Beiträge von Frank K.

    Hallo,

    bei unseren Fällen reichte der Vermerk der Menge. Fehlende Handzeichen/Namenskürzel wurden (hier in NRW) bzgl. des Einfuhrnachweises bislang nicht beanstandet.

    Hallo,

    solange (teil-) stationäre Behandlung stattfindet, kann der OPS 9-20x angegeben werden, unabhängig von der Dauer.

    Theoretisch kann man bei Erreichen der höchsten Punktzahl die Angabe/Berechnung beenden. Praktisch würde ich stets einen ausreichenden "Puffer" berücksichtigen.

    Schönes Wochenende.

    Wir haben letzte Woche vier (!) Schreiben einer großen Kasse erhalten, in denen genau der gleiche Sachverhalt mit genau der gleichen "Begründung" abgelehnt wurde.

    Anruf bei der KK und Frage nach der genauen Vorschrift, die besagt, dass der OPS 9-200 nicht neben 8-552 angegeben werden darf. Es folgte Gestammel und die Aussage, dass man da mal gerade nachsehen müßte (macht man das nicht, BEVOR man solche Schreiben rauswirft?). Auf den versprochenen Rückruf für den selben Tag warte ich dann immer noch....

    Wir haben die Angelegenheit nun dem BVA gemeldet. Wird in unseren Einzelfällen zwar keine Konsequenz haben, aber die Behörde sollte über diese Angelegenheit informiert sein. Das kann mir keiner mit "Versehen" erklären.

    Noch einen schönen Arbeitstag.

    Hallo liebe Mitstreiter,

    mein aktuelles Problem passt ziemlich genau in diesen Thread. Ich suche bei folgender Konstellation die richtige HD - wahrscheinlich eine Anfängerfrage, aber ich bekomme nicht den richtigen Gedankengang.

    Ausgangslage in Kürze: Notfallmäßige Aufnahme des 76jährigen Pat. nach Sturz. Diagnose einer pathologischen distalen Femurfraktur rechts. Plattenosteosynthetische Versorgung. Lt. Histologie Bestätigung einer Metastase, a.e. eines schlecht differenzierten Plattenepithelcarzinoms.

    Die folgende Diagnostik (CT/Broncho) ergibt neben multiplen Knochen-/Leber-/Hirn-/Nierenmetastasen ein primär pulmonales Plattenepithelcarzinom des linken Oberlappens.

    Es folgt eine Chemotherapie mit Cisplatin/Navelbine sowie die Bestrahlung von Hüfte und Schädel (weitere Betrahlungen im Metastasenbereich und li. Thorax waren geplant, wurden aufgrund einer Pneumonie aber nicht mehr durchgeführt). Daneben analgetische Behandlung und Infusionstherapie.


    Wie gesagt, ich grübele über die korrekte Hauptdiagnose. C79.5, da die Fraktur nach Sturz Aufnahmeanlass war? Oder doch der in diesem Aufenthalt erstmalig diagnostizierte (und auch behandelte) Bronchialtumor C34.8?

    Vielen Dank für die Antworten.