Hallo,
Karla: Genau, einen Lagerungswechsel kann ich nachvollziehen. Aber zwei?
Hallo,
Karla: Genau, einen Lagerungswechsel kann ich nachvollziehen. Aber zwei?
Hallo,
Gegenfrage (vielleicht verstehe ich auch irgendwas nicht ganz richtig): Warum sollte dieses als zwei Lagerungswechsel gewertet werden?
Was mich jedoch stark verwundert, dass dieser Passus in den FAQ 2016 nicht mehr vorhanden ist. Dies habe ich beim MDK angemerkt, was den MDK jedoch wenig interessiert hat. G5 wird somit weiterhin rigoros gestrichen.
Der Passus ist nicht mehr vorhanden, da ab 2014 im OPS 9-200 bei diesem Erschwernisfaktor die Formulierung "...im Rumpf- und Beckenbereich" aufgenommen wurde und somit eine separate FAQ als nicht mehr notwendig angesehen wurde.
MDK argumentiert, es dürfte keinerlei Eigenbewegung für G5 vorhanden sein und streicht sämtliche Punkte zusammen. Auf Gegenargumente lässt die Gutachterin sich grundsätzlich nicht ein und beharrt auf Ihre Meinung.
Stimmt so schon mal nicht. G5 ist, wie Sie es bereits erwähnt haben, in den Leistungsbereichen A und D überschrieben mit "Verlust der Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen". Von fehlender Eigenbewegung ist soweit erstmal also nicht die Rede.
Um G5 angeben zu können, ist ein weiterer Erschwernisfaktor Voraussetzung, die abschließend im OPS definiert sind. Die fehlende Kraft zur Eigenbewegung kann ein solcher Erschwernisfaktor sein. Seit 2014 ist dieser Erschwernisfaktor ergänzt um den Hinweis "fehlende Kraft zur Eigenbewegung im Rumpf- und Beckenbereich".
Somit kann G5 nebst Erschwernisfaktor durchaus bei Pat. angegeben werden, die bspw. noch Arme und Kopf bewegen können, sonst aber nichts. Meiner Ansicht nach ist in Ihrem Beispiel Ihr angegebener Grund plausibel und muss akzeptiert werden.
Viel Erfolg bei der Argumentation.
Guten Morgen,
sofern ihre Pflegedoku (insbesondere die tgl. Berichte) G10 und A3 hergibt, sind Sie mit der Begründung auf FAQ-Basis meiner Ansicht nach auf dem richtigen Weg. Je nachdem, welchen Aspekt Sie bei G10 gewählt haben, kann auch noch ein Verweis auf 3.1.13 sinnvoll sein.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Welche offiziellen Gründe (gem. OPS) für den PKMS werden denn Ihrerseits angegeben? Und sind diese durch die Pflegedoku entsprechend belegt?
Hallo,
richtig, die OPS 8-552 und 9-200 kann man zusammen angeben. Inhaltlich bauen diese jedoch nicht aufeinander auf.
Wie lautet denn die Begründung des MDK?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bzw. warum sich die Kasse weigert, das GA zu übersenden.
Och, ich kann mir schon ein paar Gründe vorstellen, warum die Kasse das GA bis dato nicht ans KH geschickt hat.
Hallo,
PKMS-Fälle können nur dann zusammengeführt werden, wenn eine Fallzusammenführung nach FPV erfolgt.
Noch einen schönen Tag.
"Pat. kommt mit Dyspnoe und Anna Sarka"
Jau, die gute Anna ist immer dabei.
Ups, sollte an anderer Stelle landen. Sorry.