Beiträge von gabriele

    Sehr geehrte Forumsleser,
    trotz der vielen Beiträge zum Thema FZF habe ich im Forum leider keine Antwort auf meine Frage gefunden.
    Fall 1 wurde mit der DRF F67D Partition M abgerechnet, der Fall 2 wurde mit der DRG F66B ebenfalls Partition M abgerechnet. Fall 3 DRG F58B Partition O wurde innerhalb von 30 Tagen (zu beiden Fällen) mit dem Fall 2 zusammengeführt. Die KK fordert nun eine weitere FZF zu dem Fall 1 mit der Begründung der Aufnahme innerhalb von 30 Tagen. Beziehen die 30 Tage eine „Rückwärtsabfrage“ in diesem Sinne mit ein? Oder bezieht sich die FZF nur, wie von uns abgerechnet, auf den vorherigen Fall? ?(
    Vielen Dank für Ihre Antwort (en) :)
    Mit freundlichen Grüßen
    Gabriele Steiner

    Sehr geehrter Herr Lennertz, sehr geehrter Herr RA Berbuir,

    leider sehe ich hier keine wirklich glückliche Lösung.Jeder, ob GKV-SpV oder ob DKG legt die Argumentation so aus, wie diese aus eigener Sicht gesehen werden bzw. die eigenen Vorteile sich daraus ergeben.Da die KK die Möglichkeit der Verrechnung hat und natürlich zügig umsetzt, heißt das nichts anderes, wie die Kostenträger sitzen am längeren Hebel. Für welche Möglichkeit gibt es das Zeitfenster der 5 Monate, wenn die KK die Spielregeln nicht einhält und bestimmte Abläufe so regelt, wie sie es möchte?

    Für mich gibt es da noch 2 weitere Probleme.

    1.Die KK bzw. der MDK prüft einen Fall, das Ergebnis ist genau sowenig stimmig, wie unsere Kodierung, aber aufgrund des Gutachtens und der Rückforderung werde ich angehalten eine Falschkodierung vorzunehmen.Ich soll einen Fehler machen, nur weil es der Fehler des MDK ist, ist der Fehler dann in Ordnung? Ist das Rechtskonform?

    2. Bei einer Prüfquote von 25 % sind wir glücklich darüber, alle Unterlagen zu den vorgegebenen Fristen versenden zu können, eine Prüfung der Anfragen und sei es auch nur bei den Fällen der Diagnosen und Prozeduren ist da kaum zu leisten.

    Ich bedanke mich dennoch für Ihre Antworten und verbleibe mit einem "es gibt noch viel zu tun, packen wir es an".

    Mit freundlichen Grüßen

    Gabriele Steiner

    Sehr geehrte Forumsleser,
    wie ist eine Datenkorrektur innerhalb von 5 Monaten zu verstehen? Aus (meiner) Sicht einer Klinik sehe ich das so: Bei einem stationärer Fall wurden innerhalb von 4 Wochen die Unterlagen vom MDK angefordert, versandt und geprüft ( teilweise vergehen nur 14 Tage vom Versenden der Unterlagen bis zum Erhalt des Gutachten). Im Gutachten wurde ein anderer OPS für die Hämofiltration gefordert, wir haben die Akte bestellt und geprüft. Dabei mussten wir feststellen, das die Angabe unserer Kodierung, aber auch der vom MDK festgestellte OPS nicht stimmt. Wir haben daraufhin eine Datenkorrektur (innerhalb von 5 Monaten) vorgenommen und eine neue Rechnung an den Kostenträger mit der Information der Datenkorrektur nach § 7 Absatz 5 geschickt. Die Krankenkasse hat die Datenkorrektur mit dem Hinweis auf das abgeschlossene Prüfverfahren nicht akzeptiert. Es geht hier nicht um einen Widerspruch, welche prinzipiell auch nicht mehr akzeptiert werden, sondern um eine Datenkorrektur. Wann macht eine Datenkorrektur von 5 Monaten einen Sinn, wenn innerhalb von 14 Tagen eine Prüfung abgeschlossen ist und eine Klinik null Möglichkeiten zur Richtigstellung hat? Vielleicht verstehe ich aber auch etwas an dem §7 Absatz 5 nicht. Für etwas Nachhilfe in dieser Frage wäre ich sehr dankbar :saint: . Mit freundlichen Grüßen Gabriele Steiner

    Hallo Herr Staphan,

    so viel wie ich weiß, ist es eben nicht so einfach. In Hessen ist es jedenfalls so,das nur bei einem Pat. der noch keine Dialyse hatte, also kein chronischer Dialysepat. ist,von der Klinik kodiert,also mit der KK über das ZE abgerechnet wird.Sobald der Pat. die Klinik verläßt, zählt er als chronisch und die weitere Abrechnung wird vom Dialysezentrum direkt mit der KfH gemacht.

    Es taucht nur jedesmal wieder die Frage von Mitarbeitern auf, wie das im Fall einer Verlegung ist und damit beginnt eine Diskussion und das was vorher klar war, gerät wieder alles durcheinander.Ich wollte gern wissen, ob es dafür eine allgemeine Regelung gibt. Aber so, wie ich das verstanden habe,muß das wohl jede Klinik mit dem KfH selber abklären.

    Na gut, ich fahre jetzt jedenfalls erst einmal in Urlaub und dann gehts frisch, fröhlich weiter. :)

    Ich bedanke mich für die Informationen und das Interesse an meiner Frage.

    Mit freundlichen Grüßen

    gabriele

    Hallo myDRG-Forum,

    wie wird bei dem folgenden Fall die Dialyse abgerechnet?

    Ein Pat. wird in einer Klinik zum ersten Mal dialysiert, hier wir die Dialyse kodiert und mit der Krankenkasse abgerechnet.Nun wird der Pat. in die nächste Klinik verlegt, diese hat keine eigene Dialyseeinheit, der Patient wird dafür in ein Dialysezentrum gebracht.Rechnet nun das Dialysezentrum mit der Klinik ab und diese kodiert die Dialysen, oder zählt der Pat. schon als chronischer Pat. und das Zentrum rechnet mit der KfH für Nierenerkrankungen ab? ?(

    MfG

    gabriele

    Hallo und einen schönen guten Abend,

    bezieht sich der unter 5-361 (anlegen eines aortokoronaren Bypass) im OPS genannte Hinweis:"die offen chirurgische Entnahme eines Gefäßes zur Transplantation ist im Kode enthalten", auf die Entnahme von Gefäßen aus dem Operationsgebiet (A.mammaria) oder auch auf Gefäße außerhalb des Operationsgebietes wie z.B. die A.radialis?

    gabriele

    Hallo Forum-Mitglieder,

    meine Frage bezieht sich auf einen Dekubitus 2. Grades bei einem mobilen Patienten. Der Dekubitus wurde in der Pflegeanamnese erfasst und fotografiert.Weiter gibt es keine Dokumentation der Versorgung.Ist hier bereits eine Kodierung möglich, auch wenn keine weiteren Maßnahmen aufgrund der Mobilität des Patienten nötig waren?

    Vielen Dank für nähere Informationen

    Mit freundlichen Grüßen

    Gabriele St.