwartung bei sonstigen Grunderkrankungen, z.B. Herzinsuffizienz, durchgeführt. Der Logik des übereifrigen MDK-Arztes folgend, dürfte man diesen Patienten dann auch kein Digitalis oder Antihypertensivum geben.

    Viele Grüße!

    Guten Tag,
    vielen Dank für die Rückmeldungen!

    @Herrn Merguet: so sehe ich das auch, entscheidend sind die klinischen Symptome, die zur weiteren diagnostischen Abklärung geführt haben.

    @ Herrn Horndasch: danke für den Hinweis! Das Datum hatte ich tatsächlich übersehen.

    @ Frau ETgkv: der von Ihnen zitierte Artikel von Prof. Mügge ist leider kostenpflichtig. Bei der Suche bin ich aber auf das hier gestoßen: http://www.knhi.de/Kompetenznetz/…ISym2005-08.pdf
    Demnach ist bei klinischen Zeichen der Herzinsuffizienz und normaler LV-Funktion OHNE Nachweis einer diastolischen Dysfunktion die Diagnose Diastolische Dysfunktion WAHRSCHEINLICH. Ich interpretiere dies so dass in diesen (häufigen) Fällen die DKR zu Verdachtsdiagnosen anzuwenden ist.
    Viele Grüße!

    Guten Tag,
    die diastolische Herzinsuffizienz ist immer wieder gut für Diskussionen. Als Nichtkardiologe würde mich die Meinung von Experten interessieren. Ist es tatsächlich

    Zitat


    Original von merguet:
    entscheidend (...), ob das Echo gemacht wurde

    ? In der AWMF-Leitlinie zur Herzinsuffizienz heißt es:

    Zitat


    Die Sicherung der Diagnose einer chronischen Herzinsuffizienz beruht auf der typischen Symptomatik des Patienten (Leistungsminderung, Belastungsdyspnoe, paroxysmale nächtliche Dyspnoe mit eventuellem Husten) bzw. dem klinischen Untersuchungsbefund (Ödeme abhängiger Körperpartien, Tachykardie, Hepatomegalie, hepatojugulärer Reflux, Aszites, Jugularvenenstauung, pulmonale Rasselgeräusche, Kardiomegalie, 3. Herzton) sowie dem Nachweis einer zugrundeliegenden Herzerkrankung.

    und meines Wissens ist doch gerade die Befundkonstellation: Klinische Zeichen der Herzinsuffizienz bei normaler linksventrikulärer Funktion für eine diastolische Herzinsuffizienz typisch.

    Vom MDK kommt immer mal wieder die Auffassung, dass bei normaler Pumpfunktion keine Herzinsuffizienz zu kodieren ist.

    Viele Grüße!

    Zitat


    Original von Selter:

    Also ein Infekt deutet ja mal auf eine OP hin. Dann sind ja die Chancen gut, dass dies in den Verantwortungsbereich des KH fällt.

    Guten Abend,
    bei postoperativen Infektionen wird eine \"Verantwortung\" des Krankenhauses nie 100prozentig zu widerlegen sein - auch wenn wir alle wissen dass diese Komplikationen oft nicht zu verhindern sind, wird man nie beweisen können dass wirklich alle Hygienemaßnahmen perfekt eingehalten wurden. (Muss man auch nicht, meiner Meinung nach müsste der MDK das Gegenteil beweisen).
    Wie sieht es aber bei Komplikationen aus, bei denen eindeutig feststeht dass das Krankenhaus nichts falsch gemacht haben kann?
    Aktueller Fall von heute: Sectio, Gabe von Unacid, Entlassung einer gesunden und fröhlichen jungen Mutter. Einige Tage später Wiederaufnahme mit generalisiertem Exanthem, das als Allergie auf Unacid gewertet wird. Eine Allergie war vorher nicht bekannt.
    Der MDK meint, dies sei eine Komplikation im Verantwortungsbereich des Krankenhauses. Mich würde interessieren, was das Forum dazu sagt.

    Viele Grüße!