Beiträge von ARueckert

    Liebes Forum,

    Pat. mit Gonarthrose links soll am 19.09.04 bei uns TEP erhalten.
    Er kam jetzt zur Überprüfung der OP-Fähigkeit.
    Zur Vorgeschichte:
    April/Mai 2004 - Aortenklappenstenose und koronare Eingefäßerkrankung, die im Juni d.J. mit einer biol. Aortenklappenprothese und einem ACVB versorgt worden sind.
    Als ND bestehen VHF, Diabetes mellitus, Hypertonus, COPD und Pat. hat ein Ileumconduit nach OP bei Blasenkarzinom. Pat. erhält Falithrom.
    Als Prozeduren sind jetzt gelaufen: Echo ransösophageal, Streßecho, Bodyplethysmographie, Thorax p.a., EKG´s.

    In der Konsequenz ist Pat. für op-fähig erklärt und entlassen worden.

    Wenn nun die HD Gonarthrose ist und der Pat. am 19.09. wieder kommt (also innerhalb von 30 Kalendertagen) habe ich die Konstellation medizinisch/operative Abfolge und muss den Fall verknüpfen.
    Muss ich denn die Gonarthrose zur HD wählen? Anlass war ja eigentlich die Abklärung der Operabilität, wobei ihn die Gonarthrose in seiner Mobilität sehr eingeschränkt hat und neben dem erhöhten Pflegeaufwand auch eine med. Therapie erfolgt ist.
    Hat jmd. Erfahrung mit dem Kode Z51.4 - Vorbereitung auf eine nachfolgende Behandlung??

    Oder dann vielleicht eher Z 09.0, also andersherum prüfen, ob vorhergehende Behandlung erfolgreich war und Pat. nachfolgende OP überstehen wird?

    In der Hoffnung auf Hilfe verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen


    A. Rückert
    Klinikum Brandenburg

    Lieber Herr Hirschberg,

    danke. Bislang habe ich es auch so kodiert.

    Nun bin ich aber in der Literatur \"DRG: Verschlüsseln leicht gemacht\" (allerdings Version 2003) auf den Hinweis:

    \"Das Vorhandensein eines Herzklappenersatzes wir mit einem der folgenden Kodes verschlüsselt:

    Z95.2
    Z95.3
    Z95.4

    Das ursprünglich zur Operation geführte Vitium (z.B. Mitralklappenstenose) wird zusätzlich verschlüsselt, auch wenn es aktuell nicht mehr vorhanden ist (siehe ICD 10 Diagnosenthesaurus: Schlagwort und Einleitung). >>> liegt mir leider nicht vor??!!

    Könnte unter diesem Gesichtspunkt nochmal jemand Stellung nehmen?

    Herzlichen Dank.

    Andrea Rückert

    Liebe Mitstreiter,

    Pat. hat als Grunderkrankung Diabetes mellitus. In suizidaler Absicht nimmt sie mehrere Tabl. Metformin ein.

    Nun gibt es ja die DKR 1916 a, die besagt, dass bei Insulinüberdosierung (!) der Diabeteskode als HD zu nehmen ist und dann erst T38.3 Vergiftung....

    Gilt dies analog jetzt auch für orale Antidiabetika?? ?(

    Ich bin mir da nicht so ganz sicher und wäre für tatkräftige Unterstützung dankbar.

    Herzliche Grüße aus Brandenburg...

    A. Rückert

    Lieber Herr Konzelmann,

    vielleicht habe ich mich nicht genau ausgedrückt..., denn das ich die Kodes unter 8-54... nicht mehr nehmen darf, habe ich gelesen. Wie kodieren Sie dann aber z. B. eine Patientin mit Plasmozytom (C90.00), die zur Chemotherapie stationär aufgenommen wird und eine orale Verabreichung Alkeran(Melphalan/Prednisolon erhält?

    Herzlichst

    Andrea Rückert

    Liebes Forum,

    was passiert 2004 mit den oralen Chemotherapien? Einen OPS-Kode habe ich nicht finden können. Soll man dann wenigstens noch die Z51.1 als ND kodieren? Irgendwie muss ich ja deutlich machen können, dass Pat. nur wegen der Chemo stationär war.

    Ich bin etwas ratlos....

    Kann bitte jemand weiterhelfen?

    Herzliche Grüße aus Brandenburg

    Andrea Rückert

    Liebes Forum,

    bezüglich Organentnahme und Transplantation nach Gehirntod im Krankenhaus stellt sich folgendes Problem (jedenfalls für mich):

    P015a sagt aus, dass sich die Verschlüsselung nicht vom üblichen Vorgehen unterscheidet, also HD, ND und Prozeduren bei dem sterbenden Patienten abbilden, mit Ausnahme der Organentnahme!

    Was bedeuten dann aber die Kodes:

    5-379.2, 5-379.3, 5-327.8, 5-379.4, 5-525.4, 5-503.0, 5-163.0, 5-123.4 und 5-554.9, die alle den Passus "postmortal (zur Transplantation)" enthalten?

    Wie immer dankbar für Eure Hilfe verbleibe ich


    A. Rückert

    :rolleyes:

    Liebes Forum,

    ich habe zwei Probleme in Bezug auf ERCP-Untersuchungen:

    1. Wenn während einer ERCP der Wechsel von zwei Plastikstents erfolgt, darf ich dann diesen Kode (5-513.9) zweimal kodieren?

    2. Unter der Hauptüberschrift 5-513 Endoskopische Operationen an den Gallengängen findet sich unter
    Inkl.: Röntgendarstellung der Gallenwege ...

    Exkl.: Diagnostische Endoskopie der Gallen- ...(1-64)
    Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie ...(8-111)

    Kann mir das jemand über- bzw. auseinandersetzen? Mir liegen verschiedene Artikel aus "Der Chirurg" vor, wobei dort bei einer endoskopischen Steinentfernung mittels Ballonkatheter und vorheriger Papillotomie die 1-640 nicht kodiert werden soll.

    Diese Problematik taucht immer wieder auf und ich würde unseren Gastroenterologen gerne eine Richtung weisen wollen.

    Herzliche Grüße aus dem kühlen aber sonnigen Brandenburg und vielen Dank im Voraus schon für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten.

    A. Rückert :rolleyes:

    Ich würde mich für die Kodierung von Herrn Blaschke entscheiden wollen.

    Es sei denn, lieber Herr Hirschberg, Sie können mir erklären, wie ich bei der E 11.71 als Sekundärkode das Koma angeben kann. Ich habe leider nichts dazu gefunden.
    :isnihn:

    Andrea Rückert