Hallo,
Meine Erfahrung (noch ein paar mehr als 4000 Fälle) deckt sich mit der von Herrn Merguet,
Zitat
Original von merguet:
dass ich nach ca 4000 Fallprüfungen, die durch meine Hände gegangen sind, ein einziges Beispiel für eine Höherbewertung nennen kann, allerdings handelte es sich um eine unbewertete DRG.
Wenn nun aber Herr Bauer schreibt,
Zitat
Original von Michael Bauer:
dass bei einem durchschnittlichen Posteingang von etwa 10 Gutachten je Arbeitstag eine Quote von etwa 5 - 10 % der Gutachten eine höhere Vergütung für das Krankenhaus ergeben.
und beide zitierten Aussagen repräsentativ wären, so folgte daraus dass der MDK in 5-10% der Fälle seiner in § 277 SGB V verankerten Mitteilungspflicht nicht nachkommt. Oder?
Viele Grüße!