Beiträge von Leonhardt

    Das Thema Anästhesie ist wohl unerschöpflich.. bei uns werden z.B. (belegärztliche) Katarakt-OPs in den allermeisten Fällen in Vollnarkose durchgeführt, was wohl lt. unseren Anästhesisten nicht dem (bundesweiten) Standard entspricht. Grund ist, dass der Augenarzt gerne ruhige Patienten hat, die nicht ständig umherschauen.

    Eigentlich ist der Fall nach P001 klar: Anästhesie wird nicht kodiert. Wie aber ist das Wort "normalerweise" in P009 zu verstehen ?

    Zitat


    P009a Allgemeinanästhesie:
    Die Kodierung der Allgemeinanästhesie mit einem Kode aus 8-90 sollte sich auf Ausnahmesituationen beschränken. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Schockpatienten, Kleinkinder oder nicht kooperative Patienten eine Allgemeinanästhesie erhalten, damit eine diagnostische oder therapeutische Prozedur durchgeführt werden kann, die normalerweise ohne Allgemeinanästhesie erbracht wird.

    Falls mit "normalerweise" das Vorgehen bundesweit gemeint ist, könnten wir hier 8-90. verschlüsseln. Oder gibt es einen stillschweigenden Unterschied zwischen "Prozeduren" und "Operationen" ?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe, P. Leonhardt

    Liebe Kollegin Maja, zur späten Stunde eine kleine Anmerkung. Zur Sache kann ich nichts hinzufügen, Kollege Christaras hat das ja erschöpfend beantwortet. Mir geht es um den Titel Ihres Threads, der mir unangenehm aufgefallen ist. Zu meiner Zeit als Assistenzarzt habe ich in der Pflegedoku die Abkürzung 'SA' für Stationsarzt abgeschafft. Vielleicht ist es ja pingelig, aber ich glaube, dass wir Begriffe aus der N***zeit den Historikern überlassen sollten. Die unbedachte Übernahme solcher Abkürzungen in den Alltag könnte meiner Meinung nach einen Beitrag zum Vergessen leisten. Freundliche Grüße, P. Leonhardt

    Hallo Elrip,
    Erstdiagnose MS: Hauptdiagnose MS, ND Symptom nur wenn Aufwand (Parese, Harnwegsinfekt..)

    Häufiger ist folgender Fall: MS bekannt, neuer Schub. Auch hier ist MS Hauptdiagnose, weil Sie in der Regel ja die Grunderkrankung behandeln (Cortisonstoßtherapie etc.). Vielleicht hilft hier die Kodierregel 0602c weiter, die m.E. auf die MS teilweise übertragbar ist:

    Gruß, P. Leonhardt

    Hallo Herr Mies,
    meines Wissens (ich bin aber kein Jurist) muss man unterscheiden, ob es sich um eine AHB-Maßnahme (Kostenträger Rentenversicherung) oder um eine sonstige Reha (Kostenträger Krankenkasse) handelt. Die RV-Träger (BfA, LVA) erhalten einen umfassenden, standardisierten Reha-Bericht, der in der Regel sehr viel mehr intime Details (soziales Umfeld, Suchterkrankungen,...) enthält als ein gewöhnlicher Arztbrief. Ein standardmäßiges Versenden von Arztbriefen an die Krankenkasse ist m.E. nicht statthaft.

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Hallo Forum,
    über die neuen Leistungen (Gastro, Coro..) im §115 wurde hier und an anderer Stelle schon viel diskutiert.
    Wie schauts denn mit dem umgekehrten Fall aus, sprich Leistungen, die 2004 entfallen ? Bei uns wird z.B. in der Gyn viel ambulant operiert, z.B. EBM 1150, 1151, 1187..

    Dürfen wir diese Pat. demnächst nur noch stationär versorgen (oder, wie manche befürchten, gar nicht mehr)? Bei stationärer Abrechnung wird dann vermutlich die UGV immer weit unterschritten, oder der MDK wird argumentieren, dass auch ein Tagesfall ausreichend wäre. (Wird ja auch nicht ganz von der Hand zu weisen sein, schließlich haben wir bisher ambulant operiert). Als Ergebnis weniger Erlös als nach EBM.

    Was planen die anderen Häuser ?

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Hallo Forum,
    Herr Schaffert hatte vor einiger Zeit ein sehr hilfreiches Formblatt ins Forum gestellt, mit dem die Erforderlichkeit der vollstationären Krankenhausbehandlung für jeden Patienten mit ein paar Kreuzchen dokumentiert werden kann.

    Ein ähnliches Formular möchte ich nun für unser Haus erstellen, um den Vorwurf der primären Fehlbelegung ggf. schon im Keim ersticken zu können. Problem:

    Die Kriterien in Herrn Schafferts Formular orientieren sich offensichtlich am hessischen (krumme Straße, nix zu fresse..) Landesvertrag. Hier in NRW sind die Kriterien im Landesvertrag sehr viel unschärfer formuliert.

    Meine Idee ist nun die, eine (abgespeckte) Version der G-AEP-Kriterien zu verwenden. Natürlich ist es keinem Arzt zuzumuten, für jeden Patienten in der Aufnahmesituation die kompletten 3 Seiten AEP-Kriterien + zwei Seiten Erläuterungen zu bearbeiten.

    Daher meine Frage: hat jemand so etwas schon mal versucht, z.B. ein Flowchart zur Aufnahmeentscheidung anhand des AEP-Kriterienkatalogs zu erstellen ?

    Und noch wichtiger: habe ich mich verständlich ausgedrückt ?

    Schönen Abend aus dem Rheinland, P. Leonhardt

    Hallo zusammen,
    wer hätte gedacht, dass dieser Thread noch mal wiederbelebt wird. Nachdem unsere Krankenkassen sich in der Regel in den letzten Monaten an die 14 Tage gehalten haben, schrieb mir gestern eine (mir bislang gänzlich unbekannte) Kasse auf mein übliches Formschreiben ("weisen wir Sie darauf hin, dass Ihnen nach dem Urteil vom BSG bla bla"):

    "Des weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund eines Landessozialgerichtsgutachtens Nordrhein-Westfalen (AZ.: L 5 KR 141/01) nicht verpflichtet sind, Rechnungen zu begleichen, die über den MdK geprüft werden".

    Was soll das nun wieder ? Hat sich das genannte Gutachten mit dem BSG-Urteil nicht erledigt ? Bitte helft mir!

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Hallo Forum!
    Ich bin neu, sowohl hier im Forum als auch im Controlling allgemein und brauche Hilfe bei einem psychiatrischen Fall.
    Pat. war mehrere Monate stationär, unbefristete Kostenzusage. Ein paar Wochen nach Entlassung erfolgte die Endabrechnung, nach weiteren 10 Tagen Einleitung des MDK-Verfahrens, also zeitgerecht. Nach dem Wortlaut des BSG-Urteil vom 13.12.01 wurde das Verfahren rechtzeitig eingeleitet.
    Allerdings wurde mit dem Urteil doch wohl bezweckt, dass die Krankenhäuser vor verspäteten Anfragen geschützt werden. Hätte die Krankenkasse nicht während der langen Behandlung schon einmal nachfragen müssen ?
    Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen ? Ich fahr jetzt erst mal in Urlaub.

    Schönen Gruß!