Guten Tag Herr Nast,
Sie haben meiner Ansicht nach (im Ergebnis der DRG) richtig kodiert. Relevant für Ihren Fall ist die DKR 1518a:
Zitat
DKR 1518a: Entbindung vor der AufnahmeWenn eine Patientin vor der Aufnahme in das Krankenhaus ein Kind entbunden hat, keine operativen Prozeduren bezogen auf die Entbindung während der stationären Behandlung durchgeführt wurden und bei der Mutter keine Komplikationen im Wochenbett entstehen, wird
der passende Kode aus KategorieZ39.– Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter zugeordnet.
Wenn eine Komplikation zur stationären Aufnahme führt, ist diese Komplikation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus Z39.– ist als Nebendiagnose zuzuweisen.
Wenn eine Patientin nach einer Entbindung in ein anderes Krankenhaus verlegt wird, um ein krankes Kind zu begleiten, und die Patientin dort eine nachgeburtliche Routinebetreuung erhält, wird dort ebenfalls der passende Kode aus Z39.– zugeordnet.[...]
Die O73.1 ist im Sinne der vorgenannten DKR 1518a als \"Komplikation\" der Entbindung zu werten, die zur \"stationären Aufnahme\" geführt hat; die Kürettage als \"operative Prozedur bezogen auf die Entbindung\".
Ich hätte demnach wie folgt kodiert:
HD O73.1
ND Z39.0
P: 5-756.1
Diese, von Ihrer Kodierung nur leicht abweichende, Kodierung führt ebenfalls in die DRG O02Z.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Ziebart
P.S.: Daß die Krankenkasse die DRG nicht bezahlen will, spielt meines Erachtens keine Rolle. Ich \"will\" manchmal auch mehr Geld oder andere DRGs, bekomme Sie aber nicht, weil die gesetzlichen und sonstigen Regelungen einen anderen Anspruch begründen ...