Beiträge von bruening
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Hallo liebes Forum,
wer klagt bei der Entscheidung des MDK über einen Fall als primäre Fehlbelegung?
Ist der Belegarzt klageberechtigt oder muss das KHS klagen?
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Hallo zusammen,
Diabetes ist kompliziert
DKR Beispiel 6 sagt: Pat hat Diabetes mit Nephropathie, da nicht behandelt wird Nephropathie nicht kodiert.
Bei unserem Fall schreibt der HA auf die Einweisung diabetische Polyneuropathie, das ist alles, keine Diagnostik, keine Therapie, keine Vorbefunde, auch in vorherigen Aufenthalten ist nichts dazu zu finden. Kodiere ich jetzt E11.60 (Komplikation ja, aber nichts näheres dazu) oder 11.40 (der HA hats ja gesagt!). Im Beispiel 6 DKR hätte ich ja vielleicht noch ein pathol. Labor, aber bei der PNP wird es schwierig.
Viele Grüße
AB -
Hallo zusammen,
hat jemand zu diesem Thema R09.2 schon einmal geklagt und gewonnen?Viele Grüße
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Hallo,
wir haben bei einer 40jährigen Patientin eine Kolo zum Ausschluss von Neubildungen bei familiärer Darmkrebsanamnese durchgeführt und wollten diese als AOP 115b abrechnen. Die Kasse sagt jedoch:
Die angegebene Diagnose bezieht sich auf die Familienhistorie und stellt somit eine Vorsorgeuntersuchung da. Diese kann nicht über AOP §115b abgerechnet werden.
Es soll mit der KV abgerechnet werden.
Ist das korrekt?Vielen Dank im Voraus.
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Hallo,
zu dem Thema habe ich dieses Urteil:LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2016 – L 11 KR 4054/15
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird durchgezählt!
Viele Grüße
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Hallo zusammen,
gibt es hier vielleicht etwas Neues, das uns helfen könnte, bis 2017 ist es ja noch ziemlich lang.Viele Grüße
bruening -
Hallo F15.2,
ich finde das aber weder im systematischen noch im alphabetischen Verzeichnis.Viele Grüße aus dem Sauerland
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Hallo zusammen,
der MDK möchte die Stenose der Arteria carotis externa statt mit I65.2 mit I70.8 kodiert haben. Die Begründung ist, das die Arteria carotis externa nicht zu den präzerebralen Arterien gehört. Wie ist Ihre Meinung?Vielen Dank im Voraus.
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Hallo liebes Forum,
hier mal wieder etwas tolles von der grössten deutschen KK.
In einem Fall hatten wir die DRG A13B kodiert mit den OPS 5-340.0 und 5-372.2 da bei der Patientin notfallmäßig die Anlage einer subxiphoidalen Perikarddrainage bei Perikarderguss und eine Linksanterolaterale Thorakotomie, Perikardfensterung sowie Anlage einer linkspleuralen Bülow-Drainage nötig war.
....In Rückenlage und Intubationsnarkose Desinfektion und steriles Abdecken der links anterioren Thoraxwand, Hautschnitt über dem 6. ICR, Durchtrennung der Thoraxwandmuskulatur, Eingehen intercostal unter Eröffnen der Pleura parietalis. Anbringen eines Thoraxwandspreizers, Retraktion des Lungenunterlappens, Stichinzision des Perikard auf Höhe der Herzspitze, scharfes Längserweitern der Inzision, über die sich frisch blutig venösen Blut entleert. ....
Jetzt sagt die Kasse, das wir ja keine Herzchirurgie haben und deshlab diese OPS nicht erbringen dürfen, die Kasse will die OPS streichen und dann die A13G bezahlen.
Das sehe ich anders, da es sich hier ja um einen Notfall handelt und wir die DRG A13 ja verhandelt haben oder?
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
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Hallo liebes Forum,
kann mir vielleicht jemand helfen oder meine Meinung bstätigen?
Wir haben eine Somatik und Abteilung für Psychiatrie, dieser Patient wurde zwischen den Abteilungen hin und her verlegt.
Fall 1 22.11.-24.11. 13.15 Uhr DRG-Fall
Fall 2 24.11. 13.47 Uhr -25.11. 12.20 Uhr Psychiatrie
Fall 3 25.11. 12.24 Uhr -3.12. DRG-Fall
Fall 1 und 3 werden zusammengeführt, m.E. kann man für Fall 2 nichts abrechnen, da man ja an 1 Tag nicht gleichzeitig DRG und Bundespflegesatz abrechnen kann oder?
Vielen Dank für evtl. Hilfe.