Beiträge von Leonhardt

    Hallo,

    Meine Erfahrung (noch ein paar mehr als 4000 Fälle) deckt sich mit der von Herrn Merguet,

    Zitat


    Original von merguet:
    dass ich nach ca 4000 Fallprüfungen, die durch meine Hände gegangen sind, ein einziges Beispiel für eine Höherbewertung nennen kann, allerdings handelte es sich um eine unbewertete DRG.

    Wenn nun aber Herr Bauer schreibt,

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    dass bei einem durchschnittlichen Posteingang von etwa 10 Gutachten je Arbeitstag eine Quote von etwa 5 - 10 % der Gutachten eine höhere Vergütung für das Krankenhaus ergeben.

    und beide zitierten Aussagen repräsentativ wären, so folgte daraus dass der MDK in 5-10% der Fälle seiner in § 277 SGB V verankerten Mitteilungspflicht nicht nachkommt. Oder?

    Viele Grüße!

    Hallo!

    meiner Ansicht nach (als Mediziner) ist eine \"abnorme Körperhaltung\" (Vorschlag aus Kelheim) etwas anderes als eine Parese, genauer gesagt etwas ganz anderes. Ein pathologischer Armhalteversuch ist eine \"latente\" Parese. Bei entsprechendem Aufwand wird sie mit G83.2 kodiert.

    Viele Grüße!

    Guten Tag Frau Luzzi,
    eine glasklare definitorische Abgrenzung werden Sie nicht finden. Beim GBS ist auch nach > 9-wöchigem Verlauf eine spätere (und weitgehend vollständige) Rückbildung der Parese möglich, so dass ich mich hier mit der Kodierung einer \"chronischen\" Lähmung nicht so recht anfreunden könnte. Die DKR 1910 befasst sich zwar mit Rückenmarksverletzungen, liefert aber einen Hinweis der aus meiner Sicht beim GBS analog gilt: \"Die chronische Phase betrifft Patienten ... die zur Behandlung von anderen Erkrankungen aufgenommen werden, die mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehen können oder nicht\". Fazit: ich würde hier die akute Parese kodieren.
    Viele Grüße!

    Zitat

    oder hier (urlaubsbedingt leider etwas verspätet): http://www.jgv-verscheid.de/downloads/trin…erscheid.de.xls

    (nicht 100% ernst zu nehmen, vgl. Spalte \"TK\").

    Im Ernst: der Alkoholspiegel führt gerade bei der Verdachtsdiagnose Alkoholdelir nicht viel weiter, da er im Entzugsdelir auch mal 0,0 betragen kann. Die geschilderte Konstellation aus Verwirrtheit, Alkoholanamnese und benzo-pflichtigen vegetativen Symptomen spricht doch sehr für ein F10.3.

    Viele Grüße!

    Hallo,
    bemerkenswert finde ich dass der Entwurf nicht nur eine Öffnungsklausel für 2009 enthält, sondern dass sich das BMG offenbar mittelfristig von der Veränderungsrate gemäß § 71 SGB V komplett verabschieden möchte (vgl. Begründung S. 24, \"Zu Buchstabe d.\"). Auf den neuen \"Orientierungswert\" darf man gespannt sein.
    Bzw. auch wieder nicht, da die Bundeskanzlerin den Entwurf, wie man liest, blöd findet.

    Viele Grüße!

    Guten Tag Mr. Freundlich, wie konmmen Sie denn darauf dass es sich bei dem GBS um eine zerebrale Erkrankung handelt?

    Das ist

    Zitat


    Original von Mr. Freundlich:
    eindeutig

    -er und zudem grober Unfug. Im genannten Fall handelt es sich um eine akute Lähmung nichttraumatischer Genese.

    Trotzdem ist es nicht ganz einfach. Schließlich handelt es sich bei der \"Querschnittlähmung\" definitionsgemäß um eine Rückenmarksschädigung (zentrales Nervensystem), die beim GBS betroffenen Vorderwurzeln werden aber funktional dem Peripheren Nervensystem zugerechnet. Danach wäre gemäß der Erläuterung in der ICD: \"Diese Kategorie dient zur Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Querschnittlähmungen oder Hirnerkrankungen...\" gar kein Code aus G82.- anzuwenden.

    Wenn man jedoch argumentiert, dass zwar nicht anatomisch, aber klinisch ein Querschnittssyndrom vorgelegen hat (wie es beim GBS häufig vorkommt) so ist je nach Ausprägung G82.00 bzw. .01 zu kodieren, in keinem Fall aber .09.

    Stephan, fragen Sie doch mal das DIMDI.

    Viele Grüße!

    Hallo,
    wir kodieren in der onkologischen Tagesklinik seit Jahren brav sämtliche Nebendiagnosen und OPS-Ziffern.
    Hintergrund ist u.a. die Aussicht auf onkologisch-teilstationäre DRGs, die aber offenbar von Jahr zu Jahr unwahrscheinlicher werden.
    Mich interessiert wie andere Tageskliniken verfahren und was der gesetzliche \"Mindeststandard\" ist. Meiner Meinung nach sind wir nur zur Kodierung der Hauptdiagnose verpflichtet.

    Vielen Dank für Rückmeldungen!

    Hallo,
    ich hätte nicht gedacht dass dieser Thread noch ein mal wiederbelebt wird, da auch ich das Schreiben von Herrn Tuschen ziemlich eindeutig finde. Jetzt ist mir aber ein lustiges Schreiben einer Krankenkasse zugestellt worden welches ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Sachverhalt: krankes Neugeborenes wird auf unserer Neugeborenen-Intensivstation behandelt und nach einiger Zeit heimatnah verlegt. Vom MDK wird die medizinische Notwendigkeit der gesamten Behandlungsdauer bestätigt.

    In den oben geschilderten Fällen wurde jeweils von dem heimatnahen (aufnehmenden) Krankenhaus Geld zurück gefordert. In diesem Fall ist der Krankenkasse aber etwas Neues eingefallen: wir (verlegendes KH) mögen bitte den Rechnungsbetrag des anderen Krankenhauses an die Krankenkasse überweisen, da wir ja die unwirtschaftliche Verlegung veranlasst hätten. Unnötig zu erwähnen, dass bei uns ohnehin schon Verlegungsabschläge in Höhe mehrerer Tausend anfielen.
    Mit ratlosen Grüßen,