Hallo liebes Forum,
wir haben bei dem Patienten eine dorsale Spondylodese BWK 6 auf BWK 8 und BWK 11 auf LWK 1 mit jeweils einem Fixateur interne vorgenommen. Wir haben diese Leistung mit dem OPS 5-836.32-Spondylodese dorsal, 3 bis 5 Segmente abgebildet.
Fall aus 2013, HD S22.04, ND S22.05, S22.06, S22.44, J18.0, E11.91, D62, J90 und OP insgesamt mit 5-836.32, 5-83b.53, 5-031.01 und 5-032.01 kodiert- DRG I06D.
Die Gutachterin führt aus, dass nach den DKR nicht vorgesehen ist, die Spondylodese über 2 x 2 Segmente zusammenzufassen, sie müsse daher jeweils einzeln kodiert werden. Sie kodiert 5-836.31 2 x zum OP-Datum und ermittelt die DRG I09A.
Da der Grouper beide Eingriffe nicht aufaddiert, ist nach meiner Auffassung der Aufwand nicht ausreichend abgebildet. Habe auch das Thema komplexe Spondylodese gelesen und die Hinweise der Falschkodierung in der WS-Chirurgie und die InEK-Problematik zur Kenntnis genommen. Bin aber dennoch der Meinung, dass hier nur ein OPS zu verschlüsseln ist?
Meine Argumentation wollte ich so aufbauen:
DKR P005k: Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden, aber Ausnahmen sind z. B. multiple Exzision von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind.
Dazu noch DKR P003d: Kombinationskodes, bei denen mehrere einzeln durchführbare Eingriffe in einer Sitzung vorgenommen werden und der OPS den kombinierten Eigriff vollständig beschreibt.
Oder bin ich auf dem falschen Weg?
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Andrea Rückert