Beiträge von Leonhardt

    Hallo Forum, kurze Frage in die Runde:

    kann es von Nachteil sein, in der formlosen Mitteilung an die Kassen Leistungen anzugeben, die in der Vergangenheit nur selten und im nächsten Jahr ggf. gar nicht erbracht werden ?
    Und hat jemand eine Vorlage für die Mitteilung ?

    Danke schon mal, P. Leonhardt

    Hallo!

    Zitat


    Original von Selter:
    Warnen Sie die Ärzteschaft davor, den Kodierrichtlinien mit medizinischem Verständnis begegnen zu wollen (da tut man sich nur weh). Stellen Sie klar, dass diese nur der Abrechnung Untertan sind und nicht als Hilfe zur medizinisch sinnvollen Falldokumentation mit den Schlüsselkatalogen formuliert wurden.

    Das sehe ich etwas anders. Wenn die Ärzte von vornherein gesagt bekommen, dass sie durch Einhaltung der Kodierrichtlinien lediglich der Abrechnung zuarbeiten - losgelöst von medizinischem Sachverstand - werden Sie kaum die erforderliche Motivation erreichen können. Vielmehr habe ich die Erfahrung gemacht, dass den Ärzten durchaus eine - auch aus medizinischer Sicht nachvollziehbare - Logik in den DKR vermittelt werden kann. Konzentrieren Sie sich auf die wesentlichen Grundideen: wiederholen Sie litaneiartig die Definition der Haupt- und Nebendiagnosen und bringen Sie Ausnahmen nur dann, wenn sie in Ihrem Haus tatsächlich in größerer Zahl relevant sind.
    Da Sie auch zum Vortragsstil fragen: ich finde es grundsätzlich nicht verwerflich, 70 Folien zu präsentieren. Es kommt drauf an, wie die Folien gestaltet sind. Zwar hat jeder seinen eigenen Stil (oder wie man hier sagt: "Jeder Jeck ist anders"), trotzdem möchte ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung zwei Tips geben:
    Bauen Sie regelmäßig Quizfragen ein (die sind leicht zu erstellen, Sie können die Beispiele aus den DKR nehmen, da Ihre Ärzte die sowieso noch nicht gelesen haben).
    Und haben Sie keine Scheu vor Albernheiten (z.B. Einbindung von Cartoons aus http://www.rippenspreizer.com , Verteilung von kleinen Preisen für o.g. Quizfragen etc..
    Ich behaupte nicht,dass unsere Ärzte besser kodieren als andere, aber wenigstens ist (fast) noch keiner eingeschlafen.
    Viele Grüße, P. Leonhardt

    Hallo Forum, ich muss das Thema §115b noch mal aufwärmen und habe drei Fragen zur amb. Endoskopie.

    1.Ein niedergelassener Mitbewerber ist der Meinung, dass das KH nur therapeutische Endoskopien abrechnen kann und somit die Vorsorgecoloskopien dem KV-Arzt vorbehalten bleiben. Ich finde hierzu aber nichts im Vertragswerk; weiß jemand genaueres ? Gibt es vielleicht eine separate Ziffer für Vorsorgecoloskopien, die nicht im 115er steht ?

    2. Verstehe ich es richtig, dass der Überweisungsschein auch vom Krankenhaus selbst ausgestellt werden kann ?

    3. In den Ziffern 760 und 764 (Coloskopien) ist davon die Rede, dass "die Maßnahmen ... gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung ... zur Koloskopie gemäß §135 ..." einzuhalten sind. Diese Qualitätssicherungsdaten wurden bisher (so habe ich unsere Endoskopierer verstanden) an die KV übermittelt. Wer bekommt die Daten in Zukunft ? Die KV ist ja wohl "raus".

    Vielen Dank schon mal für die Antworten,
    P. Leonhardt

    Hallo Forum, mein Grouper erstaunt mich immer wieder:

    HD N39.0 (ok, nicht besonders prickelnd, aber in diesem Fall korrekt)

    Nebendiagnosen E11.91, E86, F03, F06.9, I25.12, E05.9, G82.40

    Durch letztgenannte ND lande ich in B60B, nicht akute Paraplegie. Kann mir jemand sagen, wo der Fehler liegt ?

    Vielen Dank, P. Leonhardt

    Hallo Forum und Herr Hirschberg!

    Zitat


    Daher also HD: Adipositas
    egal ob behandelt oder nicht. Oder wer kann das entkräften ?

    MfG

    C. Hirschberg

    Ich! (ich versuchs wenigstens). Adipositas (seit Jahren oder Jahrzehnten) als Ursache für eine akute Dyspnoe, die stationär behandelt werden muss ? Zu Recht haben Sie die Kausalität in Ihrer ersten Anfrage ziemlich vage formuliert:

    Zitat


    Nach intensiver Diagnostik läßt sich lediglich die Adipositas als ursächlich annehmen.


    Zitat


    Dagegen DKR D002:
    Schlüsselnummern für Symptome,... aus Kapitel 18 (R..)sind nicht als Hauptdiagnose zu verwenden, sobald eine die Symptomatik erklärende definitive Diagnose ermittelt wurde.

    Daher also HD: Adipositas

    Von definitiv kann hier wohl nicht die Rede sein. Dyspnoe ist Hauptdiagnose.

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Zitat


    Original von Rembs:
    Sie haben mich falsch verstanden. Sie haben elegant und präzise geantwortet und ich wollte mit meinen Worten volle Zustimmung bekunden!


    herzliche Grüße

    Eberhard Rembs

    Hallo und sorry Herr Rembs, so hab ich Sie auch verstanden. Mein Posting sollte keine Spitze gegen Sie sein (warum auch, Ihre Beiträge im Forum waren schon häufig sehr wertvoll), sondern belegen, dass Neurologen tatsächlich manchmal etwas umständlich sind. Lassen wir es dabei, die TIA-Frage ist geklärt, also auf zum nächsten Kodierproblem.

    bis bald, P. Leonhardt

    Hallo die Damen,
    Hases Einschätzung ist richtig. Zwar kann man gerade mit der Perfusions-MRT frische und ältere Ischämien sehr wohl differenzieren, dies spielt aber bei der Kodierfrage keine Rolle. Die TIA ist nämlich rein klinisch definiert, der Begriff ist um einiges älter als die Perfusions-MRT.
    Die Klassifikation TIA-PRIND-Stroke ist ein Auslaufmodell, da man heute weiß, dass auch bei ca. 50% der transienten Ischämien morphologische Veränderungen auftreten. Man bevorzugt heute eine Klassifikation, die sich an ätiopathogenetischen Gesichtspunkten orientiert und lakunäre Infarkte von makroangiopathisch oder kardial-embolisch verursachten Ischämien in den verschiedenen Stromgebieten unterscheidet (soviel zum Thema Besserwisserei).
    Der ICD kennt aber nun einmal noch die TIA und darum muss man sie kodieren, wenn die klinische Definition (< 24 h) erfüllt ist. Ist auch sinnvoll, denn die TIA verursacht nun einmal erheblich weniger Kosten als ein Stroke (es sei denn, man macht eine Perfusions-MRT, womit sich der Kreis schließt...)

    Also: G45ff.

    Schöne Grüße, P. Leonhardt

    Hallo zusammen,
    damit nicht alle extra nachschlagen müssen:

    F10.3 impliziert F10.2, d.h. jeder entzügige Patient ist abhängig, und F10.2 impliziert F10.1.
    Schon für F10.1 sind Gesundheitsschädigungen Voraussetzung. Die Grenzen zu F10.2 sind sicher fließend; die o.g. ICD-Definition hilft hier sicher weiter. F10.3 kodiere ich, wenn körperliche Entzugserscheinungen auftreten (Zittern, Kaltschweiß usw.). Spätestens dann wird es auch Zeit, einen Psychiater hinzuzuziehen..
    (ich bin übrigens keiner).

    Im beschriebenen Fall (Pat. kommt frisch aus der Entgiftung) ist in der Regel die F10.2 korrekt, da bei "schädlichem Gebrauch" ohne die .2-Kriterien in der Regel keine stationäre Entgiftung durchgeführt wird.

    Andere Meinungen ?

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Grüß Gott ToDo,
    die Idee, dass das Datum der Beauftragung nicht gleichzusetzen mit der Einleitung der Prüfung ist, war mir bisher noch gar nicht gekommen. Darüber, dass letzteres relevant für die Kriterien des BSG ist, sind wir uns wohl einig.
    Der konkrete Fall: Rechnungseingang 11.8., erste(!) Mitteilung der KK über MDK-Prüfung am 6.11., allerdings wird hier bereits ein Erstgutachten vom 5.11. vorgelegt, in welchem (offensichtlich lediglich aufgrund der §301-Daten) 5 Tage gekürzt werden.

    Auf meine Anfrage, wann die Prüfung eingeleitet wurde, bekam ich dann o.g. Antwort.

    Nebenbei: frischer Apoplex mit Aphasie, Behandlungsdauer 14 Tage.

    Wer baut nun hier bürokratische Hürden auf ? Sehen Sie irgendeine Sinnhaftigkeit oder zumindest eine rechtliche Grundlage für die Weigerung der KK, das Datum der Begutachtung geheim zu halten ?

    Viele Grüße, P. Leonhardt