Hallo. Der Einwand von Herrn Kessler bezüglich der Exklusiva-Regelung zu R56.8 ist natürlich berechtigt und eindeutig. (nebenbei: der Begriff \'Krampfanfälle\' ist so unspezifisch, dass er ohnehin nicht verwendet werden sollte; ICD spricht, noch etwas schwammiger, von \'Krämpfen\'.
Diesbezüglich bin ich also überzeugt. Auch dass die Epilepsie codiert wird, sobald sie medikamentös behandelt wird, ist wohl nicht mehr strittig.
Trotzdem denke ich, dass hier aus der zitierten D002c eben nicht das Beispiel 2, sondern das Beispiel 3 zieht: der Anfall stellt ohne Frage ein \'eigenständiges, wichtiges Problem\' dar.
Daher ein neuer Vorschlag, sicher ebenfalls angreifbar: Ein Code aus G40.0 bis G40.5 (hier sind die \'Epilepsien\' und \'epileptischen Syndrome\' aufgeführt) zur Codierung der Grunderkrankung; und zusätzlich ein Code aus G40.6, G40.7, G40.8 oder G41 je nach während der Behandlung aufgetretenem Anfall.
Ich schlage vor, dass wir nicht weiter im Trüben fischen, sondern der Antwort des InEK harren (Anfrage ist raus, danke für den Tip, Herr Selter!); ich melde mich dann.
Schöne Grüße!