Beiträge von Leonhardt

    Hallo Herr Host,
    mir sind keine Richtlinien bekannt. In einigen §112-er Verträgen gibt es Formulierungen wie z.B. \"Die Krankenhausbehandlung ist zu beenden, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht
    mehr notwendig ist\". Da dies in dem von Ihnen geschilderten Fall zutrifft und der Grund für die zweite Behandlung nicht mit der ersten in Zusammenhang steht, hätte ich keine Bedenken hier einen zweiten Fall abzurechnen. Interessant dürfte es werden, wenn nach Entlassung, aber noch auf dem Krankenhausgelände eine in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallende Komplikation der ersten Behandlung eintritt und die OGV überschritten war.
    Viele Grüße!

    Hallo Kodi, herzlich willkommen.
    So eine vaskuläre Demenz kann schon sehr verwirrend sein, auch und erst recht wenn man sie kodieren soll. Das Forum hat eine Suchfunktion, mit der Sie u.a. das hier finden. Vielleicht hilft Ihnen das weiter.

    Viele Grüße!

    P.S. Weiß jemand, wie man in Firefox 3 die Direktlink-Funktion (gewinkelter Pfeil) nutzen kann?

    Guten Tag Herr Bern,
    wie Herr Konzelmann richtig schreibt wird die systemische Lyse mit 8-020.8 kodiert. Sie wird, soweit mir bekannt, beim akuten Myokardinfarkt häufig auf zwei Injektionen verteilt, z.B. die erste Dosis vom Notarzt und die zweite vom Krankenhaus, oder aber beide Injektionen im Krankenhaus, oder nur eine Injektion im Krankenhaus. Da es keinen Code für eine \"halbe\" Lyse gibt dürfte es nicht gelingen, diese Konstellationen über die OPS-Codierung eindeutig zu differenzieren.

    Darüber hinaus glaube ich kaum dass ein Krankenhaus einem solchen Vertrag zustimmen würde. Die präklinische Lyse ist keine Krankenhausleistung.

    Viele Grüße!

    Guten Tag Herr Reza,
    da Sie eine ambulante OP abrechnen wollten bestand wohl keine Notwendigkeit für die stat. Behandlung. In diesem Fall kann ich die Haltung der Krankenkasse nachvollziehen. Die Restriktionen des § 115b mögen zwar ärgerlich sein, sie lassen sich aber nicht dadurch umgehen dass man die Leistung erst vollstationär erbringt und anschließend aufgrund des MDK-Gutachtens ambulant abrechnet.

    Viele Grüße!

    Guten Abend,
    ich bin auf der Suche nach Vergleichszahlen bzgl. der Fluktuation im Ärztlichen Dienst. Wie groß ist der Anteil der Vollzeitstellen, die pro Jahr in den Krankenhäusern ausgetauscht werden? Gibt es Veröffentlichungen oder Einzelberichte?

    Viele Grüße!

    Guten Tag!

    Zitat


    Original von ETgkv:
    die SKR regeln die abweichung von der logik.
    Hier 1105d: HD I78.0 ND K92.2.

    Nö. Die DKR 1105d regelt (\"zusätzlicher Kode\"), auf dieses Beispiel bezogen, dass hier eine Kodekombination anzuwenden ist, da es keinen Kode für einen M. Osler mit Blutung gibt. Damit ist nichts über Haupt- oder Nebendiagnosen gesagt, hier sind somit die Allgemeinen Kodierrichtlinien anzuwenden. Wie bereits erwähnt ist, wenn der Pat. wegen der Blutung aufgenommen wurde, diese als Hauptdiagnose zu kodieren.

    Viele Grüße!

    Zitat


    Original von Eastfries:
    ich verstehe den Grundsatz der Diskussion nicht.

    Ich auch nicht.

    Zitat


    Original von Eastfries:
    Wenn eine (bekannte) Krankheit behandelt wird, wird sie kodiert. Wenn es einen alleinigen Kode gäbe für HWI mit Erreger, würden wir diese Diskusion m.E. nicht führen.
    Und in diesem Fall ist die Diagnose halt nur über einen Kombi- Code darstellbar.

    So ist es. Mit der Kodierung des Erregers wird nicht eine

    Zitat


    Original von Lupus:
    ambulant erbrachte Leistung der Keimbestimmung

    kodiert, sondern die Diagnose Harnwegsinfekt wird spezifiziert.

    Viele Grüße!

    Nein, A81.2 ist ganz falsch weil die reversible posteriore Enzephalopathie keine erregerbedingte Erkrankung ist. Meist ist die Ursache eine hypertensive Krise oder eine Stoffwechselerkrankung, dann kodieren Sie die Ursache und G94.8*, wenn Sie die Ursache nicht kennen bleibt nur G93.4.

    Viele Grüße!

    Guten Tag,

    die Abgrenzung 5-893 vs. 5-894 wurde hier schon häufig diskutiert. Wie würden Sie in diesem Fall kodieren?

    Vor 2 Tagen hat sich der Patient bei häuslichen Arbeiten einen Stahldraht
    durch die Haut des rechten Handrückens geschoben. Der Draht sei verdreckt
    gewesen. Bei einer heutigen Kontrolle zeigte sich eine Rückhandschwellung
    sowie Pus bei Druck auf die Wunde aus der Hautperforationsstelle, so dass
    hier die Indikation zur OP gestellt wird.
    Nach Hautdesinfektion und sterilem Abdecken wird in kontrollierter
    Oberarmblutsperre die Haut über dem streckseitigen 3. Strahl der rechten
    Hand, wo sich 2 schmierig belegte Perforationsstellungen zeigen, eröffnet
    und die Perforationsstellen exzidiert. An den Hautperforationsstellen
    findet sich etwas Pus. Es wird ein Abstrich entnommen. Im Subkutangewebe
    Schmutzfremdkörper. Diese werden exzidiert. An den Strecksehnen besteht ein
    deutliches Ödem ohne Pusbildung. Es wird entsprechend in der Umgebung
    gespreizt und anschließend die gesamte Wunde ausgiebig mit Kochsalzlösung
    gespült. Einlage einer separat ausgeleiteten 12er Redon-Drainage.
    Adaptierender Wundverschluss. Steriler Verband. Anlegen einer beugeseitigen
    Unterarmgipsschiene. Postoperativ i.v. Gabe von Cefuroxim 3 x 1,5 g,
    engmaschige Wundkontrollen.

    Die MDK-Ärztin meint dass es sich hier um eine lokale Exzision, nicht um ein Wunddebridement gehandelt hat.

    Viele Grüße und frohe Ostern!