Hallo Forum, Hallo Herr Rembs !
Zitat
Im juristischen Sinn(und in der Sprache der Juristen!) versteht man unter Entbindung:
Ausstoßung des Schwangerschaftsprodukts (nur der Frucht = Geburtsobjekt) aus dem Mutterleib.
[...]
... da bin ich ja froh, daß in unserem Hause die Entbindungen (noch) von Ärzten geleitet werden ....
Spaß beiseite ...
Ich sagte ja bereits, daß m.E. hier die DKR 1518a durchaus zweideutig auslegbar ist. Mir ist bewußt, daß Sie häufig in Ihrem Sinne interpretiert wird, also strikt der Zeitpunkt der Geburt des Kindes und nicht der Zeitraum der gesamten Geburt (EP/AP/Plazenta) gemeint ist.
Meine Argumentation ist jedoch eine medizinische ... Gerade in dem Beispielfall (Geburt des Kindes zu Hause, Geburt der Plazenta und komplette Postpartale Versorgung von Mutter und Kind in der Klinik) ist es m.E. legitim, zu behaupten, daß ein nicht unerheblicher Teil der Geburt und des damit verbundenen Aufwandes im Krankenhaus erfolgte. Deshalb mein Kodiervorschlag.
Im übrigen würde ein Weglassen der Z37.0! in diesem Falle zu derselben DRG führen ... Dieser Kode wurde von mir auch eher automatisch eingetippt. Ich kodiere tgl. ca. 8-10 Krankenhausgeburten, da kommt ein Kode aus Z37.- fast schon aus dem Stammhirn ohne von höherer Stelle nochmal nachgefragt zu werden ...
Die von Ihnen vorgeschlagene Z38.1 gehört übrigens ohne Ausrufezeichen, da kein Sekundärkode zum Kind und wird nicht bei der Mutter kodiert.
MfG
Martin Ziebart
P.S.:
Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens auch einmal zu überlegen, wie Sie die Geburt von Zwillingen (einen außerhalb, beispielsweise im NAW und eine in der Klinik) kodieren würden ... ?